Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?
Hallo,
mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.
Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).
Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:
"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."
Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.
Jetzt Frage ich mich:
Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?
Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?
Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..
Viele Grüße
2 Antworten
Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?
So ist es!!
Im Krankheitsfall hast Du nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du erhalten hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst.
So bestimmt es das etwas kompliziert formulierte Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk. von mir: gemeint ist der Zeitraum unverschuldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Entsprechend dem hier anzuwendenden Geldfaktor hast Du also dasjenige an Entgelt für jeden Erkrankungstag zu erhalten, was Du üblicherweise arbeitstäglich verdienst. Nur bei sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten ist das durchschnittliche Entgelt aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (bei kürzerer Beschäftigungsdauer die entsprechende Zeit) als Berechnungsgrundlage für die Entgeltberechnung während der Erkrankungszeit zu ermitteln.
Dagegen ist der Zeitfaktor maßgeblich, wenn für die Zeit der Erkrankung bereits ein Arbeitseinsatz ursprünglich vorgesehen war (z.B. durch einen Dienstplan) oder regelmäßig eine bestimmte Arbeitszeit geleistet wurde; dann ist für die Lohnfortzahlung entscheidend, was Du in dieser Zeit verdient hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst - also einschließlich möglicherweise geplanter Überstunden und eventueller Zuschläge (genau so wie bei der Entgeltzahlung an einem Arbeitstag, der wegen eines Feiertags ausfällt).
kann er nicht, das ist die übliche masche der "halsabschneider" und arbeitnehmer-ausbeuter, um sich auf deren kosten die taschen zu füllen. vertragsbestandteile, die gegen gesetze verstoßen oder sie umgehen wollen, sind null und nichtig.
die laufende rechtsprechung besagt, dass bei unregelmäßigem arbeiten und/oder einkommen im krankheitsfall ein durchschnittsverdienst aus den letzten drei monaten vor der krankheit weiterzuzahlen ist.
du solltest diesen ausbeuter auffordern, dich korrekt abzurechnen und mit klage drohen. passiert nichts, innerhalb von 3 wochen nach zugang der kündigung klage einreichen. erfolgsaussicht: 100%
danke, wenn man schon ein paar tage (oder länger) aus dem job raus ist, verändern sich manche regeln unbemerkt ;-)
Das ist - um genau zu sein - falsch!
Die Durchschnittsberechnung aus den letzten 3 Monaten/13 Wochen betrifft nach dem Gesetz nur die Berechnung des Urlaubsentgelts.
Für die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist bei (sehr) unregelmäßigen Arbeitszeiten auf den Durchschnitt der vergangenen 6 bis 12 Monate abzustellen, sofern das Arbeitsverhältnis schon so lange besteht (Geldfaktor).
Ansonsten ist ausschlaggebend, wie viel der Arbeitnehmer während der Zeit der Erkrankung "üblicherweise" arbeiten würde oder aufgrund eines Dienstplanes eigentlich hätte arbeiten müssen (Zeitfaktor).
Ansonsten ist Deine Beurteilung selbstverständlich richtig!