Ehemaliger Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis aus?

7 Antworten

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mein Ex-Arbeitgeber reagiert auf keinerlei Schreiben (per Einschreiben) von mir, in denen ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gefordert habe. (Entwurf von mir lag jedes mal dabei).

Dann verstößt dein Ex-AG gegen seine Pflicht aus GewO §109:


§ 109 Zeugnis (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Ein Anwalt würde mich 250€ kosten und die Kosten müsste ich lt. Aussage vom Anwalt selber tragen.

Korrekt, da vor dem Arbeitsgericht keine Anwaltspflicht besteht. Siehe ArbGG §11


§ 11 Prozessvertretung


(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen.

und die Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind nach ArbGG §12


§ 12a Kostentragungspflicht


(1)In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands.

Das Arbeitsgericht kostet jedoch nur 90€ (ohne Anwalt 1. Instanz). 

Ja, die sind so günstig, damit jeder Arbeitnehmer nötigenfalls Klage erheben kann.

Wer muss die Kosten der Klage (90€) und evtl. weitere anfallende Kosten (wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt) vom Gericht tragen?

Der im Rechtsstreit Unterliegende (also aller Voraussicht nach dein Ex-AG).

Zum Verfahren vor dem ArbG gibt es noch zwei Besonderheiten: Zum einen ist kein Kostenvorschuß notwendig (Du musst also nichts vorab bezahlen), zum anderen, zum anderen wird bei einem Vergleich keine Prozeßgebühr, sondern nur die tatsächlichen Auslagen (d.h. Portokosten etc.) berechnet.

Das weitere Vorgehen ist also ganz einfach: Nimm alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigung, deine Briefe, Einschreibenachweise etc.), geh zum Arbeitsgericht, frag nach der Rechtsantragsstelle. Dort sitzt dann meist ein(e) freundliche(r) Sachbearbeiter(in), dem Du den Sachverhalt schilderst und der dann ggfs. die Klage schriftlich aufsetzt und weiterleitet.

Anschließend kannst Du nach Hause gehen und die Füße hochlegen...

Zu den Kosten.Es ist richtig,dass du wenn ein Anwalt dich vertritt,du die Kosten erstmal vorstrecken musst.Beim Arbeitsgericht(ohne Anwalt) zahlt der Verlierer und das kann in deinem Fall nur der Arbeitgeber sein da er seinen Pflichten nicht nachkommt.

Noch eine Bemerkung zu deinem Kommentar weiter unten.Auch in einem kleinen Unternehmen kann man sich Gewerkschaftlich organisieren.

Entgegen anderer Aussagen muss ich Dir sagen, dass beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss.

Das ist anders wie z.B. im Zivilprozess bei dem der "Verlierer" die Rechnung bekommt.

Du kannst aber beim Arbeitsgericht selbst zur Rechtsantragstelle gehen und die Klage auf ein qualifiziertes Zeugnis erheben. Bei der Klageformulierung wird Dir geholfen und das ist kostenlos.

xAdmiralAckbarx  07.05.2015, 14:28

Da es in der Frage ausschließlich um die Gerichtskosten geht, ist deine Antwort absolut falsch! Ausschließlich die Anwaltskosten sind beiden selbst zu tragen. Sogar Reisekosten zum Termin muss die unterliegende Partei erstatten. 

verreisterNutzer  07.05.2015, 18:40
@xAdmiralAckbarx

Leider hast Du keine Ahnung, @xAdmiralAckbarx  ;.((

xAdmiralAckbarx  07.05.2015, 19:12
@verreisterNutzer

Du kannst deine Kommentare noch so fett schreiben. Du liegst FALSCH! 

Auch für das Arbeitsgericht gilt die ZPO, es sei denn durch Gesetz ist etwas anderes bestimmt. Im Arbeitsgerichtsgesetz ist geregelt, dass in erster Instanz kein Anspruch auf die Entschädigung der Kosten für einen Prozessbevollmächtigten. Das Gesetz schließt aber eben nicht die Gerichtskosten aus. Also greift die ZPO und hier hat der Unterliegende die Kosten zu tragen.

verreisterNutzer  07.05.2015, 12:10

Genau so ist es...!

Du hast gute Chancen, dass die Gewerkschaft das für dich kostenfrei erledigt, wenn du beitrittst. Grundsätzlich gilt zwar eine Mindestdauer der Mitgliedschaft, aber die meisten zeigen sich da inoffiziell flexibel. 

Wer muss die Kosten der Klage (90€) und evtl. weitere anfallende Kosten (wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt) vom Gericht tragen?

Die Gerichtskosten werden dem Verlierer aufgebürdet. es sei denn, du bestehst auf deinem Zweugnisvorschalg und würdest anteilig damit verlieren und qutal zahlen, denn einen Anspruch, deinen Formulierungsvorschlag zu übernehmen, hast du  nicht.

Da du allein mit einem Beschäftigungsnachweis gem. § 109 GewO unstreitig Anspruch auf eine qaulifiziertes Arbeitszeugnis hast, kannst du also vorschuss- und kostenfrei bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Klage auf Erteilung eines Zeugnisses zu Protokoll geben.

Dafür braucht es keinen Anwalt; im Arbeitsgerichtsprozess hat in erster Instanz aber jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen.

G imager761