Kann ich jemanden bevollmächtigen, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen?
Meine Oma (83) hat Probleme mit dem Pflegegeld und bräuchte Beratung von einem Anwalt. Jetzt ist es natürlich nicht so einfach für sie mit Pflegestufe 2, zum AG zu gehen und den Beratungshilfeschein zu beantragen - kann ich das für sie machen mit einer Vollmacht?
Ich weiß, dass ein Rechtsanwalt das beantragen kann, aber das wollen wir nicht, weil im Fall einer Ablehnung würde der uns wiederum seine Kosten in Rechnung stellen. Das hatten wir schon einmal.
3 Antworten
Es gibt ein Formular, das Du holst, dann mit Deiner Oma ausfüllst und anschließend wieder abgibst.
Wichtig ist ihre Unterschift auf dem Formular
Habt Ihr schon mal darüber nachgedacht, das Du für Deine Oma die Betreuung übernimmst. Da ist es ganz einfach solche Sachen zu regeln. Ich z.b. habe zwei "Mündel" die nicht mit mir verwandt sind. Ich regel alle Dinge, vor allen rechtliche und amtliche Dinge. Dort wird Dir auf alle fälle geholfen werden. ich habe nur positive Erfahrungen gemacht.
Für einen Antrag auf Beratungshilfe ist eine persönliche Vorsprache beim Gericht nicht erforderlich. Das kann alles schriftlich erledigt werden, dauert dann halt nur ein bißchen länger.