Krankschreibung nach OP?
Hallöchen zusammen, ich habe vor mich demnächst einer LASIK-OP an den Augen zu unterziehen. Gleich vorweg: Hier bitte keien Diskussion ob das notwendig oder eine Schönheits-OP ist!
Da ich ein netter AN bin, habe ich meinen AG natürlich informiert und sage ihm bescheid, wann der Termin ist, sobald ich das weiß.
Außerdem hab ich mich heir schon etwas durchgelesen und festgestellt, dass man wohl ein paar Tage Urlaub nehmen muss, was aber nicht schlimm ist. Ich plane 5 AT, also am Montag OP und bis Fr. Urlaub.
Angenommen ich stell am Sonntagabend nach der OP fest, dass ich noch arbeitsunfähig bin wegen tränender Augen, Schmerzen, schlechten Sehens oder anderer unerwarteter Komplikationen (muss dazu sagen: Hab nen Bildschirmjob), wie ist das dann mit AU?
Muss ich mehr Urlaub nehmen, oder kann ich mich krankschreiben lassen? Weil ich bin in dem Moment ja arbeitsunfähig, und nichts anderes bescheinigt einem doch der gelbe Zettel vom Doc.
Der AG könnte argumentieren, ich hätte die AU selbst verschuldet, aber genauso könnte ich - also der AN - sagen, dass ich mit den 5 Tagen meine Pflicht erfüllt habe, weil der behandelnde Arzt davon ausging, dass nur solange eine AU besteht und eine Verlängerung der AU nicht abzusehen war.
3 Antworten
Bereits im Jahr 1984 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der Arbeitgeber nur das "normale" Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen habe. Risiken, die der Arbeitnehmer durch selbst veranlasste, medizinisch nicht indizierte Eingriffe eingeht, gehören nicht zum normalen Krankheitsrisiko (BAG, Urteil v. 29.02.1984, 5 AZR 92/82). Dieser Grundsatz gilt als „gefestigte Rechtsprechung“.
Du hast Dich also insofern richtig verhalten.
In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, daß Ärzte dennoch krankschreiben; das ist für AG erst einmal problematisch, da sie ja keine Mitteilung über die Art der Erkrankung erhalten (ICD-Schlüssel); hier müssen sie zunächst auf die "Ehrlichkeit" des AN hoffen.
Du müsstest also weiter Urlaub nehmen.
Unter der Prämisse von Treu und Glauben solltest Du Urlaub nehmen...
Im Gunde ist das ein erheblicher Vertrauensbruch, wo ich als AG überlegen würde, ob das Arbeitsverhältnis noch zumutbar wäre...
Er kann bei Verdacht den medizinischen Dienst (früher Vertrauensarzt) der KK einschalten...
ich hätte nichts gesagt! nur dass ich einen Op am augen habe. ob die notwendig ist geht nur dich und dem arzt was an. aber du warst ja so voreilig und hast den AG informiert, dann wirst du weiter urlaub nehmen müssen. oder es sind beschwerden die nur aufgrund der op entstehen dann würde ich den gelben zettel nehmen.
Warum Urlaub? Wenn es eine notwendige OP und keine Schönheits OP ist, kannst du von Vornherein krank geschrieben werden.
Das ist ja gerade der Punkt. Die OP ist nicht zwingend notwendig, sondern meine Entscheidung. Deswegen will ich ja einen Teil schon Urlaub nehmen. Die Frage ist nun: Was passiert, wenns unerwarteterweise länger dauern sollte mit der Heilung? Kann ich dann sagen "Der Doc hats so gesagt" und somit die Last von mir weisen oder muss ich noch mehr Urlaub nehmen?
Egal ob es deine Entscheidung ist oder nicht, also planbar! Ist es eine Schönheitsop musst du tatsächlich Urlaub nehmen, ansonsten bekommst du eine Krankmeldung
Bei Schönheitsops musst du soviel ich weiß mehr UIrlaub nehmen. Bin da aber überfragt. Frag das am besten dein behandelnder Arzt
Selbstverständlich frage ich nochmal meinen Arzt, trotzdem thx ;-)
DH!
Was genau sollte ich tun, wenn mein Doc mir trotzdem den gelben Wisch ausstellt? Weil ich tu mir dann natürlich schwer zu sagen "Nein, ich nehm lieber Urlaub weil ich ein ehrlicher Mensch bin". Bevor das jetzt in der Diskussion über Ehrlichkeit oder Eigennutz ausartet und da ja der AG ohnehin nicht erfährt, um was genau es sich handelte (ihm fällt höchstens auf, dass ich kein Nasenfahrrad mehr trage), wäre es dann schlimm nicht auf die AU zu verzichten? Oder kann der AG irgendwo nachhaken, um was es sich handelte oder gibt es überall diese Schweigepflicht und er erfährt sicher nichts?