Krankschreibung nach OP?

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Bereits im Jahr 1984 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der Arbeitgeber nur das "normale" Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen habe. Risiken, die der Arbeitnehmer durch selbst veranlasste, medizinisch nicht indizierte Eingriffe eingeht, gehören nicht zum normalen Krankheitsrisiko (BAG, Urteil v. 29.02.1984, 5 AZR 92/82). Dieser Grundsatz gilt als „gefestigte Rechtsprechung“.

Du hast Dich also insofern richtig verhalten.

In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, daß Ärzte dennoch krankschreiben; das ist für AG erst einmal problematisch, da sie ja keine Mitteilung über die Art der Erkrankung erhalten (ICD-Schlüssel); hier müssen sie zunächst auf die "Ehrlichkeit" des AN hoffen.

Du müsstest also weiter Urlaub nehmen.

P1504 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 19:35

DH!

Was genau sollte ich tun, wenn mein Doc mir trotzdem den gelben Wisch ausstellt? Weil ich tu mir dann natürlich schwer zu sagen "Nein, ich nehm lieber Urlaub weil ich ein ehrlicher Mensch bin". Bevor das jetzt in der Diskussion über Ehrlichkeit oder Eigennutz ausartet und da ja der AG ohnehin nicht erfährt, um was genau es sich handelte (ihm fällt höchstens auf, dass ich kein Nasenfahrrad mehr trage), wäre es dann schlimm nicht auf die AU zu verzichten? Oder kann der AG irgendwo nachhaken, um was es sich handelte oder gibt es überall diese Schweigepflicht und er erfährt sicher nichts?

DerSchopenhauer  26.10.2013, 00:30
@P1504

Unter der Prämisse von Treu und Glauben solltest Du Urlaub nehmen...

Im Gunde ist das ein erheblicher Vertrauensbruch, wo ich als AG überlegen würde, ob das Arbeitsverhältnis noch zumutbar wäre...

Er kann bei Verdacht den medizinischen Dienst (früher Vertrauensarzt) der KK einschalten...

ich hätte nichts gesagt! nur dass ich einen Op am augen habe. ob die notwendig ist geht nur dich und dem arzt was an. aber du warst ja so voreilig und hast den AG informiert, dann wirst du weiter urlaub nehmen müssen. oder es sind beschwerden die nur aufgrund der op entstehen dann würde ich den gelben zettel nehmen.

Warum Urlaub? Wenn es eine notwendige OP und keine Schönheits OP ist, kannst du von Vornherein krank geschrieben werden.

P1504 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 18:26

Das ist ja gerade der Punkt. Die OP ist nicht zwingend notwendig, sondern meine Entscheidung. Deswegen will ich ja einen Teil schon Urlaub nehmen. Die Frage ist nun: Was passiert, wenns unerwarteterweise länger dauern sollte mit der Heilung? Kann ich dann sagen "Der Doc hats so gesagt" und somit die Last von mir weisen oder muss ich noch mehr Urlaub nehmen?

Carlystern  25.10.2013, 18:53
@P1504

Egal ob es deine Entscheidung ist oder nicht, also planbar! Ist es eine Schönheitsop musst du tatsächlich Urlaub nehmen, ansonsten bekommst du eine Krankmeldung

Bei Schönheitsops musst du soviel ich weiß mehr UIrlaub nehmen. Bin da aber überfragt. Frag das am besten dein behandelnder Arzt

P1504 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 19:30
@Carlystern

Selbstverständlich frage ich nochmal meinen Arzt, trotzdem thx ;-)