Bedeutung:".. Und beantrage die Klage kostenpflichtig abzuweisen"?

6 Antworten

Ein Antrag ist kein Gerichtsbeschluss. Nicht der gegnerische Anwalt beschließt darüber, ob die Klage zugelassen wird, sondern ein Richter. Solange du nichts anderes vom Gericht hörst, findet der Prozess statt.

KuroTamashi 
Beitragsersteller
 21.10.2020, 16:21

Danke für die Antwort..

Noch eine Frage: Würde es Sinn machen, einen Widerspruch zu machen? Oder erst, wenn die Klage tatsächlich angewiesen wird..?

Havenari  21.10.2020, 16:51
@KuroTamashi

Nein, das würde keinen Sinn machen.

Das ist der Vortrag des Beklagten - Deine Arbeitgeberin bzw. ihr Amwalt bestreitet Deinen Klagegrund und bittet das Gericht (beantragt) Deine Klage abzuweisen und Dir die Kosten aufzuerlegen ...

das ist ganz normal - was passiert und wer Recht hat entscheidet der Richter ...

wenn der Beklagte Deiner Meinung wäre, bräuchtest Du kein Gericht

"die Klage kostenpflichtig abzuweisen"..?

Ist nur eine Drohung und wird gerne angewand , auf grund der Kosten eines Gerichtverfahrens !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schoschi06  21.10.2020, 16:13

Und findet der geplante Gerichtstermin nun statt oder nicht mehr?

Ja, findet statt , ansonsten ,hättest du schon eine abweisung der Klage vom Arbeitsgericht erhalten !

Er beantragt die Klage für dich kostenpflichtig abzuweisen.

Warte auf die Vorladung. Entweder findet der Termin statt, oder nicht bei Abweisung der Klage.

frodobeutlin100  21.10.2020, 16:05

das ist das Arbeitsgericht - und FS ist offensichtlich nicht anwaltlich vertreten

...

es gibt zumindest einen Gütetermin ...

Das du die Kosten trägst wenn das Gericht die Klage abweist