Bedeutung:".. Und beantrage die Klage kostenpflichtig abzuweisen"?
Hallo..
Gegen meine ex Chefin würde ich vor das Arbeitsgericht gehen.. Die Klage hierzu kam von meiner Seite aus..
Jetzt habe ich einen Brief bekommen von ihrem (?) Anwalt in dem steht, dass dieser sie vertreten tut und beantragt, die Klage kostenpflichtig abzuweisen...
Was bedeutet das genau?
"die Klage kostenpflichtig abzuweisen"..?
Und findet der geplante Gerichtstermin nun statt oder nicht mehr?
6 Antworten
Ein Antrag ist kein Gerichtsbeschluss. Nicht der gegnerische Anwalt beschließt darüber, ob die Klage zugelassen wird, sondern ein Richter. Solange du nichts anderes vom Gericht hörst, findet der Prozess statt.
Nein, das würde keinen Sinn machen.
Das ist der Vortrag des Beklagten - Deine Arbeitgeberin bzw. ihr Amwalt bestreitet Deinen Klagegrund und bittet das Gericht (beantragt) Deine Klage abzuweisen und Dir die Kosten aufzuerlegen ...
das ist ganz normal - was passiert und wer Recht hat entscheidet der Richter ...
wenn der Beklagte Deiner Meinung wäre, bräuchtest Du kein Gericht
"die Klage kostenpflichtig abzuweisen"..?
Ist nur eine Drohung und wird gerne angewand , auf grund der Kosten eines Gerichtverfahrens !
Und findet der geplante Gerichtstermin nun statt oder nicht mehr?
Ja, findet statt , ansonsten ,hättest du schon eine abweisung der Klage vom Arbeitsgericht erhalten !
Er beantragt die Klage für dich kostenpflichtig abzuweisen.
Warte auf die Vorladung. Entweder findet der Termin statt, oder nicht bei Abweisung der Klage.
das ist das Arbeitsgericht - und FS ist offensichtlich nicht anwaltlich vertreten
...
es gibt zumindest einen Gütetermin ...
Das du die Kosten trägst wenn das Gericht die Klage abweist
Danke für die Antwort..
Noch eine Frage: Würde es Sinn machen, einen Widerspruch zu machen? Oder erst, wenn die Klage tatsächlich angewiesen wird..?