Wie hoch ist die Anwaltsgebühr über Prozesskostenhilfe wenn der Prozess abgesagt wird?

5 Antworten

du hast ja selbst gesagt, daß dies alles 1 woche vor der Verhandlung keine Rolle mehr spielt und die Kosten dieselben bleiben. Es wird ein Kostenfestsetzungsbeschluß ergehen da steht dann alles drin.

Controller11 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 18:54

...das sagt der Anwalt der seine Gebühren für den fehlenden Auftritt bei Gericht schwinden sieht. Wenn eine Verhandlung nicht stattfindet, können keine Prozessgebühren anfallen oder nur anteilig, daher die Frage wie hoch dies ist oder wie sich dies berechnet....

Gute Frage, hab da auch mal nachgeschaut. Ich hab im Netz einen Prozesskostenrechner gefunden und da variieren die Angaben. von knapp 1400 bis insgesamt knapp 6.000 Euro bei dem Streitwert den du genannt hast. bei 6000 Euro sind dann Gericht, Anwaltskosten und so weiter all inklusive.

Im Recht kann man das so eh nie Pauschalisieren da es immer darauf ankommt ob man sich dann einigt, ob es zu Berufungen kommt und so weiter und so fort.

Eine Prozeskostenbeihilfe wird denk ich aber nicht den Kompletten Betrag bezahlen. Ich kenn genug Anwälte die Fälle mit Prozeskostenhilfe den Fall schon ablehnen da hier die Entgelder viel zu niedrig sind und meist der Aufwand zu hoch.

Gott Lob denjenigen der eine Rechtschutzversicherung hat.

Ich hatte vor Jahren einen Streit vor Arbeitsgericht und da ging es am Ende unter 10.000 Euro Streitwert. Da im Arbeitsrecht jeder seine Kosten selbst trägt (also nicht wie im Zivilrecht am Ende derjenige Zahlt der Verurteilt wird) lagen die Kosten bei knapp 2000 Euro.

Du siehst, sich das recht erkämpfen kann extrem teuer werden

Viel Glück

Controller11 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 18:57

Danke für deine Erfahrungswerte.....ich meine jedoch von PKH, die sicherlich nicht so hoch sind, da kein Anwalt anfänglich überhaupt bereit war was zu machen und der jetzige ziemlich stippisch reagiert hat, als es um die Absage ging. Ich rechne hier mit 100eur Beratungspauschale bis ev. 1000Eur wenn anteilig noch Gerichtskosten wegen der späten Absage hinzukommen. Es ist halt die Frage wie dies ermitteln lässt oder wo man dies prüfen kann....

Ablehnung der Prozesskosten sofort Beschwerde ein legen nach §567 ZPO Auser der Streitwert liegt unter600E voraussetzung verneint hat §127 Abs 2Satz2.2.Halbsatz ZPO :

Controller11 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 20:05

danke für die Antwort. Warum soll ich eine Beschwerde einreichen bzw. wie leitest du deine Antwort zur Frage über?

Hallo Controller11,

da sich das Verfahren nicht mehr im PKH-Prüfungsverfahren befindet (PKH wurde ja schon gewährt) sind die "normalen" Kosten und Gebühren für eine gerichtliche Vertretung angefallen.

Rechnung § 13 RVG (für die Partei ohne PKH):

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG:  845,00 EUR

1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG (gibt es auch, wenn sich die Parteien im schriftlichen Vorverfahren einigen):   780,00 EUR

1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG:   650,00 EUR

Auslagen Nr. 7002 VV RVG: 20,00 EUR

+ Umsatzsteuer, 19 %, Nr. 7008 VV RVG

Die Kosten und Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts werden über die Staatskasse abgerechnet. Die Partei, die Prozesskostenhilfe erhält, muss zu diesem Zeitpunkt nichts zu den Prozesskosten beitragen.

Die Partei, die Prozesskostenhilfe erhält, muss ggf. dennoch zu den Kosten beitragen, wenn sie in der Lage ist, aus ihrem Einkommen Raten zu zahlen.

Verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden, unter Umständen bis zur vollen Höhe der Gerichtskosten und der Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Viele Grüße!

 

Ein bewilligter PKH Antrag gilt auch für die Folgekosten in derselben Sache.