Dienstreise, Fahrt vom Wohnort zum nächstgelegenden Bahnhof mit eigenem PKW. Wer zahlt die Kosten?

TheFamousSpy  14.12.2021, 14:20

Ist der Weg von dir Zuhause in die Firma von vergleichbarer Distanz?

Blablabla67 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 14:40

Zu welcher Distanz? Meine Dienstreisen gehen nach ganz D. Das sind mal 200 oder auch 600km

Rolf42  14.12.2021, 14:23

Wäre keine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Bahnhof möglich gewesen? Bahnhöfe sind gewöhnlich gut mit Buslinien aus dem Umland erreichbar.

Blablabla67 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 14:37

Also von einem Dorf, wo ich wohne morgens zum Zug ist unzumutbar. Außerdem kostet der Bus ja auch! Meine Reisezeit würde sich um ca 4 Std verlängern.

TheFamousSpy  14.12.2021, 14:44

Du wirst doch auch mal ins eigene Firmenbüro müssen? Wie ist da die Distanz?

Blablabla67 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 14:47

Eigene Büro ist aber keine Dienstreise. Dafür gibt es die Pendlerpauschale. Hat also auch gar nix mit Reisekosten zu tun. Das mit PP ist durch Gesetz geklärt.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist der Besitz eines eigenen Autos und eines Führerschein Voraussetzung für die Stelle? Falls nein unternimm doch den Versuch und verweigere die Nutzung deines eigenen Autos. Verhandele auf ein Dienstauto oder eine Reiskostenpauschale.

Oder du verlängerst die Dienstreise in dem du mit dem Bus vom Dienstort bis zum Bahnhof fährst .Dein Wohnort spielt hier keine Rolle. Die Dienstreise beginnt am Arbeitsort ( Betriebsgebäude AG, erste Tätigkeitsstätte)

Mit welchem er Recht hat- deine Dienstreise einschließlich der Fortbewegungsmittel muss vorher von ihm oder der damit beauftragen Stelle genehmigt werden. Ob das nun 2 Km oder 200 km sind - spielt keine Rolle.

Nächste Punkte- was sonst noch in deinem Arbeitsvertrag steht , inwieweit er dich komplett auf deine Steuererklärung verweisen kann oder da Betriebsrat vorhanden- gibt es Betriebsvereinbarungen "Dienstreise und Abrechnung "...

Wären so meine Gedanken.

Blablabla67 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 10:52

Da eine Dienstreise schon 12- 14 Std mit PKW zum Bahnhof dauert und das Gedetz die Reisezeit als Erholwert sehen kann, würde ich als Bsp morgens um 6 mit dem Bus fahren und aufgrund der miesen Verbindung ich abends um 22 Uhr daheim sein. Also 8Std Ruhezeit. Da bin ich nur noch am Arbeiten und schlafen...

Viele Unternehmen haben eigene Dienstreiseregelungen. Nach dem Dienstreiserecht im Öffentlichen Dienst (oft Vorbild für andere) müssen auch diese Kosten erstattet werden. Sprich mit deiner Lohnbuchhaltung und kläre das Thema. Ev. auch ein Gespräch mit der Gewerkschaft führen.

Blablabla67 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 10:55

Danke, ja wir haben sowas. Ich schrieb doch auch schon, dass ich mit den Fachautoren gesprochen habe, die das aber genauso sehen wir mein Chef. Der BR schläft tief und fest und verweist auf meinen Chef!

AG muss VORHER zustimmen, wenn ich mit eigenem PKW die Dienstreise durchführe

Dann tue das(Genehmigung einholen), und für die Zukunft ist die Sache geregelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Blablabla67 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 14:38

Lach, macht er nicht. Ich schrieb ja, dass ich bereits nachgefragt habe, wie ich denn zum Bahnhof kommen soll...

Blablabla67 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 14:43
@Blablabla67

Er ist völlig unbelehrbar. Seine Aussage: Du darfst nicht mit dem eigenen PKW fahren. Und das wiederholt er immer wieder. Und jetzt noch einen oben drauf: Die Fachautoren der Kostenerstattung vertreten die gleiche Meinung. Der BR hat überhaupt keine Meinung. Ich kämpfe alleine auf breiter Front. Also ein 3-Fronten-Krieg...🤣

BackupBone  14.12.2021, 14:57
@Blablabla67

Dann rechne das bei der Steuererklärung ab. Wie ist die Entfernung zum Bahnhof im Vergleich zum Arbeitsplatz???

schleudermaxe  14.12.2021, 16:54
@Blablabla67

Wieso das denn?

Keine Genehmigung, keine Dienstreise, was bitte soll fehlen?

Alleine das Risiko körperlicher Folgeschaden gehört doch geklärt/abgesichert.

Blablabla67 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 11:00
@schleudermaxe

Die DR ist genehmigt, die Fahrt mit PKW nicht. So einfach ist das...

Blablabla67 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 11:01
@BackupBone

Ja, muss ich ja. Bleibt zwar nicht annähernd was übrig, aber was solls

Eine Dienstreise ist ja erst dann eine, wenn sie genehmigt wurde. Dazu gehören ja auch die Beförderungsmittel.

Alleine wegen der Absicherung bei körperlichen Folgeschäden und so, wenn es mal knallt, besteht der Dienstherr wohl zu recht nicht auf Deiner Seite.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Blablabla67 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 10:58

Nein, komplett falsch, aber dennoch danke... Es steht in der Vorschrift eindeutig der Satz: Sofern mit dem PrivatPKW gefahren wird, ist IMMER die eigene Versicherung für Schäfen durch und am PKW verantwortlich. Personen schäden werden durch die BG abgedeckt. Richtig ist nur die Aussage: DR muss genehmigt sein. Das ist sie bei uns PAUSCHAL, weil diese täglich anfällt mit 10 AN und es dafür sonst logistisch unmöglich wäre...

schleudermaxe  19.12.2021, 11:25
@Blablabla67

Hast Du das aber schlecht, wenn unsere privaten PKW zerbröselt werden, wird der Schaden nicht über die private VK übernommen, sondern vom Amt.

Und wenn PKW nicht genehmigt ist, natürlich nicht. Auch ganz einfach.