Darf man seinen Sohn Vollmacht für Telefongespräche erteilen?
Sehr geehrte Gutefrage.net Nutzer,
meine Mutter beherrscht leider nicht die deutsche Sprache gut genug, um bei Telefongesprächen, sei es mit Handyverträgen oder dem Anwalt, ihre Wünsche und Anregungen zu offenbaren.Deshalb möchte ich, als ihr Sohn solche mit der Verfügbarkeit meiner Mutter während des Gespräches übernehmen.Problem ist hierbei, dass einige Unternehmen oder auch z.B. der Rechtanwalt ohne schriftliche Vollmacht kein Gespräch mit mir genehmigt, weshalb meine Mutter mir so eine schreiben wollte.Da ich allerdings noch minderjährig bin, um genau zu sein 17, wollte ich fragen ob so eine Vollmachts "vergabe" möglich sei.Mfg.
8 Antworten
Vorweg einmal: Natürlich geht das, denn in §165 BGB heißt es:
Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
Wenn sich der Gesprächspartner nicht darauf einlassen will, solltet Ihr denjenigen auffordern, sich schriftlich an Euch zu wenden.
Solche Geschäfte macht man nicht telefonisch.
In jeder Stadt gibt es Telefon-Läden wie auch Rechtsanwälte.
Du kannst mit deiner Mutter diese aufsuchen und für sie dolmetschen.
Eine Vollmacht bringt dir nichts, da du noch nicht volljährig bist, denn dann kannst du für deine Mutter keine Verträge abschließen.
Eine Vollmacht kannst du erst ab deinem 18. Lebensjahr erhalten.
Wo steht das?
P.S.
Ausserdem wird sie dir in einem Telefongespräch nicht sehr viel nutzen. ;)
Am Telefon gibt es keine "schriftlichen" Vollmachten. Wer sollte die denn kontrollieren können?
Auch das ist Unsinn. Wie sollte sich der Sohn denn am Telefon authentifizieren, wenn nicht durch einen Code? Dazu nutzt auch eine schriftliche Vollmacht nicht.
Deine Frage musst du so herum stellen: wie willst du dich selber authentifizieren? Es könnte ja sonstwer sein. Bei Versicherungen musst du z.Bsp.Vertragsnummer angeben und Namen wo ausgestellt ist, incl. Frage nach Geburtsdatum, bei der krankenkasse selbstverständlich deine krankenversicherungsnummer, bei einem Anwalt das Aktenzeichen. ABER: da muss nun mal die schriftliche Vollmacht vorliegen. Aber das weisst du ja....
Wenn du Recht hättest, dürftest selbst ein Klient nicht mit seinem Anwalt am Telefon reden.
Übers Telefon kann niemand so eine Vollmacht verifizieren. Auch bist du nicht voll geschäftsfähig. Somit kannst du keine Rechtsgeschäfte im Namen deiner Mutter abwickeln. Du kannst dabei sein, um zu übersetzen.
Was ist denn an "Sprechen Sie mit meinem Sohn, ich habe ihn bevollmächtigt" anders als an Willenserklärungen zur Sache selbst?
Wo steht das?
s.oben. der fragesteller hat es oben korrekt beschrieben. Das es um schriftliche Vollmachten geht, dem Fragesteller ist klar, dass den Firmen diese erstmal vorliegen muss. Das nutzt nichts, weil der fragesteller noch nicht 18 ist.