Kann Anwalt ohne Einverständnis Klage einreichen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

NEin kann er nicht. Er vertritt ja auch nicht deine Interessen, wenn er eine Klage einreicht, obwohl du nicht klagen willst. Vollmacht würde ich schnellstens widerrufen

Was er darf und was er nicht darf, ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis (ist im BGB geregelt). Was er kann oder nicht kann ergibt sich mehr oder weniger aus den Naturgesetzen.

Oftmals wird nur zur Fristwahrung eine Klage eingereicht, da sonst kein Rechtsmittel mehr möglich wäre. Hat dich der Anwalt nicht erreicht, um das Vorgehen zu besprechen? Als Kläger kann man ja die Klage wieder zurücknehmen, hat allerdings die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Du hättest ja auch mal nachfragen können, wie es in deiner Sache weitergeht und wenn du keine Klage willst, hättest du es ihm auch schriftlich geben können bzw. keine Vollmacht unterzeichnen sondern nur eine Beratung einholen können. Du hast ihm Vollmacht erteilt, deine Interessen zu vertreten. Wenn jetzt durch Nichteinreichung der Klage jeder Weg abgeschnitten gewesen wäre noch was für dich zu tun, was dann??? Lass dir einen Besprechungstermin beim Anwalt geben und klär das.

Ninosss 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 22:38

Naja, der Anwalt hat mir überhaupt nichts gebracht. Im Gegenteil: Ich muss seine Anwaltsgebühren und Widerspruchsbescheide bezahlen. Eine reine Beratung hätte nichts gebracht, weil er dazu schon Akteneisicht brauchte und diese habe ich ihm mit meiner Vollmacht gewährt. Ich habe ihm klar und deutlich meine Wünsche/Ziele geäußert und habe ihm auch gesagt, er solle alles versuchen, was in seiner Macht stehe, WIEDERRUM mir keine Mehrkosten verursacht. Mir ist klar, dass der nächste SChritt eine Klage ist, aber ich hätte dazu gerne ein Einverständnis gegeben und wenn er mich telefonisch nicht erreicht, dann schriftlich.

Ich werde den "Vertrag" mit ihm Montag eh aufheben, will aber auch keine Verwaltungsgerichtskosten wg. Zurücknahme der Klage bezahlen. Und darum gehts mir momentan lediglich. Ich habe mittlerweile das fast mehr an Anwaltsgebühren bezahlt, als "Strafbestand" an sich!

BS3BM  08.12.2012, 22:54
@Ninosss

".... er solle alles versuchen, was in seiner Macht stehe, WIEDERRUM mir keine Mehrkosten verursacht." Und wie soll das deiner Meinung nach gehen??? Du kannst ihm schon das Mandat entziehen, aber die bisherigen Kosten hast du zu tragen. Im Übrigen weiß doch jeder, dass ein Anwalt kostet, der arbeitet nicht kostenlos und auch nicht auf Erfolgshonorar. Ich kenne deine Vergehen nicht weswegen du Bußgeldbescheide bekommen hast, aber es wäre wohl dann in deinem Fall besser gewesen die zu akzeptieren.

NegierigEr  09.12.2012, 12:30
@BS3BM

Also um Bußgeldbescheide geht es offenbar nicht, denn da gibt es weder Anfechtungsklagen noch Widerspruchsbescheide.

Aber wenn ein Anwalt alles in seiner Macht stehende tun soll und man ihm gleichzeitig untersagt haben will, alle Rechtsmittel zu unterlassen und keine Kosten zu verursachen, dann stimmt da was nicht.

Du hast ihm am Anfang einen Auftrag erteilt, darin wird der Rechtanwalt mit allen Vollmachten die er benötigt um das gewünschte Ziel zu erreichen. Die früher übliche Klagevollmacht ist ersatzlos gestrichen. Der RA. braucht nur noch 1 Vollmacht, und du ggf,Bezahlen.

Mit freundl-Gruß

Bley 1914

nein wenn es DEIN Anwalt ist den DU engagiert hast dann muss er dich benachrichtigen aber besser wär noch wenn er fragt!!

Ninosss 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 21:30

Danke, sind Sie Jurist (nur um sicher zu gehen)?

Ich bräuchte evtl. eine Rechtsgrundlage, auf die ich mich gegenüber dem Anwalt und evtl. dem Gericht berufen kann, weil ich nicht klagen will und nie wollte! Er hat IN MEINEM NAMEN geklagt mit ihm als PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEM.

Die Benachrichtigung (Post) bzw. Abschrift der Klage vom Anwalt habe ich 2 Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist erhalten.