Wer hat Erfahrungen bei mit Arbeitsgericht?
Wenn man gegen einen Arbeitgebeger klagt , sind die Chancen wirklich gut,zu gewinnen, wenn der Anwalt gute Prognosen stellt? Und wenn das Gericht mir Recht zuspricht, muss der Arbeitgeber sich dann fügen? Es geht darum, daß der Arbeitgeber sich weigert,Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bezahlen, möchte mich nicht weiterbeschäftigen, obwohl ich meine Arbeit mehrfach wieder angeboten habe, aber eine Fristgerechte Kündigung möchte der Ag auch nicht schreiben.
6 Antworten
Wenn der Anwalt sagt, die Chancen sind gut, dann sind die gut. Wird der Arbeitgeber verurteilt, dann muss er zahlen oder er geht in die nächste Instanz, d.h. er wird Widerspruch gegen das Urteil einlegen und dann geht das zum Landesarbeitsgericht.
Anwälte sagen fast immer, dass die Chancen gut stehen - auch wenn es nicht so ist - sie wollen schließlich verdienen. Und kein Anwalt ist so blöd, dem hereinspazierten Mandanten zu sagen, dass er (in der ersten Instanz) keinen Anwalt benötigt...
Da gebe ich dir Recht. Das sagen Anwälte immer, aber hier ist meine Aussage auf die Aussichten einer Klage beim Arbeitsgericht bezogen und dort stehen die Chancen aus verschiedenen - von den anderen auch schon genannten Gründen - sehr gut für den Frager.
Viele Arbeitsgerichte handeln Arbeitnehmerfreundlich, wenn keine groben Verstöße vorliegen. Es ist zwar ein langwieriger Prozess, aber du kannst davon ausgehen (95%), dass zu Deinen Gunsten entschieden wird.
mfg. Swedenwithlove
Die meisten Arbeitsgerichte urteilen Arbeitnehmen-freundlich.
Also du hast nichts zu verlieren, wie es aussieht.
Lass mal vor deinem geistigen Auge die letzten 5 Jahre ablaufen, was da so alles zu beanstanden war.
Dann notierst du dir die Schwerpunkte. Wenn du selber eine Klage nicht aufsetzen kannst, dann hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du gehst zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, oder du gehst zum Arbeitsgericht und lässt dir dort aufgrund deiner Beschwerden eine Klage aufsetzen. Die helfen dir.
Nimmst du dir einen Anwalt so musst du diesen bezahlen. Dass Anwälte gerne sagen, dass du gute Chancen hast zu gewinnen, muss nicht der Realität entsprechen, denn Anwälte wollen Geld verdienen.
Entscheidungen trifft der Richter. Beim Arbeitsgericht wird in den meisten fällen zu Gunsten des Klägers entschieden, wenn keine größerenVerfehlungen des Arbeitnehmers vorliegen oder festzustellen sind.
Ist der Arbeitgeber mit dem Urteil nicht einverstanden, dann kann er in die nächste Instanz gehen. Die Klage wird dann vom dem Landesarbeitsgericht verhandelt.
Dann bleibt dir ja gar nichts anderes übrig, als vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Allerdings einen Anwalt hättestr du dafür nicht gebraucht. Wenn du trotzdem einen einschaltest, musst du den auf jeden Fall selbst bezahlen. Das kann dann genau so viel kosten, wie das einbringt.
Ist die Klage denn schon eingereicht? Wurde denn bereits eine Kündigung ausgesprochen? Dann müsste die Klage innerhalb von 3 Wochen eingereicht sein.
"möchte mich nicht weiter beschäftigen" ist KEINE Kündigung.
Ob die Prognose des Anwalts "IMMER GUT" ist, wage ich zu bezweifeln. Schon dass der Mandant nicht darüber aufgeklärt wird, dass kein Anwaltszwang besteht, (und somit die Rechung des Anwalts auf jeden Fall kommt), ist eigentlich schon ein Manko.