Haftung bei nicht eingefriedetem Grundstück
Wer haftet für Unfälle, die auf einem nicht eingefriedeten Grundstück passieren? Ich meine den Fall, dass ein unbebautes Baugrundstück in einer Siedlung, welches von allen Seiten zugänglich ist, von Spaziergängern, Kindern, zukünftigen Nachbarn etc. betreten wird und sich diese dort darauf verletzen (durch Stürze, Brüche...) - das Grundstück ist nicht gefährlicher als jedes normale Stück Acker oder Wiese und es liegt zwischen einem bereits bebauten Grundstück und einem weiteren unbebauten Grundstück, aber man weiß ja nie. Schilder sind nicht aufgestellt (zB Privatgrundstück).
Muss das Grundstück eingefriedet oder sonstwie gekennzeichnet sein, damit der Eigentümer für eventuelle Unfälle nicht belangt werden kann?
4 Antworten
Der Eigentümer des Grundstücks haftet, wenn ihm ein Versäumnis vorzuwerfen ist. Wer sich todesmutig kopfüber auf ein Privatgrundstück stürzt, darf ja auch nicht damit rechnen, daß er dann Schmerzensgeld vom Eigentümer bekommt. Eine generelle Haftpflicht gibt es also gar nicht.
Der Eigentümer muß einfach mit dem Grundstück so umgehen, wie man mit einem eingefriedeten Grundstück umgeht. Vor bestehenden Gefahren muß er warnen, weil er damit rechnen muß. daß auch mal Menschen sein Grundstück betreten oder überqueren. Er muß aber weder Schnee räumen noch Vorkehrungen gegen das Betreten des Grundstücks treffen.
Hmmm...es gibt da keinen Gehweg, es schließt direkt die Straße an - wie ist es damit?
Natürlich treffen ihn die normalen Pflichten eines Grundstücksbesitzers. Ob nun bebaut oder nicht. Aber darum ging es hier im Kern eigentlich nicht.
DH, endlich mal jemand, der die richtige Antwort weiß.
Danke, das klingt weitaus logischer und vernünftiger als die erste Antwort. ^^
Der Grundstückseigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss erkannte Gefahren beseitigen oder absichern. Die Schilder kann er ruhig weg werfen.
Er tut im übrigen gut daran, eine Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die schützt ihn auch davor, unberechtigte Ansprüche bezahlen zu müssen.
Die existiert bereits, aber danke. :)
Muss das Grundstück eingefriedet oder sonstwie gekennzeichnet sein, damit der Eigentümer für eventuelle Unfälle nicht belangt werden kann?
Nö warum? Wenn sich im Park wer auf die Fre..... legt zahlt ja auch keiner. Wird doch keiner gezwungen das Grundstück zu betreten. Es handelt also jeder auf eigene Verantwortung. Besondere Gefahren gehen ja von dem Grundstück nicht aus.
Problematisch wird es erst wenn die lieben Nachbarn anfangen das Grundstück als Mülldepopnie zu benutzen, dann bist Du als Eigentümer der Angeschi..... weil Du den Müll auf Deine Kosten entsorgen darfst. Und stell Dir vor da packt einer noch Sondermüll hin, dann wird es richtig teuer.
Fazit: Lieber einzäunen.
Es haftet immer der Eigentümer.
Ich spreche nicht von den USA.
Auf dem Gehweg VOR dem Grundstück muss er sehr wohl Schnee räumen. Ebenso nasses Herbstlaub.