Haftung bei nicht eingefriedetem Grundstück

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Der Eigentümer des Grundstücks haftet, wenn ihm ein Versäumnis vorzuwerfen ist. Wer sich todesmutig kopfüber auf ein Privatgrundstück stürzt, darf ja auch nicht damit rechnen, daß er dann Schmerzensgeld vom Eigentümer bekommt. Eine generelle Haftpflicht gibt es also gar nicht.

Der Eigentümer muß einfach mit dem Grundstück so umgehen, wie man mit einem eingefriedeten Grundstück umgeht. Vor bestehenden Gefahren muß er warnen, weil er damit rechnen muß. daß auch mal Menschen sein Grundstück betreten oder überqueren. Er muß aber weder Schnee räumen noch Vorkehrungen gegen das Betreten des Grundstücks treffen.

DerHans  04.01.2013, 23:02

Auf dem Gehweg VOR dem Grundstück muss er sehr wohl Schnee räumen. Ebenso nasses Herbstlaub.

Pendlerin123 
Beitragsersteller
 04.01.2013, 23:10
@DerHans

Hmmm...es gibt da keinen Gehweg, es schließt direkt die Straße an - wie ist es damit?

skyfly71  04.01.2013, 23:30
@Pendlerin123

Natürlich treffen ihn die normalen Pflichten eines Grundstücksbesitzers. Ob nun bebaut oder nicht. Aber darum ging es hier im Kern eigentlich nicht.

Franticek  04.01.2013, 21:42

DH, endlich mal jemand, der die richtige Antwort weiß.

Pendlerin123 
Beitragsersteller
 04.01.2013, 21:39

Danke, das klingt weitaus logischer und vernünftiger als die erste Antwort. ^^

Der Grundstückseigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss erkannte Gefahren beseitigen oder absichern. Die Schilder kann er ruhig weg werfen.

Er tut im übrigen gut daran, eine Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die schützt ihn auch davor, unberechtigte Ansprüche bezahlen zu müssen.

Pendlerin123 
Beitragsersteller
 04.01.2013, 23:06

Die existiert bereits, aber danke. :)

Muss das Grundstück eingefriedet oder sonstwie gekennzeichnet sein, damit der Eigentümer für eventuelle Unfälle nicht belangt werden kann?

Nö warum? Wenn sich im Park wer auf die Fre..... legt zahlt ja auch keiner. Wird doch keiner gezwungen das Grundstück zu betreten. Es handelt also jeder auf eigene Verantwortung. Besondere Gefahren gehen ja von dem Grundstück nicht aus.

Problematisch wird es erst wenn die lieben Nachbarn anfangen das Grundstück als Mülldepopnie zu benutzen, dann bist Du als Eigentümer der Angeschi..... weil Du den Müll auf Deine Kosten entsorgen darfst. Und stell Dir vor da packt einer noch Sondermüll hin, dann wird es richtig teuer.

Fazit: Lieber einzäunen.

Es haftet immer der Eigentümer.

Pendlerin123 
Beitragsersteller
 04.01.2013, 21:38

Ich spreche nicht von den USA.