Wie nah dürfen Bauer an bebautes Grundstück pflügen?
Hallo, meine Eltern haben ein Haus, welches auf der Rückseite an einen Acker grenzt und mit einem Zaun endet. Hinter dem Zaun( schon auf dem Acker ) wurden vor ca. 15 bis 20 Jahren Nadelbäume gepflanzt, welche als Schutz dienen sollten, heute nun kam der Bauer und schnit mit ner großen Maschiene sämtliche Äste die Richtung Feld wachsen ab, um so näher an das Grundstück pflügen zu können, gerufene Polizei konnte leider auch nicht helfen, nun die Frage.: welchen Abstand muß der Bauer zur Grundstücksgrenze halten? P.S. es handelt sich um das Bundesland Sachsen, bin dankbar für hilfreiche Antworten.
4 Antworten
welchen Abstand muß der Bauer zur Grundstücksgrenze halten?
Keinen.
Hinter dem Zaun( schon auf dem Acker ) wurden vor ca. 15 bis 20 Jahren Nadelbäume gepflanzt
er hält trotzdem noch Abstand
Ich mußte meinen Zaun einen Meter zurücksetzen, wegen dem "Schwengelrecht".
Das Schwengelrecht soll es einem Landwirt ermöglichen, sein Feld bis an die Grundstücksgrenze heran zu bewirtschaften. Zu diesem Zweck darf er mit landwirtschaftlichen Gerät diese Grenze teilweise, z. B. mit einem Rad seines Gerätes oder früher mit einem Zugtier, überschreiten. Damit das Recht nicht vereitelt wird, kann der Landwirt auch verlangen, dass Einfriedungen einen bestimmten Grenzabstand einhalten.
Der Landwirt kann auf seinem Grundstück seine Bäume entfernen.
Der Landwirt kann auf seinem Grundstück bis an die Grenze pflügen.
Der Landwirt kann privatrechtlich verlangen, dass Zäune etc. in so einem Abstand von der Grenze versetzt werden, dass er bis an die Grenze Pflügen kann ("Schwengelrecht").
Wenn es sein Grund und Boden ist, kann er bis zur Grundgrenze ackern, solange er nichts dabei kaputt macht
er kann sein land bis zur grunstücksgrenze nutzen
woher beziehst Du Deine Information??