Altkleidercontainer auf Privatgrundstück
Auf meinem Privatgrundstück (unbebaute Fläche) wurde ein Altkleidercontainer aufgestellt - ohne Genehmigung - betriebsbereit zur Abgabe von Altkleider.Auf dem Container befinden sich weder eine Firmenanschrift noch Telefonnummer.Der zuständigen Stadtverwaltung ist nichts bekannt. Ca. 5 km weiter das gleiche Spiel - nicht genutztes Baugrundstück - ebenfalls so ein Container aufgestellt. Wer haftet wenn was passiert ? Was kann ich tun als Grundstückseigentümer ? Wie kann ich mich schützen ? Vorhängeschloss auswechseln - oder Container verkaufen - oder Abnehmer für den Inhalt finden ..... Fragen über Fragen ...
9 Antworten
Kleb einen Zettel nur mit Deiner Telefonnummer ohne Namen, und bitte melden und ein anderes Vorhängeschloß. Wenn Du Zeit hast leg Dich auf die Lauer.Ohne Auto ist der Transport unmöglich. Autonummer aufschreiben nicht vergessen.
Container irgendwo sicherstellen und am alten Abstellort Deine Anschrift hinterlassen, mit der Mitteilung, dass Container wegen unbefugter Abstellung sichergestellt wurde.
Moin Moin!!!
Die Nummer ist schon ziemlich Trocken Container aufstellen und bei Nacht und Nebel leeren!!!
Wenn bei mir nen Container auf dem Grundstück auftauchen würde... geht das ganz schnell und einfach:
Da frage ich ein zwei Kumpel das die kurz mal mit anpacken und Ruck Zuck steht das Teil hinten im Hof oder einer Garage so das die Aufsteller ohne mich nicht an die Container kommen können. Und zurück gibt es die Dinger erst wenn Miete für den Stellplatz bezahlt wird. (mache gebrauch von Pfandrecht meine Konditionen wurden durch aufstellen der Container als OK anerkannt.) Wenn ein Kontakt auf dem Ding steht dort Melden wenn nicht Warten!!!
Und Ich Finde Städte und Gemeinden sollten genau so vorgehen Einsammeln und die Verwahrung in Rechnung stellen fertig!!!
Wird dein Auto abgeschleppt läuft das nicht anders!!! So einfach ist das!!!
Wenn der Eigentümer des Kontainers nicht feststellbar ist kannst Du ihn einfach wegstellen und irgendwo einschließen. Vernichten aber erst nach angemessener Frist, um dem Eigentümer Gelegenheit zu geben, ihn gegen eine Standgebühr abzuholen.
Ist der Eigentümer feststellbar, musst Du ihm eine Frist zur Beseitigung geben, danach wie oben.
Ich würde den mit einem eigenen Schloss sichern so das keine Kleider eingeworfen werden können.