In einem Wohnmobil auf einem Privatgrundstück leben erlaubt?

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Das gibt in der Regel Schwierigkeiten mit der jeweiligen Gemeinde. Was aber geht ist folgendes:

Du kaufst (oder pachtest) ein Grundstück mit ein abbruchreifes Haus. Dort liegt Wasser und Strom, die du nutzen kannst. Du gibst an, das Haus renovieren und Instandsetzen zu wollen, und machst dich ganz gemächlich an die Arbeit. Du wohnst "auf der Baustelle", und auf eigenem Grundstück. Dann ist es fast unmöglich, dir das zu verbieten.

Einfacher ist es, einen Platz als Dauercamper zu mieten.

Es kommt auf die Details an.

Ist es in Deutschland erlaubt, wie z.B. in der USA auf einem unbebauten, privaten Grundstück mit Wohnmobil zu leben?

Sofern es sich um ein Grundstück im erschlossenen Bereich handelt und das Wohnmobil nicht mehr mobil ist (also wie ein Dauercamper genutzt wird), kann auch in einem WoMo ein Wohnsitz begründet werden. Das ist aber antrags- und zustimmungspflichtig bei der jeweiligen Gemeinde, und das WoMo muss dann auch an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sein. Außerdem werden hier die üblichen Gebühren gemäß Kostenordnung etcc. fällig. In diesem Fall sind Wohnmobile als "bauliche Anlagen" genehmigungspflichtig. Das steht WIMRE auch in jeder LBO so.

Im Außenbereich oder generell auf Flächen ohne Baurecht ist dies hingegen strikt untersagt. Da ist noch nichtmal das Abstellen des Wohnmobils ohne Nutzung zulässig.

Das kommt darauf an ob dies in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes geregelt wurde.

Hier in Baden-Württemberg sind Wohnwagen und Wohnmobile baulichen Anlagen gleichgesetzt und somit genehmigungspflichtig (und wohl kaum genehmigungsfähig):

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1993 - 5 S 1992/93

Fundstelle

openJur 2013, 8898

  • Rkr:  AmtlSlg:  PM: 

1. Die bauordnungsrechtliche Untersagung der Nutzung eines in einem Naturschutzgebiet gelegenen Grundstücks (hier: Bodenseeufer) zum Aufstellen eines Wohnmobils ist ungeachtet anderer möglicherweise gleichfalls zum Teil baurechtswidriger baulicher Anlagen in der Umgebung schon deshalb nicht gleichheitswidrig, weil diese Nutzungsart in besonderer Weise geeignet ist, negative Vorbildwirkung zu entfalten.

Auch das rechtskräftig als rechtens bestätigte Eingreifen der Baurechtsbehörde gegen vergleichbare Nutzungen des Grundstücks (mit einem Wohnwagen) in früherer Zeit kann ein anlaßbezogenes Einschreiten der Baurechtsbehörde bei erneuter Nutzung des Grundstücks mit einem Wohnmobil im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot sachlich rechtfertigen.

https://openjur.de/u/604703.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das ist möglich.

Mach dich kundig, wie es sich mit Anschluß ans Strom-, Wasser- und Abwassernetz verhält,. Das weiß ich nicht.

Normalerweise, würde ich sagen: So lange alles Rechtens ist, niemanden stört wie unmittelbare, nörgelnde Nachbarn, so lange wie man möchte.

Aber: Da wir in Deutschland leben und nicht in den USA, Australien, Kanada oder Norwegen ... Gibts da bestimmt auch Vorschriften und Regeln. ;)

Ich google mal.