Baugrundstück als Anlageobjekt

6 Antworten

Bauverpflichtungen können nur im Kaufvertrag aufgenommen werden.

Die Gemeinde kann aber jederzeit einen Bebauungsplan erlassen, in dem das Grundstück unbebaubar wird; wenn sie dabei keinen Verfahrensfehler macht, braucht sie auch keine Entschädigung zu zahlen.

Harterkampfer  29.04.2009, 09:42

Also, keineswegs ist es einfach möglich, rechtmäßiges Bauland durch einen neuen Bebauungsplan zu entwerten, es sei denn, die Gemeinde als Träger der Planungshoheit hat einen besonderen -auch gerichtlich überprüfbaren- Grund (zum Beispiel Erweiterung eines Schulzentrums auf das Wohnbaugrundstück; in diesem Beispiel wäre es auch keine Entwertung sondern eine Umwandlung der Zweckbestimmung);

Seehausen  01.08.2009, 17:02
@Harterkampfer

Ja, aber wenn das angebliche Baugrundstück baurechtlich noch kein Baugrundstück ist, kann die Gemeinde ohne Planungsschadenersatz das Grundstück im BPl als Grünfläche o.ä. ausweisen. Und selbst wenn es im BPl als Baugebiet ausgewiesen ist, ist es noch kein Baugrundstück, wenn die Erschließung nicht gesichert ist; und auf Herstellung der Erschließung besteht kein Rechtsanspruch.

Als Geldanlage würde ich das nicht in Erwägung ziehen. Sieh Dir die Siedlungen mal an. Jeder der hier baut ist in der Regel noch jung und die Kinder meist im gleichen Alter.

Willst Du Deine "Geldanlage" in 10 - 15 Jahren verkaufen, wird es zum Generationskonflikt: Denn die Bauherren suchen sich einen Bauplatz in der Gegend, in dem das Altergefüge dem eigenen angepaßt ist bzw. die Kinder unter gleichaltrigen aufwachsen können.

Die Flucht in Sachwerte hat natürlich begonnen, doch welcher Anlagenberater oder Bänker empfiehlt ein unbebautes Grundstück, wenn Sie garnicht selbst bauen wollen??? In Fachkreisen sagt man dazu totes Kapital.

Wenn Sie es dennoch kaufen möchten, schauen Sie in den Bebauungsplan oder Informieren Sie sich in den Ämtern. Es ist nämlich durchaus Möglich, das eine Bebauungsverpflichtund besteht!

Nicht zu vergessen sind weitere Nebenkosten wie: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundsteuer, Grundstückspflege etc. Ausserdem ist darauf zu achten, ob das Grundstück eventuell in einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegt, wo Sie eventuell noch mit weiteren Umlagekosten rechnen können.

Grundsätzlich als Anlagemodel nicht zu empfehlen, es sei denn Sie machen daraus ein Bauträgermodel: (Kaufen - Bauen - Verkaufen), jedoch als Leie Brandgefährlich.

Wenn Sie Ihr Geld unbedingt anlegen wollen, warum erwerben Sie dann nicht eine Wohnung oder ein Ein/Mehrfamilienhaus aus dem Zwang oder auf dem freien Markt welche Sie sofort wieder vermieten können und Ihr Geld tatsächlich für Sie arbeiten lässt. Die Preise sind derzeit günstig und die Zinsen unschlagbar.

Holen Sie sich am besten Rat bei einem Fachmann, jedoch nicht bei einem Verkäufer der Bank / Sparkasse.

MFG renobuechel.de

  1. Schau Dir erst einmal das Umfeld an, würdest Du selbst dort leben wollen? 2.Lass Dir die Bedingungen für Kauf und Bebauung von der Sparkasse bzw. vom Bauamt geben.
  2. Meist sind die Nebenkosten für Erwerb und Unterhaltung (Steuern, Abgaben, ...) höher als eine mögliche Wertsteigerung.
  3. Lückenbebauungsgrundstücke sind in Siedlungsgebieten meist schwer wieder an den Mann/Frau zu bringen.

Unterschiedlich. Oft wird ein Datum festgelegt, zu dem spätestens angefangen werden muss zu bauen.

Ob sich die Investition lohnt, hängt von der Lage des Grundstücks bzw. des Ortes ab.

kugel  28.04.2009, 09:41

das nennt sich dann Bauzwang.