Hartz IV unbebautes Grundstück

3 Antworten

Hallo,

in Deiner Frage ist jetzt der letzte Satz von Interesse:

Wie verhält es sich, wenn ich das Grundstück nicht verkaufen kann bzw. der Mitteleinsatz dazu unverhältnismäßig hoch ist?

Dann würde niemand von Dir verlangen, das Grundstück zu veräußern.

Allgemein weiss ich jetzt auch nicht, wie es sich gesetzlich verhalten würde, wenn Du das Grundstück gegen eine Eigentumswohnung tauschen würdest. Aber wenn Du es jetzt verkaufen würdest, hättest Du Geld in der Hand und dann kann durchaus verlangt werden, dieses bis zum Leistungsanspruch erst einmal aufzubrauchen.

mfg

Parhalia

Die einzige Möglichkeit, dass der Verkaufserlös voll als Schonvermögen angerechnet wird ist, ihn in eine Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riesterrente) zu stecken. Ansonsten musst Du alles aufbrauchen, bis Dein normales Schonvermögen erreicht wird. Wie hoch das ist, kannst Du hiermit ausrechnen: http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Wie verhält es sich, wenn ich das Grundstück nicht verkaufen kann bzw. der Mitteleinsatz dazu unverhältnismäßig hoch ist?

Das interessiert das Jobcenter herzlich wenig, wieviel Verlust Du dabei machst oder wie hoch der Aufwand ist. Darüber solltest Du Dich am besten mal von einem Anwalt beraten lassen.

Parhalia  14.03.2013, 16:24

Das interessiert das Jobcenter herzlich wenig, wieviel Verlust Du dabei machst oder wie hoch der Aufwand ist.

Und genau hier beginnt es, was wirtschaftlich sinnvoll zu interessieren hat. Ab bestimmten wirtschaftlichen Grenzen sind auch den Forderungen / Wünschen des Jobcenters bei Verkauf und Erlös Grenzen gesetzt.

Darüber solltest Du Dich am besten mal von einem Anwalt beraten lassen

Dahingehend auch ein sehr guter Ratschlag ;-)

Wenn du demnächst AlG 2 beantragen musst wären Geschäfte, die du jetzt noch schnell tätigst, rückabzuwickeln.

Wenn du ein Baugrundstück besitzst, bist du nicht bedürftig. Du wirst also AlG 2 nur auf Darlehensbasis bekommen. Dafür wird dann eine Grundschud eingetragen.

GegenWelt  09.09.2019, 02:40

Aber man darf doch ein angemessenes Grundstück besitzen?

DerHans  09.09.2019, 15:17
@GegenWelt

Man darf ein angemessenes Einfamilienhaus oder ETW haben, wenn man diese selbst bewohnt. Ein Baugrundstück fällt NICHT in diese Kategorie. Vermögen muss verwertet werden.

GegenWelt  09.09.2019, 20:41
@DerHans

Man kann auch theoretisch auf einem unbebauten Grundstück vorübergehend wohnen, z.B. im Campingwagen.

Nicht jedes Vermögen muss verwertet werden, wie du ja selbst sagst.

Ansonsten sollte man halt das Grundstück verkaufen und nimmt das Geld dann für eine kleine ETW in die man dann einzieht?