Habe ich einen Anspruch auf den Stellplatz oder lässt er sich fristlos kündigen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und dazu gehört ein umzäunter Parkplatz mit 10 Stellplätzen. In meinem Mietvertrag steht nicht welcher Stellplatz meiner ist. 

Was genau steht zu Stellplatz im Vertrag, bitte mal die genaue Klausel.

Jedoch habe ich den vormieter gefragt und er sagte die Nummer 2 sei der der zur Wohnung gehöre.

Der ist nicht Dein Vertragspartner und Dein Vertrag kann anders sein als der vom Vormieter.

Ich nutzte diese Parkplatz zwei Jahre lang. Letzten Monat kam eine andere Mieterin und belegt nun meinen Stellplatz



Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Die Vermieterin sprach den Stellplatz nun auch ihr zu, 

Wieso auch, Du hast doch geschrieben dass in Deinem Vertrag nicht steht welcher Platz Deiner ist?

Kann ich lediglich den Stellplatz fristlos kündigen, da es nicht mehr die Sache ist die ich mieten wollte.

Nein, weil es keinen separaten Mietvertrag für den Stellplatz gibt

Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? 

Kein Kündigungsgrund.

Ich habe meinen PKW in ein Parkhaus in der Innenstadt, für 15 Euro den Tag stehen, seit ca. 2 Wochen , kann ich diese Kosten auf meinen Vermieter bzw. auf den neuen Parkplatzbesetzer abschieben.

Nein.

Du hast Dich zwei Jahre irgendwo hingestellt ohne abzuklären welcher Parkplatz Deiner ist.

Du kannst den Vermieter fragen, ob er einen anderen Platz hat oder einen der anderen Nachbarn fragen ob sie mit Dir tauschen.

Der Fehler lag schon zu Mietbeginn bei Dir, Du hättest das mit dem Stellplatz bei Anmietung klären müssen.

.... und warum wurde von Dir keine Stellplatznummer vereinbart, wenn es denn so ein besonderes Fahrzeug ist, welches einen besonderen Stellplatz benötigt?

Somit ist ein Wechsel natürlich immer möglich, oder übersehe ich etwas?

avvvvva 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 16:35

Ich dachte die zwei sei mir bereits. Hat sich auch zwei Jahre lang nichts geändert dran. 

Offensichtlich ist dir in deinem Mietvertrag kein bestimmter Stellplatz zugewiesen. Dann hast du auch kein Anrecht auf genau diesen Stellplatz. Was der Vormieter erzählt ist völlig unerheblich, er ist nicht dein Vertragspartner. Du hättest besser beim Vermieter nachgefragt. Und auch wenn du dein Auto 10 Jahre auf dem gleichen Stellplatz abgestellt hast - ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

Den Stellplatz allein kannst du nicht kündigen, er ist Bestandteil deines Mietvertrages. Somit kann er nicht separat gekündigt werden.

Dir steht ein Stellplatz zur Verfügung. Somit besteht auch kein Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung. Fristgemäß kannst du natürlich jederzeit kündigen.

Die Kosten für deinen gemieteten Stellplatz im Parkhaus kannst du selbstverständlich nicht dem Vermieter aufs Auge drücken. Dir steht ein Stellplatz zur Verfügung und dass dein Auto da nicht drauf passt, liegt nicht im Verschulden des Vermieters. DU hast es versäumt, mit deimen Vermieter die Parkplatzsituation abzuklären. Dass du dich auf die Auskunft deines Vormieters verlassen hast, ist auch nicht dem Vermieter anzulasten.

Die einzige Möglichkeit, die du hast, ist mit einem anderen Mieter den Stellplatz zu tauschen.  Wenn die das aber nicht wollen, dann hast du Pech.

avvvvva 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 20:34

Also es kann auch schon öffters vor das jeder Stellplatz belegt war und ich den jenigen, in dem Glauben es sein mein Stellplatz, von der Zwei verscheucht habe. Wie oft muss es denn vorkommen, das ich selbst bei gezahlter Stellplatz miete keinen Stellplatz nutzen kann, um eine fristlose Kündigung durchzubringen ?

TrudiMeier  23.07.2017, 21:14
@avvvvva

Erst einmal musst du den Vermieter nachweislich davon in Kenntnis setzen. Gesetzt den Fall, dass er dann den Stellplatz Nr.1 dir zuweisen und entsprechend kennzeichnen wird (was er aber gar nicht muss, weil dir mietvertraglich kein genauer Parkplatz zugewiesen ist) nutzt dir das auch nicht viel, denn den Auto passt dort nicht drauf. Was wiederum bedeutet, dass der Vermieter deiner Aufforderung nachgekommen ist und du wieder keinen Grund zur fristlosen Kündigung hast. Dass dein Auto da nicht drauf passt, ist nicht die Schuld des Vermieters. Und selbst wenn du die Wohnung fristlos kündigen könntest: Fristlos heißt sofort. Wo willst du denn von heute auf morgen hin mit deinen ganzen Möbeln?

Kurz gesagt, du kannst es drehen und wenden - für eine fristlose Kündigung gibt es keinen Grund.

avvvvva 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 18:02
@TrudiMeier

Es handelt sich nicht um meinen Hauptwohnsitz.

Du kannst weder den Stellplatz noch die Wohnung aus diesem Grunde fristlos kündigen. Der Stellplatz ist vermutlich Teil des Mietvertrags und deshalb ohnehin nicht separat kündbar. Kannst Du die Plätze denn nicht einvernehmlich mit der anderen Nutzerin tauschen? Da hätte sicher keine etwas dagegen.

avvvvva 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 17:10

Ich kann mir nicht vorstellen das irgendjemand diese Parkplatz möchte. Das ist mit einem klein Wagen bereits schwer dort einzuparken. Dennoch vielen Dank. Bleibt mir noch eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtum ? 

johnnymcmuff  23.07.2017, 17:53
@avvvvva

Nein. Du hättest das mit dem Vermieter zu Mietbeginn klären müssen.

Es gilt für Stellplätze kein Mietrecht, die Vermietung kann man beliebig vertraglich gestalten. 

Jetzt kommt es darauf an, was genau im Mietvertrag steht. Eindeutig wäre es, wenn ein separater Vertrag über eine Stellplatz abgeschlossen wurde, mit Miete und Kündigungsfrist. 

Wenn das nicht der Fall ist, und der Stellplatz in der Beschreibung der Wohnung erwähnt ist, dann dürfte der Gegenstand des Mietvertrags geworden sein, also auch nur zusammen mit der Wohnung kündbar. Das gilt natürlich für beide Parteien, Mieter und Vermieter. Wenn der Vermieter den im Mietvertrag zugesagten Stellplatz nicht mehr zur Verfügung stellt, erfüllt er seinerseits nicht mehr den Mietvertrag. Mietminderung und ggfs Schadenersatz (Parkhaus) wären mögliche Folgen.

 Aber wie ich lese, ist ja im Vertrag nicht geregelt, welcher Stellplatz und es steht ja ein anderer zur Verfügung. Was ist denn, wenn du Dich einfach dahin stellst, wo frei ist und wenn sich jemand beschwert, sagen:  sie sollen sich an der Vermieter wenden, DU hast schriftlich im Mietvertrag, dass du auf dem Grundstück parken darfst, Wenn der Vermieter andere Zusagen gemacht hat, nachfragen ob das schriftlich vorliegt. Oder sich einigen dass jemand anders den Platz Nr 1 bekommt. Ist der denn wirklich so unmöglich ? 

Und den Vermieter auffordern zu eine schriftlichen Stellungnahme (mit der man dann ggfs. zur Anwalt muss .. an dem führt bei so einem unprofessionellen Vermieter wohl eh kein Weg vorbei).