Mietvertrag fristlos kündigen wegen Lärm?
Darf ich z.bsp. den Mietvertrag fristlos kündigen ,weil Neue Nachbarn die ganze Nacht Partys feiern ,und krach machen ?Oder muss ich zuerst ein Lärmprotokoll führen,oder brauche ich Zeugen ?Oder kann man aus solchem Grund nur versuchen die Miete zu kürzen ?
7 Antworten
Hallo "viermal7",
ein Lärmprotokoll zu führen ist eine sehr gute Idee, idealerweise unterzeichnen noch andere Nachbarn als Zeugen mit.
Mit diesem Lärmprotokoll den Vermieter auffordern, die Lärmbelästigung zu beseitigen - er ist dafür verantwortlich (auch wenn er nix dafür kann!).
Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, dann darf die Miete gemindert werden, um "Druck auszuüben".
Aber sofort eine fristlose Kündigung aussprechen - das wird nicht funktionieren.
Sie müssen dem Vermieter erst ein mal Gelegenheiten einräumen, den Mangel zu beseitigen.
MFG
parallel mindern
Zuerst musst Du mal den Vermieter informieren. Du kannst auch die Polizei holen. Fristlos kündigen oder Miete kürzen kannst Du nicht.
wenn der lärm überhand nimmt, kann er wohl fristlos kündigen.
Quatsch, schreib' hier nicht so einen Mist, wenn Du keine Ahnung hast. Das machst Du hier eh schon viel zuviel...
ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe , danach kannst du die Polizei rufen ,dann ist für immer ruhe !
Der Lärm ist kein Grund den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Du kannst den Vermieter auffordern dafür zu sorgen das wieder Ruhe einkehrt und eine Frist dazu setzen. Wenn die Frist verstrichen erfolglos verstrichen ist kannst du die Miete kürzen. Den gekürzten Betrag muß du nachzahlen wenn die Ursache beseitigt ist. Während der Zeit ein Lärmprotokoll führen. Fristgerecht kannst du jederzeit kündigen.
mumpitz, du musst nichts nachzahlen, denn die beeinträchtigung war ja da uns hat deinen wohn"genuss" gemindert.also, fordere deinen vermieter auf, für ruhe zu sorgen, ansonsten mindere die miete und kündige vorsorglich fristlos.aber such dir auch ne neue bude, damit du nicht auf der strasse stehst.
Nein, zurück zahlen braucht er nicht.
Darf ich z.bsp. den Mietvertrag fristlos kündigen ,weil Neue Nachbarn die ganze Nacht Partys feiern ,und krach machen ?
Nein, definitiv nicht...
Oder muss ich zuerst ein Lärmprotokoll führen,oder brauche ich Zeugen ?
Mindestens das, und selbst dann kannst Du nicht fristlos kündigen...
Oder kann man aus solchem Grund nur versuchen die Miete zu kürzen ?
Genau. Kündigen kannst Du ganz normal mit drei Monaten Frist...
na aber HALLO, wenn der lärm überhand nimmt, kann er wohl fristlos kündigen. und wenn der vermieter nicht für ruhe sorgt, indem er die lärmenden nachbarn abmahnt, kann er auch die miete mindern.