Darf ich 2 Pkw-Stellplätze benutzen, wenn nur 1 im Mietvertrag steht?
Ich habe mir ein Boot mit Trailer gekauft und auf meinen Stellplatz gestellt. Die anderen Stellplätze sind nicht alle besetzt. Daher habe ich dort meinen Pkw abgestellt. Jetzt will mich der Vermieter abmahnen, weil ich 2 Stellplätze belege, darf der das?
17 Antworten
Wir haben hier auch einen Stellplatz und hier werden auch nicht alle Stellplätze benutzt. Manche Mieter, die zwei oder mehr Autos haben, benutzen manchmal einfach freistehende Parkplätze. Auf zwei Plätzen ist es den Mietern egal (obwohl sie ja die Plätze bezahlen)...andere wiederum möchten dies nicht (selbst wenn sie kein eigenes Auto haben).
Sollte der Stellplatz von einem anderen Mieter sein, der ihn bezahlen muss, obwohl er ihn nicht nutzt, dann könntest du vielleicht mit ihm eine Abmachung treffen.
Ansonsten hat dein Vermieter da natürlich Recht...es ist sein Grundstück!
Wem gehört denn der Stellplatz auf dem jetzt dein Auto steht? Vielleicht ist er ja einem Mieter, der z.Zt. keinen PKW hat und der dir den Platz überlässt. Vielleicht kann man es auf diesem Weg mit dem Vermieter regeln.
Mädels und Jungs, alles schöne Antworten auf meine Frage, aber des Pudels Kern liegt wohl darin, dass ich 1 Stellplatz fest und deklariert zu meiner Wohnung gehörend gemietet habe und weitere Stellüplätze auf dem Hof nicht an andere Mieter vergeben sind. Da steht manchmal 1 Auto und manchmal nicht. Die Hausordnung sagt dazu, dass die Stellplätze für Mieter vorgehalten werden. Dass ich neben meinem Boot also meinen Pkw dort parke, wird mir nicht ausdrücklich in Hausordnung oder Mietvertrag verboten.
Ist aber auch nicht ausdrücklich erlaubt.-- Nach deiner Auffassung, willste das nutzen wie DU willst, Das kannste knicken.-- Scheinbar biste beratungsresistent, denn es haben hier eigentlich ALLE geschrieben.-Der Platz, egal wie groß der ist gehört nicht DIR.-- Wenn du deinem Vermieter auch soo rechthaberisch begegnest biste mit deiner Abmahnung noch gut bedient.-- Wie ichs oben schon andeutete, --Wenn mir das Ding auf n Sender ginge............. Wenn du dich so wörtlich auf die Hausordnung berufst,-steht da denn auch dass da ein "Bootstellplatz" ist?--Du schreibst --"1 Stellpatz fest u. deklariert zu meiner Wohnung gehörend"-- Das heiß im Klartext, dass du nix anderes zu nutzen hast, wie deinen deklarierten Stellpatz.-- Wenn ich Vermieter wäre, würde dir Beine machen.
Benutzt Du auch eine 2. Wohnung im Haus kostenlos mit, weil die gerade leer steht?
Natürlich darf Dich der Vermieter abmahnen! Ich würde sogar Nutzungsentgelt von Dir verlangen.
Das nennt man Nutzungsentzug! Der Vermieter könnte Dich sogar ohne weiteres auf Deine Kosten einfach abschleppen lassen! Scheint eine gutmütige Selle zu sein, dass er den Weg der Abmahnung geht!
Das wird er wohl gemacht haben. Die Worte " jetzt will er mich abmahnen" schließen ja darauf, dass es schon ein Gespräch gegeben hat. Er ist nun mal definitiv im Unrecht, da kann man nichts dran rütteln. Und ob der Vermieter ihm das nett oder unnnett mitteilt, ist seine Sache.
total nett..total gutmütige sele.. als normaler mensch kann man das auch einfach normal sagen das man das nicht machen soll