Wohnung Fristlos kündigen wegen gewalttätigen Partner?
Ich würde gerne fristlos kündigen und umziehen.
im Mietvertrag ist eine mindest mietdauer von 3 Jahren angegeben. Meines Wissens nicht rechtens.
nöchstes Jahr sind es 2 Jahre.
da mein Partner handgreiflich ist und ich wirklich oft Angst um mich und meine Tiere habe würde ich gerne fristlos kündigen.
wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung ? Würden extra kosten auf mich zu kommen? Bin verzweifelt
6 Antworten
Du mußt Deine Mindestmietzeit einhalten. Deine Privaten Streitigkeiten mit Deinem Partner hat mit dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun. Demnach hast Du auch kein Sonderkündigungsrecht.
Nein, natürlich nicht, da kann ja dein Vermieter nichts dafür.
Aber es hindert dich keiner daran, auszuziehen. Deine körperliche Unversehrtheit sollte Vorrang vor dem finanziellen Schaden haben.
Rufe unverzüglich die Polizei, wenn Dein Partner das nächste Mal gewalttätig wird bzw. Dich bedroht! Erstatte Anzeige gegen ihn. Er kann zunächst der Wohnung verwiesen werden, in dieser Zeit kannst Du die nächsten Schritte angehen. Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist deshalb leider nicht möglich, daher musst Du Dich mit ihm einigen, wie das weitergehen soll. Auf jeden Fall musst Du so eine Situation nicht einfach hinnehmen! Du kannst Dich auch beraten lassen bei der Polizei bzw. diversen Frauenberatungsstellen.
Viel Glück und Stärke!
Was kann der Vermieter für deinen gewalttätigen Partner?
Vermutlich bildest du mit deinem Partner eine Mieterpartei. Mindestmietdauer gibt es nicht im Mietgesetz. Schreibe den genauen Wortlaut hier als Kommentar. Vermutlich hast du einen Mietvertrag mit einer Klausel über gegenseitigen Kündigungsverzicht bis zu drei Jahren.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist hier aus mehreren Gründen nicht möglich. Du kannst nur gemeinsam mit deinem Partner ordentlich kündigen, wenn die Zeit des gegenseitigen Kündigungsverzichtes abgelaufen ist. Auszug ist immer möglich, aber deinen Mietanteil musst du weiter tragen bis zum Mietende.