Muss ich meinen Parkplatz trotz Nutzungsrecht anmieten?

5 Antworten

Sofern die Nutzungnsrechte den Wohnugnen ohne besondere Spezifizerung zugeordnet sind, und Sie Ihr eigenes Recht, an welchem Platz auch immer, Ihrem Mieter kostenfrei oder entgeltlich überlassen haben, steht Ihnen selbstverständlich auch kein kostenfreier Stellplatz zur Nutzung mehr zu; dieses Recht haben Sie auf ihren Mieter delegiert. Insofern stehen Sie der Verwaltung wie ein externer Stellplatzbewerber gegenüber und müssen ggfs., soweit noch ein Platz verfügbar sein sollte, diesen kostenpflichtig anmieten.

Marylu88 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 10:58

Mein mieter ist letztes jahr ausgezogen und ich bin eingezogen 

schelm1  26.10.2015, 11:00
@Marylu88

Dann haben Sie nun wieder einen Anspruch auf den bislang vom Mieter genutzten Stellplatz, der ideel zu Ihrer Wohnung gehört.

Wende dich an einen Anwalt. Sofern du ein eingetragenes Nutzungsrecht hast, steht es dir auch zu.

Bei uns ist es so, dass Du Dir einen solchen Parkplatz kaufen kannst, dann darfst nur Du dort parken. Musst natürlich ein Schild aufstellen, denn die anderen Leute können das nicht riechen.

Willst Du aber keinen kaufen, dann dürfen alle Leute dort parken, die zu dem Haus gehören.

Marylu88 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 10:31

Aber wozu hab ich dann das Nutzungsrecht wenn ich ihn nicht nutzen kann /darf? 

Allexandra0809  26.10.2015, 10:33
@Marylu88

Nutzen kann ihn dann wahrscheinlich jeder, der zum Haus gehört. Vermutlich gibt es dort einige Plätze, die einfach zum Haus gehören. Wenn dieser Platz aber vermietet ist, wer bekommt denn das Geld? Die Eigentümergemeinschaft oder Du?

Marylu88 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 10:38
@Allexandra0809

Tja gute frage, denke mal die Gemeinschaft. Müsste dann aber nicht auch die Gemeinschaft entscheiden an wen welcher Parkplatz vermietet werden darf?  Es parken dort auch welche die nicht im Haus wohnen. Werd vermutlich wirklich meinen Anwalt kontaktieren... ein sche...

Die Änderung de Nutzungsrechte musste durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbei geführt worden sein. Wo ist dein Nutzungsrecht fixiert? Falls es ein dingliches Recht im GB ist, muss jener Beschluss angefochten werden. Ohne dingliches Recht reicht ein Mehrheitsbeschluss der EG. Lass den Beschluss dir beim Verwalter zeigen.

Wurde denn das Sondernutzungsrecht bezüglich des Stellplatzes im Grundbuch eingetragen oder steht dies nur in der Teilungserklärung? Rechtlich spielt auch eine Rolle ob der Stellplatz als Sondereigentum ausgewiesen ist oder ob diesbezüglich lediglich ein Nutzungsrecht besteht?

Nur ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht bezüglich des Stellplatzes bietet Rechtssicherheit.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/sondernutzungsrecht-kfz-stellplatz/