Stellplatz zahlen Pflicht obwohl nicht im Mietvertrag aufgeführt?
Hallo! Unser Vermieter kam gestern mit der Nebenkosten-Abrechnung. Mit einem Posten sind wir nicht einverstanden. Er listet uns plötzlich 2 Autostellplätze à 15,- EUR monatlich. Es wurde aber weder zur Wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen noch ist dieses im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Es war somit KEIN Vertragsbestandteil beim Unterzeichnen des Mietvertrages. Wir sind demnach aus allen Wolken gefallen. Der Vermieter kann uns dies doch nicht einfach so aufbrummen oder? Zumal es ja nicht als klassische Nebenkosten abrechenbar ist!? Könnte er jetzt einfach mit einem Mietvertrag für diese Stellplätze kommen und wir verpflichtet sind, diese mit anzumieten? Vielen Dank vorab für Eure Rückantworten!
5 Antworten
Meiner Meinung nach gehört es in den Mietvertrag, wenn zur Wohnung ein PKW-Stellplatz gehört. Für einen solchen Platz kann dann Miete oder ggf. Pacht berechnet werden, die aber nicht Bestandteil der Nebenkosten ist, also auch nicht darüber abgerechnet werden kann. Ein Balkon oder eine Loggia, die zur Wohnung gehören, werden auch nicht über die Nebenkostenabrechnung erfasst. Das ist in etwa vergleichbar. Ich hatte von meinem Vermieter auch einen Stellplatz gemietet, der ordentlich über einen Vertrag in Rechnung gestellt und monatlich bezahlt wurde. Eine Verpflichtung des Vermieters gab es nicht, es war meine eigene Entscheidung.
Wenn ihr keine Stellplaetze angemietet habt, braucht ihr natuerlich auch keine zu bezahlen. Auch muesst ihr nicht nachtraeglich Stellplaetze anmieten, wenn ihr keine haben wollt. Da die Nutzung der Stellplaetze aber offensichtlich mietvertraglich nicht geregelt ist (also weder eine kostenlose noch eine kostenpflichtige Nutzung vereinbart war), kann euch der Vermieter deren Nutzung untersagen.
Solltet ihr die Stellplaetze bisher genutzt haben, ohne dazu berechtigt zu sein, koennte der Vermieter u.U. eine Nutzungsentschaedigung verlangen. Hierzu muesstet ihr aber gewusst haben, dass ihr die Plaetze nicht nutzen durftet, ohne sie angemietet zu haben. Sollte euch das nicht bekannt gewesen sein und ihr durftet annehmen, dass es sich um den Mietern kostenlos zur Verfuegung gestellte Plaetze handelt, kann er hingegen auch keine Nutzungsentschaedigung fordern.
Für einen kostenpflichtigen Stellplatz muss es eine vertragliche Vereinbarung geben und der Stellplatz muss auch gekennzeichnet sein (Namens- oder Nummernschild), ansonsten kann ja jeder dort einfach parken, also auch Besuch von Euren Nachbarn, Einfach mal den Vermieter anrufen und freundlich nachfragen, was diese Position auf der NK-Abrechnung zu bedeuten hat.
Der Stellplatz muss gesondert ausgewiesen sein, wenn er dafür auch extra Geld will. Wenn ihr die Wahl habt, unterschreibt ihr auch einen Mietvertrag extra dafür. Wenn nicht, wenn der Platz also genommen werden MUSS, ist der Preis gewöhnlich in der Miete enthalten... würde ja sonst keinen Sinn machen. Informiert sein müsst ihr auf jeden Fall.
Er kann doch nicht einfach so sagen: ach ja, und hier nochmal 360€ pro Jahr, von denen ihr nichts wusstet, aber bitte sofort zahlen.
Das geht natürlich nicht, insbesondere sind das keine Nebenkosten. Dafür ist ein Mietvertrag erforderlich.