Vermieter versperrt angemieteten Parkplatz
Hallo, als ich heute nach Hause kam, stand auf meinem Parkplatz ein Bottich mit Schild "Zufahrt freihalten". Zur Erklärung, als Zufahrt wird hier der Eingang zwischen 2 Gartenhäuschen zum Garten meines vermieters betitelt. Da passt ein fahhrad durch, das wars.Wir haben laut Mietvertrag 2 Stellplätze gemietet, unser nachbar den 3ten. Diese werden monatlich gezahlt ,in der Miete enthalten. Vor einer Woche bekamen wir einen Brief, an einem Freitag, das der 2te Stellplatz gekündigt wird auf Eigenbedarf des Vermieters, weil er sich einen Anhänger kaufen möchte. Die Gebühr für die Stellplätze ist gezahlt, jedoch kann ich jetzt nicht drauf parken. darf er uns den Platz kündigen und kann er ihn einfach zustellen? obwohl gezahlt wurde?
8 Antworten
Sind die Stellplätze Teil des Mietvertrages, so kann der Vermieter diese nicht kündigen.Vor einer Woche bekamen wir einen Brief, an einem Freitag, das der 2te Stellplatz gekündigt wird auf Eigenbedarf des Vermieters, weil er sich einen Anhänger kaufen möchte. Die Gebühr für die Stellplätze ist gezahlt, jedoch kann ich jetzt nicht drauf parken. darf er uns den Platz kündigen und kann er ihn einfach zustellen? obwohl gezahlt wurde?
Gibt es separate Verträge für die Stellplätze, so kann der Vermieter diese kündigen.
Einfach die Plätze zustellen darf er trotzdem nicht.
ist ist seiner und basta.
Was nicht vermietet ist, das ist seins.
MfG
Johnny
Entscheidend ist hier, ob für die Parkplätze ein extra Mietvertrag vorhanden ist oder ob die Parkplätze im Mietvertrag für die Wohnung enthalten sind. Wenn Letzteres der Fall ist, ist eine separate Kündigung in keinem Fall möglich.
Haben sie einen extra Mietvertrag abgeschlossen für die beiden Stellplätze, dann kann diese auch separat gekündigt werden. Bei der Frage, ob eine Eigenbedarfskündigung möglich ist, müsste das gegebenenfalls durch einen Anwalt geklärt werden. Das hängt unter anderem davon ab, ob der Mietvertrag für den Stellplatz ein gewerblicher ist oder nicht. Wenn der Mietvertrag für den Stellplatz gewerblich vermietet ist, dann zahlen sie Mehrwertsteuer. Ist der privat vermietet, zahlen sie keine Mehrwertsteuer. Nur in Letzterem Fall könnte überhaupt eine Eigenbedarfskündigung in Betracht kommen. Diese gibt es aber meines Wissens nach nur für Wohnungen. Sie brauchen einen Anwalt.
freundlich nachfragen
Antworte mit einer einstweiligen richterlichen Anordnung und kürze die Miete für die Tage, an denen du den Stellplatz nicht nutzen konntest - basta. Strafanzeige wegen Nötigung?
Das hängt nund davon ab, ob er sie nur vermietet oder tasächlich mit der Wohnung mitvermietet hat. Erst sachkundig machen, dann agieren :-)
Gutsherrenart kommt nicht gut. Teilkündigung eines im MV vertraglich vereinbarten PKW-Stellplatzes ist rechtsunwirksam. Wurde im Mietvertrag der Stellplatz in seinen Abmessungen korrekt mit Grundstückskizze dargestellt und dir als Mieter ÜBERGEBEN? Die Begründung "Eigenbedarf" ist bei der unrechtmäßigen Kündigung entbehrlich. Die Örtlichkeiten des Grundstückes müssen dabei auch nicht beleuchtet werden. Der Vermieter hat Unrecht und damit - basta. Setze dich durch und stutze dem Herren die Flügel.
Nein darf er natürlich nicht Frag ihn nett ob er sich wegstellt
haben wir schon. nein ist ist seiner und basta.