Grundbucheintrag bei Mietkauf?

8 Antworten

Die Grundschuld wurde vermutlich in einer separaten Urkunde bestellt. Diese solltest du aber erhalten haben, wenn du schon nicht persönlich anwesend warst, sondern vertreten wurdest. Eine entsprechende Vollmacht muss im Kaufvertrag enthalten sein.

Alternativ kann der vorherige Eigentümer die Grundschuld auch als Eigentümergrundschuld bestellt haben, die dann nach der Eigentumsumschreibung auf dich zur Fremdgrundschuld wurde. Aber auch hier muss es eine Sicherungsvereinbarung etc. zwischen dir und dem ehemaligen Eigentümer geben.

Natürlich steht die Grundschuld drin. Mietkauf ist nichts anderes als ein Kauf zu überhöhten Zinsen.

Manche wird es wundern, aber auch Notaren kann mal ein "Fehler" unterlaufen. Bei "kleineren" Dingen hatten wir das auch schon, eine eingetragene Grundschuld aber auch noch nicht. Daher, geh zum Notar und frag dort nach.

Du wurdest jetzt bereits als Eigentümer eingetragen? Das ist beim Mietkauf doch eher ungewöhnlich. Im Normalfall wird hier eher ein Vermerk in Abt. II eingetragen.

Wenn das ganze so rum läuft, d.h. Du bist jetzt schon Eigentümer, dann braucht der Verkäufer natürlich seine Sicherheiten, die er nur in Abt. III als Grundschuld eintragen lassen kann.

Der Verkäufer hatte mir nämlich zugesichert, dass ich eine Hypothek auf das Haus aufnehmen kann, wenn ich denn will.

Das kannst Du ja dennoch machen, allerdings nicht im ersten Rang, denn da dürfte schon die Grundschuld stehen.

Wenn Du nur ein vergleichsweise geringes Darlehen aufnimmst, dann dürfte der Bank auch ein zweiter Rang ausreichen.

diablo1988 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 13:11

Ja aber doch nicht ohne meine Zustimmung ?

ChristianLE  03.04.2018, 13:30
@diablo1988

Das Grundbuchamt nimmt keine Eintragung gegen den Willen des Eigentümers vor. Das funktioniert nicht.

Das wäre so, als könnte ich ohne deine Zustimmung dein Auto verkaufen.

Irgendwo muss es eine Zustimmung geben. Wenn nicht im Kaufvertrag, dann in irgend einem anderen Dokument.

Auf welcher Grundlage sollte das Grundbuchamt denn sonst eine Eintragung vornehmen?

Selbst wenn Die Eintragung vor dem Kauf erfolgt ist, dann musst Du hierzu informiert worden sein.

Im Zweifel das gesamte Kleingedruckte durchlesen.

diablo1988 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 16:23
@ChristianLE

Ich habe alles durchgelesen. Es steht nichts derartiges drin.

ChristianLE  04.04.2018, 09:31
@diablo1988

Dann muss es irgendwo außerhalb eine Vereinbarung/Urkunde geben. Wie gesagt, das Grundbuchamt legt nur Einträge auf Grundlage von Verträgen oder Urkunden an und nicht auf Zuruf.

Ich verweise hier auch auf die Antwort von @Ronox

Das es hier keinerlei Vereinbarungen gibt, ist völlig ausgeschlossen.  

Ich glaube nicht dass Sie bei einem Mietkauf bereits als Eigentümer eingetragen werden im Bestandsverzeichnis.
Vielmehr stehen Sie vermutlich nach dem Kauf mit eine Auflassungsvormerkung in Abteilung II.
Wenn dem so ist kann der aktuelle Eigentümer - Verkäufer - sicherlich eine Grundschuld eintragen lassen.
Denn Sie werden ja erst in einigen Jahren mit Zahlung der letzten Rate Eigentümer im Bestandsverzeichnis.
Dann wird auch spätestens die Grundschuld oder Hypothek gelöscht.