Grundbucheintrag bei Mietkauf?
Hallo,
ich habe vor 2 Jahren ein Haus auf Mietkauf - gekauft.
Alles wurde natürlich beim Notar geregelt.
Ich bezahle im Monat jeweils 750€ und bin auch sofort als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden.
Heute habe ich mir nun einen Grundbuchauszug eingeholt.
In diesem besagten Auszug steht eine nicht abtretbare Grundschuld von mir für den vorherigen Eigentümer (Verkäufer)
Allerdings bin ich jetzt etwas skeptisch, weil die besagte Grundschuld nicht im Notariellen Kaufvertrag steht.
Ist den das so rechtens ? Der Verkäufer hatte mir nämlich zugesichert, dass ich eine Hypothek auf das Haus aufnehmen kann, wenn ich denn will.
Es steht wirklich nirgends im Vertrag.
Lediglich das es für den Verkäufer sehr gefährlich wäre, das Haus so zu verkaufen etc.
8 Antworten
Die Grundschuld wurde vermutlich in einer separaten Urkunde bestellt. Diese solltest du aber erhalten haben, wenn du schon nicht persönlich anwesend warst, sondern vertreten wurdest. Eine entsprechende Vollmacht muss im Kaufvertrag enthalten sein.
Alternativ kann der vorherige Eigentümer die Grundschuld auch als Eigentümergrundschuld bestellt haben, die dann nach der Eigentumsumschreibung auf dich zur Fremdgrundschuld wurde. Aber auch hier muss es eine Sicherungsvereinbarung etc. zwischen dir und dem ehemaligen Eigentümer geben.
Natürlich steht die Grundschuld drin. Mietkauf ist nichts anderes als ein Kauf zu überhöhten Zinsen.
Manche wird es wundern, aber auch Notaren kann mal ein "Fehler" unterlaufen. Bei "kleineren" Dingen hatten wir das auch schon, eine eingetragene Grundschuld aber auch noch nicht. Daher, geh zum Notar und frag dort nach.
Du wurdest jetzt bereits als Eigentümer eingetragen? Das ist beim Mietkauf doch eher ungewöhnlich. Im Normalfall wird hier eher ein Vermerk in Abt. II eingetragen.
Wenn das ganze so rum läuft, d.h. Du bist jetzt schon Eigentümer, dann braucht der Verkäufer natürlich seine Sicherheiten, die er nur in Abt. III als Grundschuld eintragen lassen kann.
Der Verkäufer hatte mir nämlich zugesichert, dass ich eine Hypothek auf das Haus aufnehmen kann, wenn ich denn will.
Das kannst Du ja dennoch machen, allerdings nicht im ersten Rang, denn da dürfte schon die Grundschuld stehen.
Wenn Du nur ein vergleichsweise geringes Darlehen aufnimmst, dann dürfte der Bank auch ein zweiter Rang ausreichen.
Das Grundbuchamt nimmt keine Eintragung gegen den Willen des Eigentümers vor. Das funktioniert nicht.
Das wäre so, als könnte ich ohne deine Zustimmung dein Auto verkaufen.
Irgendwo muss es eine Zustimmung geben. Wenn nicht im Kaufvertrag, dann in irgend einem anderen Dokument.
Auf welcher Grundlage sollte das Grundbuchamt denn sonst eine Eintragung vornehmen?
Selbst wenn Die Eintragung vor dem Kauf erfolgt ist, dann musst Du hierzu informiert worden sein.
Im Zweifel das gesamte Kleingedruckte durchlesen.
Ich habe alles durchgelesen. Es steht nichts derartiges drin.
Dann muss es irgendwo außerhalb eine Vereinbarung/Urkunde geben. Wie gesagt, das Grundbuchamt legt nur Einträge auf Grundlage von Verträgen oder Urkunden an und nicht auf Zuruf.
Ich verweise hier auch auf die Antwort von @Ronox
Das es hier keinerlei Vereinbarungen gibt, ist völlig ausgeschlossen.
Ich glaube nicht dass Sie bei einem Mietkauf bereits als Eigentümer eingetragen werden im Bestandsverzeichnis.
Vielmehr stehen Sie vermutlich nach dem Kauf mit eine Auflassungsvormerkung in Abteilung II.
Wenn dem so ist kann der aktuelle Eigentümer - Verkäufer - sicherlich eine Grundschuld eintragen lassen.
Denn Sie werden ja erst in einigen Jahren mit Zahlung der letzten Rate Eigentümer im Bestandsverzeichnis.
Dann wird auch spätestens die Grundschuld oder Hypothek gelöscht.
Ja aber doch nicht ohne meine Zustimmung ?