Was bedeutet dieser Grundbucheintrag (Eigentümer)?
Hallo, ich habe ein kleines Problem mit meinem Grundbuch. Ich bin absoluter Laie was das betrifft und hätte deshalb eine kleine Verständnisfrage.
Ich habe vor kurzem eine Berichtigung des Grundbuchs beantragt. Hierbei sollte ich anstelle meines verstorbenen Vaters als neuer Eigentümer aufgrund des Erbes eingetragen werden.
Nun habe ich einen Grundbuchauszug angefordert, der mich allerdings etwas verwirrt:
Unter den Eigentümer steht noch immer der Name und das Geburtsdatum meines Vaters. Allerdings Allerdings ist der Eintrag hellgrau und unterstrichen. Darunter taucht dann mein eigener Name mit Geburtsdatum auf, in ganz normale schwarzer Schrift. Als Grundlage der Eintragung ist hier noch folgendes Vermerkt: "Aufgelassen am tt.mm.jjjj. Eingetragen (xx/xxx/xxxx) am tt.mm.jjjj.
Nun weiß ich nicht, weshalb dieser graue Eintrag noch immer im Grundbuch zu finden ist. Kann es sein, dass bei der Berichtigung des Grundbuches etwas schief gelaufen ist, oder hat das alles seine Richtigkeit? Ich wollte für den Fall, dass ich das Haus verkaufen muss einfach ein möglichst sauberes Grundbuch habe. Kann das ein Problem darstellen?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
5 Antworten
Eine Löschung im eigentlichen Sinne gibt es im Grundbuch nicht. Der alte Eintrag wird unterstrichen und je nach Ländervorschrift gekennzeichnet. Im Grundbuch ist dieser Eintrag rot unterstrichen.
Danach folgt der neue Eigentümer mit der Klausel "Augelassen..."
Diese Klausel weist darauf hin, dass im Grundbuch eine Änderung eingetragen wurde und jetzt das neue nicht unterstrichen gilt.
Kurz: Alles was im Grundbuch nicht unterstrichen ist, gilt.
Im Grundbuch wird nie etwas entfernt. Alle Eintragungen und Rötungen (= unterstrichen) sind nur gültig mit den dazugehörigen Zuschreibungs- und Abschreibungsvermerken.
Der Strich dient nur zu besseren Übersicht.
Das Datum aufgelassen/ eingetragen müsste sich auf den Erwerb der Grundstücke durch den Vater beziehen.
Dort wo dein Name steht, sollte eigentlich noch stehen -eingetragen am auf Grund Erbschein AZ.....
Mag aber sein, dass es hier in den Ländern tatsächlich verschiedene Vorschriften gibt.
Ja das ist alles richtig so und du bist der eingetragene Eigentümer. Unterstrichen bedeutet das der Teil gestrichen wurde. Es wird nur unterstrichen anstatt durchgestrichen damit man den alten Eintrag trotzdem noch lesen kann.
Natürlich darf ein Rechtspfleger da gar nichts berichtigen.
Wäre auch zu schön, wenn es mal einen Versteigerungsvermerk gab und alle können den nicht mehr lesen.
Es gibt also schon die Auflassung, also kommt demnächst dann auch der Eintrag.
Im Grundbuch sind alle ehemaligen Eigentümer rot unterstrichen (auf deiner Kopie schwarzweiß). Der neuste Eintrag gibt den aktuellen Eigentümer wieder. Es wird nie etwas aus dem Grundbuch entfernt. Du kannst dort auch den Eigentümer des Grundstücks im ersten Weltkrieg recherchieren. Wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs ging, dann darf bei dir aber kein Auflassungsdatum stehen, sondern der Erbnachweis. Vermutlich war es keine Berichtigung, sondern eine Auseinandersetzung.