Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Versicherung hält sich auf jeden Fall an den bisherigen Eigentümer, auf den die Verträge laufen.

Ist im Kaufvertrag eine entsprechende Regelung der Lasten- und Pflichübernahme drin, ist das zunächst nur eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer, die die Versicherung nicht interessiert. Zahlt der neue Eigentümer vereinbarungsgemäß die monatlichen Zahlungen, akzeptiert die Versicherung das. Zahlt er nicht, hält sie sich wieder an den Alteigentümer und der muss dann zusehen, wie er mit dem Käufer klarkommt.

Bei Pflichtversicherungen, also insbesondere der Feuerversicherung, haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für die Zahlung. Notfalls holt sich die Versicherung die Beiträge dann dort, wo es am einfachsten ist.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 14:33

Hier ein Beispiel, und so ist es korrekt ja oder nein, es ist eine Vorhersage, um es besser zu verstehen, wichtig ist nur ob es richtig ist?

Beispiel jährlicher Beitrag (1800€) noch nicht bezahlt. Weil man monatliche Zahlung gewechselt ist von 150€. ab 01.04.18 ist der Besitzerübergang. Man eignet sich mit dem Käufer, dass er den Bankeinzug übernimmt. 15.04.18 Eigentumwechsel ist erfolgt, Grundbuchauszug erhalten von der Stadt. Man meldet der Versicherung ein Eigentumwechsel ist erfolgt, ab 01.05.2018 ist der Vertrag auf dem Namen des Käufers und hier ist er komplett der Zahler und nicht die beiden Parteien.

Hamburger02  03.01.2018, 14:49
@Hosenberflug

Hatte dieses Jahr selber mein Haus verkauft und deshalb kann ich sagen, solange die Versicherung dich nicht offiziell als Versicherungsnehmer aus dem Vertrag entlässt, sprich deine Kündigung bestätigt und solange die Verträge nicht offiziell auf den Namen des Käufers laufen, solange werden sie sich bei Beitragsrückstand immer an dich halten. Der ganze Papierkram drumrum interessiert die überhaupt nicht, die interessiert nur der aktuell gültige Namen auf dem Vertrag.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 15:10
@Hamburger02

Wie hast du es mit Lasten- und Pflichübernahme gemacht? hat der Käufer dir das Geld überwiesen, wegen der monatliche Abbuchung und das immer wieder bis der Eigentumwechsel (Grundbuch) erfolgt ist. Dann hast du bei der Versicherungen gemeldet und den Nachweis erbracht mit dem Grundbuchauszug und schon ist der Käufer ab hier zu ständig und kann es zahlen oder kündigen. Gab es sonst noch Probleme, die man beachten sollte?

Hamburger02  03.01.2018, 16:54
@Hosenberflug

Ich hatte das so geregelt, dass ich alle freiwilligen Versicherungen zum nächstmöglichen Termin gekündigt habe, für die ich allerdings auch schon jeweils die Jahrebeiträge bezahlt hatte. Der Käufer musste dann für sich ab diesen Terminen selber neue Verträge abschließen. Die bereits bezahlten Beiträge haben wir praktisch in den Kaufpreis mit einbezogen, sodass es da auch kein hin- und her gibt und klare Übergänge vorhanden sind.

Die Pflichtversicherung Feuerversicherung habe ich von dem Eigentümerwechsel informiert. Die haben dann den neuen Eigentümer angeschrieben und zur Übernahme der Versicherung aufgefordert, was wohl inzwischen auch geschehen ist.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 17:18
@Hamburger02

Wie hast du es mit den Grundsteuer und Straßenreinigung/Müll gemacht? Ich hab leider im Netz nicht auf der schnelle Praxis Erfahrungen gefunden. Für Wasser, Strom, oder kaltzähler leasing Verträge ist ja ganz einfach, einfach bei denen melden und bescheid sagen bzw die nachweise erbringen, und schon ist der Käufer, ab der Besitzerübergang veranwortlich und nicht erst bis Eigentumwechsel.

DerHans  03.01.2018, 17:59
@Hosenberflug

Normalerweise wird der Versicherer dann melden um einen Termin zu vereinbaren, den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Gerade die Gebäudepolice ist bei "gebrauchten" Häusern häufig nicht auf dem neuesten Stand. Kaum eine solche "Altpolice " deckt z.B. Elementarschäden. Oder Versicherung von Zu- und Ableitungsrohre auf dem Grundstück.

Hamburger02  03.01.2018, 18:45
@Hosenberflug

Die Grundsteuer zahlt man ja auch für ein Jahr und die hatte ich schon bezahlt. Ab nächstem Jahr muss die dann der neue Eigentümer bezahlen.

Der Übergabetermin für das Haus war so gewählt, dass bis dahin alles notarielle erledigt war und der Grundbucheintrag erledigt. Zahlungsfrist für den Kaufpreis war 1 Woche vor dem Übergabetermin. Insofern lag bei mir der Eigentumsübergang noch vor dem Besitzübergang. Zum Ende des Monats mit der Übergabe hatte ich dann auch Müllgebühren, Wasser und Stromverträge gekündigt und der Neueigentümer musste dann ab dem Folgemonat alles bezahlen.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 23:39
@Hamburger02

Ah ich verstehe, weil du schon die Grundsteuer vorausgezahlt hast und ich denke mal, es stand im Kaufvertrag nicht sowas ähnliches, wie das hier: ab Datum des Eigentumsübergang erstattet der Käufer dem Verkäufer, Grundsteuer für das angefangene Jahr

Also ich will damit sagen, es war bestimmt guter Kaufpreis und du wolltest dieses Vorgehen nicht machen.

Aber, wenn bei mir nur Nutzen und Lasten steht, muss ich mit den Käufer vereinbaren, dass er mir die Grundsteuer komplett für 2018 überweist in der Zeit des Besitzerübergang, damit ich diefällige Termine (15.02.18, 15.05.18, 15.08.18, 15.11.18) bezahlen kann. Der Käufer kann nicht einfach nach dem Eigentumswechsel (erfolgt am 15.04.2018) im laufenden Jahr, die Zahlung übernehmen für die anderen Termine (15.05.18, 15.08.18, 15.11.18) , weil rein gesetzlich so ist, zumindest stand es im Internet so. Aber bin mir nicht absolut sicher, weil sehr unerfahren damit bin.

Also ist Grundsteuer doch anders als Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung. Weil bei den beiden letzten kann der Käufer nach dem Eigentumwechsel sofort die monatliche Zahlung übernehmen mit seinen Namen und Bankverbindung.

Ich muss echt sagen hab heute viel von euch gelernt, danke an alle hier!

Hamburger02  04.01.2018, 09:12
@Hosenberflug

Genau. Der Kaufpreis war so gut, eigentlich sogar viel höher, als ich erwartet hatte, und deswegen wollte ich vor allem eine einfache Lösung und habe dann wegen der paar hundert Euros, die die Grundsteuer und Versicherungen für den Rest des Jahres ausmachen, keine unötig komplizierte Regelung gewollt, wo ich am Ebde womöglich noch meinem Geld hinterherlaufen muss. Da habe ich mich mit dem Käufer dann drauf geeinigt, dass ich sozusagen auf eine Erstattung der Kosten verzichte und dafür hat er darauf verzichtet, dass ich das Haus völlig leer und besenrein übergebe, da er sowieso eine Grundrenovierung vorhatte. Das hat uns am Ende dann beiden einiges an Umständen erspart.

Es ist schon passiert also stehen wir die Uhr mal zurück. Mit Besitzübergang tritt der Verkäufer den Versicherungsschutz an den Käufer ab. Dem Käufer steht erst ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentumsumschreibung zu.

Jetzt kommt es wieder auf den Vertragsinhalt an: üblich: mit dem Besitz(=Gefahr)übergang steht dem Verkäufer ein Erstattungsanspruch (der Gebäudeversicherung ) gegenüber dem Käufer zu. Hier ist aber Vertragsfreiheit, kann also auch anders vereinbart sein.

Im Klartext: der Verkäufer muss die Beiträge bis zur Umschreibung bezahlen, da er noch Vertragspartner der Versicherung ist, kann sich jedoch außerhalb der Urkunde die Beiträge ab Besitzübergang vom Käufer gegen Zahlungsnachweis erstatten lassen.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 14:52

Ich habe oben die Frage bearbeitet, ist die Lösung korrekt, es soll nur eine Praxis Erfahrung widerspiegeln um es besser zu verstehen, deswegen auch die Vorgänge mit beschrieben.

kabbes69  03.01.2018, 16:23
@Hosenberflug

Ab Besitzübergang trägt der Käufer die Kosten, soweit Verkäufer und Käufer sich in der Urkunde hierauf einigen. Ob monatliche Zahlung, jährliche Zahlung oder ob der Käufer die Versicherung übernimmt, spielt hierbei erst mal keine Rolle. Der Verkäufer kann auch bei Umschreibung die anteilige Kosten zwischen Besitz und Eigentum in einer Summe verlangen.

Bleibt einer einvernehmlichen Regelung vorbehalten und womit die Versicherung hier einverstanden ist. Das kannst du auch nicht im Kaufvertrag regeln.

Würde dein Käufer auf stur stellen oder wäre nach Kaufpreiszahlung insolvent, wird der Verkäufer zum Gläubiger und muss den Betrag über Mahnbscheid einfordern.

Der Käufer sollte sich jedoch unabhängig ab Besitzübergang mit der Versicherung des Verkäufers ( der Versicherungsvertrag sollte auch an den Käufer übergeben werden) in Verbindung setzen und sich über den Zahlungseingang erkundigen ( wenn er hierfür nicht die Verantwortung bereits übernommenen hat) und sich informieren, ob das Gebäude ausreichend versichert ist! Denn hierfür übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

Die Verantwortung die Versicherung über die Umschreibung zu informieren, übernehmen in der Regel beide. ( Der Verkäufer um sich von der Zahlungspflicht zu befreien, der Käufer um seinen Anspruch auf Sonderkündigungsrecht nachzuweisen. )

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 16:41
@kabbes69

Danke für die weiteren Tipps, ich denke viele Nutzer nicht nur ich, werden großartige Infos hier bekommen, damit man bei Gesprächen nicht den kürzeren zieht.

Bei Grundsteuer kann man auch so regeln oder? Also in der Besitzerübergang Zeit muss man sich einigen, wie im Kaufvertrag steht. Ab Eigentumwechsel ist der Käufer dafür komplett verantwortlich.

Es gibt den sogenannten Übergang von Nutzen und Lasten, normalerweise ist das bei Kaufpreiszahlung, in diesem Fall ist jedoch ein späterer Besitzübergang vereinbart, wenn der ehemalige Eigentümer also in dieser Zeit keine Miete zahlt ist der Übergang von Nutzen und Lasten somit nach hinten verschoben und der neue Eigentümer ist ab Besitzübergang auch für alle Kosten verantwortlich.

Übergang von Nutzen und Lasten bedeutet, man hat ab diesem Zeit alle Vorteile ( Wohnen) und alle Nachteile (Kosten) aus dem Haus.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 13:59

also sagen wir, es ist am 01.04.2018. dann muss er die monatliche Zahlung der Versicherungen übernehmen und die buche es bei ihm ab?

Jadedragon  03.01.2018, 14:01
@Hosenberflug

Übernehmen müsste er es, ob Sie es auch abbuchen hängt davon ab, ob man das bei der Versicherung entsprechend geregelt hat - ansonsten buchen Sie beim VK ab und der kann es sich vom Käufer erstatten lassen.

Apolon  03.01.2018, 14:10
@Jadedragon

Du liegst total daneben mit deinen Informationen.

Der Versicherer benötigt die Übertragung im Grundbuch, bevor der Vertrag an den Erwerber übertragen wird.

Bis zur grundbuchlichen Übertragung liegt die Haftung beim bisherigen Eigentümer.

Ein Besitzer kann keine Gebäudeversicherung abschließen, sondern immer nur der Eigentümer!

Jadedragon  03.01.2018, 14:03

Jain, das hängt davon ab, wie es im Notarvertrag geregelt ist.

Apolon  03.01.2018, 14:08
@Jadedragon

Falsch.

Maßgebend ist wer Eigentümer ist.

Kein Versicherer wird einen Antrag eines Besitzers annehmen.

Im Notarvertrag kann man aber vereinbaren, dass der zukünftige Eigentümer ab Übergabe  des  Schlüssels - alle Kosten wie auch die Gebäudeversicherung zu zahlen hat.

Dies hat allerdings mit der Versicherung selbst nicht zu tun.

Hosenberflug 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 14:30
@Apolon

Ich verstehe es langsam, weil in echt ist bei mir nur der Besitzerübergang im Plan, nach dem der Kaufpreis gezahlt wurde. Und dort steht der Käufer übernimmt ab 1 Monat nach der zahlung alle Kosten und deren Verträge. Aber, erst wenn der Eigentümerwechsel erfolgt ist (also Grundbucheintrag), muss der Käufer es wirklich zahlen und kann die Verträge kündigen oder nicht. Sagen wir mal er kündigt nicht, kann man doch die Bankverbindung angeben und er zahlt dann monatlich weiter bis der Eigentumwechsel erfolgt ist.

Hier ein Beispiel, und so ist es korrekt ja oder nein, es ist eine Vorhersage, um es besser zu verstehen, wichtig ist nur ob es richtig ist?

Beispiel jährlicher Beitrag (1800€) noch nicht bezahlt. Weil man monatliche Zahlung gewechselt ist von 150€. ab 01.04.18 ist der Besitzerübergang. Man eignet sich mit dem Käufer, dass er den Bankeinzug übernimmt. 15.04.18 Eigentumwechsel ist erfolgt, Grundbuchauszug erhalten von der Stadt. Man meldet der Versicherung ein Eigentumwechsel ist erfolgt, ab 01.05.2018 ist der Vertrag auf dem Namen des Käufers und hier ist er komplett der Zahler und nicht die beiden Parteien.

Apolon  03.01.2018, 18:07
@Hosenberflug

Nein - für die Versicherung ist bis zur Übertragung im Grundbuch, der bisherige Eigentümer (Versicherungsnehmer) der Ansprechpartner.

Der bisherige Eigentümer kann im Innenverhältnis mit dem Käufer vereinbaren (im Kaufvertrag über den Notar) dass dieser ab der Übergabe der Schlüssel die Versicherungsbeiträge zahlen muss.

Wenn der Eintrag im Grundbuch erfolgt ist, kann der Käufer (ab diesem Zeitpunkt Eigentümer des Gebäudes) die Gebäudeversicherung kündigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__96.html

Vorher ist keine Änderung möglich!

Bei der Wohngebäudeversicherung ist das eindeutig geregelt. Die Versicherung folgt dem Objekt. Es soll eben nicht passieren, dass das Objekt in einer Übergangszeit unversichert ist.

Das passiert schon zum Schutz des Kreditgebers.

Der Erwerber hat dann ein Sonderkündigungsrecht, das er innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung geltend machen kann.