Wohngebäudeversicherung nicht bezahlt, weil das Haus verkauft wurde, was ist mit dem Versicherungsschutz?

6 Antworten

In der Wohngebäudeversicherung gilt der Sonderfall, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer für die Zahlung der fälligen Prämie haftbar sind. Naturgemäß wird sich der Erwerber als erstes daran halten, weil er nicht Gefahr laufen will, den Versicherungsschutz zu verlieren. Auch eine finanzierende Bank wird sogar zumindest den Feuerschutz erst einmal aus eigenen Mitteln aufrecht erhalten.

Wie Käufer und Verkäufer sich anschließend einigen, ist eine ganz andere Angelegenheit.

Aber wie kann der Käufer eines Hauses "unauffindbar sein"?

Nas4occ  17.09.2018, 11:47

Er meldet sich nicht und habe den auch nie wieder gesehen. Ich weiß aber, dass er viele Immobilien hat (krumme Geschäfte??, keine ahnung).

Außerdem gibt es sowieso keinen Versicherungsschutz mehr, also wenn brennen sollte ist es sein problem, oder? ich hafte dafür nicht?

DerHans  17.09.2018, 11:49
@Nas4occ

Was sagt denn seine finanzierende Bank dazu?

Nas4occ  17.09.2018, 11:52
@DerHans

weiß ich nicht habe nie nachgefragt, ist es etwa jetzt noch meine verpflichtung?

wissen sie wer haftet wenn es brennen sollte? muss ich den kaufpreis zurückzahlen? denke nicht

DerHans  17.09.2018, 11:53
@Nas4occ

Ist der Kaufpreis denn schon geflossen?

Nas4occ  17.09.2018, 11:55
@DerHans

ja klar deswegen ist der käufer seit 01.06.2018 für nutzen und lasten zuständig und ich von der gemeinde weiß seit august 2018 ist er auch im grundbuch. ein grundbuchauszug bekam ich nicht, weil nicht mehr der eigentümer bin.

DerHans  17.09.2018, 11:58
@Nas4occ

Dann teile das so dem Versicherer mit. Dann bist du da tatsächlich außen vor.

Es kann sich ja nur um die Versicherungsprämie für die laufende Periode handeln. Diese solltest du doch längst bezahlt haben. Was nach dem 1.6. fällig wurde, geht dich nichts mehr an.

Nas4occ  17.09.2018, 12:02
@DerHans

Ich habe erstmal nur mitgeteilt per email, wer der erwerber ist, weil die mir im schreiben vor kurzem es wissen wollten um ein grundbuchauszug zu machen. wie ist das möglich? helft mir die versicherung etwa hier?

aber was wäre wenn der erwerber auch nicht bei der versicherung meldet? dann bin ich wieder dran, weil ich wohl per,post oder so erreichbar bin.

wieso ist es nicht so, wie bei strom oder gas. dort habe ich einfach das übergabeprotokoll gemacht und schon war ich raus. ich muss weder auf grundbuch warten oder sonstiges.

weiß nicht, was die versic

DerHans  17.09.2018, 12:05
@Nas4occ

Weil vom Gesetz her, ein Gebäude nicht in der Übergangsphase unversichert bleiben soll. Diese Phase ist aber vorüber.

Nas4occ  17.09.2018, 12:16
@DerHans

was heißt das? ich bin raus?

DerHans  17.09.2018, 12:18
@Nas4occ

Wenn die nächste Prämienrechnung für den Zeitraum NACH der Grundbucheintragung kommt, hast du damit nichts mehr zu tun.

Nas4occ  17.09.2018, 12:21
@DerHans

toll geht ja nicht, weil die aktuelle prämie von 01.06.2018 - 01.01.2019 einmalig bezahlt werden soll.

seit 01.06.2018 ist er besitzer, seit 08.2018 eigentümer, also müsste ich 2 monate zahlen oder? also von 06.2018 - 08.2018?

NamenSindSchwer  17.09.2018, 12:42
@Nas4occ

Wann ist Hauptfälligkeit? 01.01.? Dann musst du auch die Prämie bis 01.01.2019 noch zahlen.

Nas4occ  17.09.2018, 12:54
@NamenSindSchwer

Hauptfälligkeit 01.01. eines jedes Jahres

vertrag geht von 01.01.2018 - 01.01.2020

von 01.2018 - 05.2018 war die Zahlungsweis monatlich

von 06.2018 - 01.2019 die neue zahlungweise ist, man soll für diese monate sofort und einmalig also die komplette summe zahlen (weil man so vereinbart hatte, aber dann kam der verkauf)

NamenSindSchwer  17.09.2018, 13:09
@Nas4occ

Na siehste. Also schuldest du der Versicherung die Prämie vom 01.06.2018 bis 01.01.2019. Und die wird die Versicherung auch von dir "eintreiben".

Nas4occ  17.09.2018, 13:15
@NamenSindSchwer

aber der käufer hat mir versprochen es zu zahlen deswegen auch nutzen und lasten. habe gedacht beide haften, was wäre wenn ich nicht zahle und es brennt? ich kann nicht zahlen, weil ohne das geld vom käufer geht es ja nicht.

einfach so geht verschenken geht nicht.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 13:20
@Nas4occ
aber der käufer hat mir versprochen es zu zahlen deswegen auch nutzen und lasten. 

Ja, aber das ist eine Angelegenheit zwischen dir und dem Käufer. Der Versicherung ist das egal, die kann und wird ihr Geld von dir fordern, nicht von ihm. Natürlich kannst du das Geld dann von ihm zurückverlangen, denn das steht dir ja zu.

was wäre wenn ich nicht zahle und es brennt?

Was soll dann sein? Der Schaden wird nicht reguliert aber das hat ja mit dir nix zu tun, das hatten wir doch geklärt. Trotzdem wird die Versicherung die Prämie von dir verlangen.

weil ohne das geld vom käufer geht es ja nicht.

Du hast nicht genug Geld um die Prämie zu zahlen? Was ist mit dem Geld geworden, dass du vom Verkauf hast? Wie hoch ist die Prämie denn bitte?

Nas4occ  17.09.2018, 13:26
@NamenSindSchwer

wie soll ich es zurück verlangen? per rechtsanwalt oder was? das kostet sehr viel und zum schluss zahle ich drauf, weißt du, was darüber?

ca. 4000€ ist die übrige Prämie

und fast so viel nochmal mit der Grundsteuer. insgesamt fast 10.000€

er schuldet mir 10.000€. das geld vom verkaufen möchte ich nicht dafür ausgeben, es soll für die familie sein.

DerHans  17.09.2018, 13:27
@NamenSindSchwer

Dann musst du das auch zahlen, hast aber gegen den Erwerber dann diese Forderung. Die kannst du ja auch eintreiben. Bei einem Hausbesitzer sollte ja auch etwas zu holen sein.

Aber da hast du den schwarzen Peter.

Zahlen, ihn dann in Verzug setzen, pfänden lassen. Das sollte für einen RA kein Problem sein. Natürlich musst du dann in Vorleistung gehen. Zur Not wird eben das neu erworbene Haus gepfändet.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 13:32
@Nas4occ
das geld vom verkaufen möchte ich nicht dafür ausgeben, es soll für die familie sein.

Das wird weder die Versicherung noch das Finanzamt interessieren. Und ein Gebäude mit fast 8000€ Jahresprämie wirst du ja auch nicht nur für einen fünfstelligen Betrag verkauft haben, da bleibt auch nach Abzug von 10.000€ noch genug "für die Familie" übrig. Auf jeden Fall besser (und günstiger) als nicht zu zahlen und das Mahnverfahren durchzumachen.

wie soll ich es zurück verlangen?

Kannst auch erstmal einen Mahnbescheid beantragen. https://www.online-mahnantrag.de/

So oder so wirst du Zeit und Geld aufwenden müssen um an dein Geld zu kommen.

Nas4occ  17.09.2018, 13:40
@NamenSindSchwer

objektiv gesehen hast du ja recht, geld würde ausreichen.

aber, was der käufer mir antut ist schlimm, ich habe alles gemacht und den kontakt gesucht. sogar das mahnverfahren ausgehalten und versucht eine friedliche lösung zu finden.

ich danke euch allem trotzdem für die tolle hilfe. ich werde sehen, was die versicherung macht nach der mitteilung, wer der erwerber ist (vielleicht zahlt der käufer es endlich).

wenn danach nicht geht werde wohl zahlen müssen und es eintreiben. die welt ist so komisch leute.

DerHans  17.09.2018, 13:43
@Nas4occ

Das nützt dir aber jetzt nichts. Du hast verkauft, bist aber noch im Obligo. Aber wie bereits gesagt, ist bei dem Vogel ja was zu holen. Zur Not wird dein RA ihm eben dieses Haus pfänden.

§95 Abs. 2 VVG. Käufer und Verkäufer haften für die Prämie bis zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode als Gesamtschuldner. Bedeutet die Versicherung kann sich aussuchen ob sie vom Käufer oder vom Verkäufer die Prämie verlangt. Und dann halten die sich natürlich an dich, weil sie da wissen, dass die Post auch ankommt.

Schick der Versicherung den GB Auszug in dem der Käufer ja scheinbar schon eingetragen ist (Auflassungsvormerkung reicht nicht aus). Einen Monat später geht der Vertrag dann auf den Erwerber über. Bis zum Ende der Versicherungsperiode kann die Versicherung dennoch von dir die Prämie verlangen (siehe oben). Vl. kündigen die aber auch den Vertrag, dann fällt zumindest für die Zukunft die Prämie weg.

Nas4occ  17.09.2018, 11:56

wer haftet wenn es brennen sollte? weil der versicherungsschutz gibt ja nicht mehr, weil die prämie nicht gezahlt wurde.

hier noch, was anderes, wenn du nicht erhalten hast:

Hier im schreiben steht es, die haben am selben tag, das Inkasso Schreiben geschickt, wo gleichzeitig im selben briefumschlag noch die versicherung schreiben lag. alles dasselbe datum.

Die meinten, dass die erfahren haben vom Vermittler, dass das Objekt verkauft wurde. ""Das stimmt wirklich, ich habe nach der ersten oder zweiten mahnung, den vermittler den kaufvertrag gegeben und gesagt ich habe es schon lange verkauft. als die mahnungen mehr wurden hat der vermittler mich angerufen und meinte, was los mit der versicherung sei (wahrscheinlich konnten die den käufer nicht erreichen) und einfach behauptet die hätten den kaufvertrag nicht usw..

habe mich so aufgeregt vor paar wochen an diesen vermittler und jetzt scheint die versicherung davon kenntnis zu haben, dass das objekt verkauft wurde.""

und weiter unten im schreiben stand ich soll doch bitte den erwerber nennen damit die den grundbuchauszug machen können.

alles was ich hier schrieb wusste ich anfangs nichts darüber, habe nie so eine erfahrung gemacht. du musst dir vorstellen ich konnte die zusammenschlüsse erst wirklich verstehen, als mir richtig gedroht wurde und ich mich informieren musste, was zu tun ist (also was ihr gesagt hab).

noch was ein grundbuchauszug kriege ich nicht, die gemeinde meinte als ich mal dort war vor paar wochen, du bist nicht mehr der eigentümer. dann haben die gesagt ein papier kriegst du auch noch in paar wochen (ja habe nie, was bekommen).

NamenSindSchwer  17.09.2018, 12:04
@Nas4occ
wer haftet wenn es brennen sollte?

Wenn dadurch Dritte geschädigt werden haftet der Eigentümer. Als ehemaliger Eigentümer haftest du aber auch nach §836 Abs. 2 BGB. Aber dafür hast du ja eine Privathaftpflichtversicherung, oder nicht?

Dass den Schaden am Gebäude keiner reguliert kann dir ja egal sein, schließlich hast du schon den kompletten Kaufpreis erhalten, oder nicht?

Das stimmt wirklich, ich habe nach der ersten oder zweiten mahnung, den vermittler den kaufvertrag gegeben und gesagt ich habe es schon lange verkauft.

Kaufvertrag reicht nicht, es muss der GB Auszug sein. Aber immerhin hast du somit die Versicherung über die Veräußerung informiert.

Was sagt denn der Vermittler zu der Sache? Der soll dich hier unterstützen und mit der Versicherung die weitere Vorgehensweise klären.

noch was ein grundbuchauszug kriege ich nicht, die gemeinde meinte als ich mal dort war vor paar wochen, du bist nicht mehr der eigentümer.

Den bekommt der Notar über den der Verkauf abgewickelt wurde und der schickt dir dann eine Kopie.

Nas4occ  17.09.2018, 12:15
@NamenSindSchwer

eins kann ich sagen seit august 2018 bin ich nicht mehr der eigentümer und bis da hat es nicht gebrannt. wenn es brennen sollte dann hafte ich trotzdem, was du gesagt hast oder nicht? ich denke nicht, weil ich ja schon mehr als 1 monat nicht mehr der eigentümer bin und bis heute sieht das haus in ordnung aus.

der kaufpreis wurde gezahlt und ab 01.06.2018 wurde der käufer besitzer und hat nutzen und lasten zu kümmern (habe damals alle papiere gegeben). du weißt noch gar nicht mal, dass die versicherung nicht das einzige problem ist, ich habe noch mit der grundsteuer usw.. dieses selbe problem.

wenn ich mir ein rechtsanwalt besorge würde ich wahrscheinlich drauf zahlen, weil es um hohe summe gehen fast 10.000€ (grundsteuer, versicherungen usw...)

der vermittler sagt gar nichts dazu, ständig gibt von dieser gesellschaft immer einen anderen jeder sag immer, was anderes. einer meinte geben sie mir den kaufvertrag. als nichts pasierte vom käufer (vermutung) haben die dann auf blöd gestellt und meinten wir hätten nichts (hier war aber eine frau und kein mann wieder). aber die vermittlung firma weiß ganz genau, wieso ich dort aufgetaucht bin, weil die versicherung mir ständig mahnungen geschickt hat und ich nicht mehr weiter wusste und hilfe suchte (hab sowas noch niemals gemacht).

seit dem letzen schreiben behauptet das inkasso ich hätte keinen grund mitgeteilt, wieso ich nicht zahlen wollte, obwohl es doch offensichtlich ist. die vermittlung weiß es ganz genau, weil der käufer nicht zahlen möchte oder wieso bin ich beimder vermittlung aufgetaucht.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 12:20
@Nas4occ
wenn es brennen sollte dann hafte ich trotzdem, was du gesagt hast oder nicht? ich denke nicht, weil ich ja schon mehr als 1 monat nicht mehr der eigentümer bin und bis heute sieht das haus in ordnung aus.

Siehe §836 Abs. 2 BGB. Wahrscheinlich haftest du nicht, musst aber damit rechnen, dass ein Geschädigter sich mit Schadensersatzansprüchen an dich wendet, da der neue Eigentümer offensichtlich nicht auffindbar ist. Aber da du eine Privathaftpflicht hast, musst du dir darüber keine Gedanken machen.

seit dem letzen schreiben behauptet das inkasso ich hätte keinen grund mitgeteilt, wieso ich nicht zahlen wollte, obwohl es doch offensichtlich ist. die vermittlung weiß es ganz genau, weil der käufer nicht zahlen möchte oder wieso bin ich beimder vermittlung aufgetaucht.

Das musst du aber auch dem Inkassobüro mitteilen.

Nas4occ  17.09.2018, 12:33
@NamenSindSchwer

privathaftpflicht kenne ich nicht, was soll das sein? habe hier nur eine kfz versicherung mehr nicht oder wozu soll das gut sein.

ich werde mal sehen, was die versicherung macht, die haben ja selber geschrieben, dass die den grundbuchauszug machen möchten, wenn ich den erwerber nenne. mal sehen was danach passiert (hab denen vor paar tagen eine email gesendet), weil auf dem schreiben sieht so aus, dass das inkasso von der versicherung selber ist.

eins weiß ich, die können nichts mehr machen. käufer und verkäufer haften zusammen (nur die prämie + die ganzen gebühren, zinsen usw..) hab ich hier so von euch erfahren. und weil ich schon lange nicht mehr der eigentümer bin und würde es danach brennen hätte der käufer verluste gemacht.

  1. kaufpreis erstattung gibt nicht
  2. versicherung zahlt nicht, weil kein versicherungsschutz mehr gibt
  3. und schadenersatzansprüche an den neuen eigentümer

danke dir für die aufklärung

NamenSindSchwer  17.09.2018, 12:40
@Nas4occ
privathaftpflicht kenne ich nicht, was soll das sein?

Uff...

eins weiß ich, die können nichts mehr machen

Die können (und werden) immer noch die Versicherungsprämie für das Versicherungsjahr von dir fordern.

und schadenersatzansprüche an den neuen eigentümer

Oder eben auch an dich. Auch wenn zu Unrecht, aber verteidigen musst du dich dann erstmal. Und das auf eigene Kosten, da du keine Privathaftpflicht hast.

Nas4occ  17.09.2018, 12:57
@NamenSindSchwer

sollen die doch die versicherungsprämie vom käufer bankkonto abbuchen. gebe die gern die bankverbindung weiter. der käufer muss ja sowieso zahlen, also denke ich man darf machen oder?

NamenSindSchwer  17.09.2018, 13:08
@Nas4occ

Natürlich geht das nicht, da die Versicherung kein SEPA Mandat von dem hat. Falls der Käufer die Versicherung nicht übernimmt muss er der Versicherung außerdem überhaupt keine Prämie zahlen. Dann haftest ausschließlich du für die Prämienzahlung gegenüber der Versicherung.

Nas4occ  17.09.2018, 13:12
@NamenSindSchwer

ich habe gedacht beide haften. warum jetzt nur ich?

oder was meinst genau übernehmen? meinst du die prämie oder den vertrag selber, aber wenn wer den vertrag nicht will, dann gibt doch keine pflicht mehr für bis 01.01.2019 zu zahlen.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 13:16
@Nas4occ

Er muss den Vertrag nicht fortführen. Er kann ihn, nachdem er auf ihn übertragen wurde, zum 01.01.2019 kündigen. Dann haftest nur du für die Prämie, er nicht. §96 Abs. 3 VVG.

Er kann den Vertrag auch per sofort kündigen, dann ist natürlich ab Zeitpunkt der Kündigung gar keine Prämie mehr zu zahlen. Aber die Prämie bis zum Wirksamwerden der Kündigung muss noch gezahlt werden und auch dann ausschließlich von dir, nicht von ihm.

Nas4occ  17.09.2018, 13:19
@NamenSindSchwer

das ist ja gemein. er könnte mich trotzdem weiter ärgern. das ist wie grundsteuer. erst ab 01.01.2019 muss er zahlen und ich muss laut dem kaufvertrag die erstattungen selber eintreiben oder?

laut kaufvertrag muss er nutzen und lasten machen, aber aktuell hat er gar nichts gemacht und hat damit die regel nicht eingehalten.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 13:23
@Nas4occ
und ich muss laut dem kaufvertrag die erstattungen selber eintreiben oder?

Genau so ist es. Das ist eine Sache zwischen euch beiden und niemandem sonst. Musst du ihn zur Not verklagen um an dein Geld zu kommen.

frag deinen notar

Bei einem Eigentumswechsel haften zunächst Verkäufer und Käufer gemeinschaftlich für die offene Versicherungsprämie der laufenden Beitragsperiode (immer 1 Jahr). Der Versicherer kann also durchaus seine Forderung noch beim Verkäufer durchsetzen. Du solltest - soweit noch nicht geschehen - den Versicherer über den Verkauf informieren und die Daten des Erwerbers bekanntgeben. Ab dem nächsten Beitragsjahr bist Du dann 'raus aus der Sache. Bis dahin solltest Du die Forderung des Versicherers jedoch schleunigst erfüllen, sonst wird's schlimmstenfalls noch teurer...

myzyny03  17.09.2018, 10:06

Ganz so ist es nicht! Der Versicherer muss in Kenntnis gesetzt werden, ab dem Zeitpunkt ist der Verkäufer NICHT mehr für weitere Prämien haftbar! § 95 VVG (3)

Das hat mit den laufenden Beitragsperioden absolut nichts zu tun.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 10:30
@myzyny03
ab dem Zeitpunkt ist der Verkäufer NICHT mehr für weitere Prämien haftbar!

Das ist falsch. Schau einfach in den Abs. 2 des §95 VVG. Käufer und Verkäufer haften als Gesamtschuldner. Und die Versicherung wär ja schön dumm, wenn sie mit den Beitragsforderungen auf den untergetauchten Käufer zugehen würde. Die hält sich an ihren bisherigen VN, bei dem wissen sie wenigstens, dass sie den erreichen.

DerHans  17.09.2018, 11:51
@NamenSindSchwer

Der Versicherer hat da schnell mit gespielt.

Keine Prämienzahlung - kein Versicherungsschutz.

Nas4oc 
Beitragsersteller
 17.09.2018, 09:48

warum ich? Die Versicherung weiß jetzt, wer der Erwerber ist, wieso fragen die nicht bei ihm nach und holen den Beitrag + Inkasso Kosten dort ab. Werden die es machen? Ich meine die versicherung wollte ja wissen wer der erwerber sei um selber einen grundbuchauszug machen zu können.

NamenSindSchwer  17.09.2018, 10:36
@Nas4oc
um selber einen grundbuchauszug machen zu können.

Die Versicherung "macht" mit Sicherheit keinen Grundbuchauszug. Und beim Amt einen anfordern werden die auch nicht.

Der Grundbuchauszug liegt dir doch wohl vor. Schick den einfach an die Versicherung.

Nas4occ  17.09.2018, 11:41
@NamenSindSchwer

Hier im schreiben steht es, die haben am selben tag, das Inkasso Schreiben geschickt, wo gleichzeitig im selben briefumschlag noch die versicherung schreiben lag. alles dasselbe datum.

Die meinten, dass die erfahren haben vom Vermittler, dass das Objekt verkauft wurde. ""Das stimmt wirklich, ich habe nach der ersten oder zweiten mahnung, den vermittler den kaufvertrag gegeben und gesagt ich habe es schon lange verkauft. als die mahnungen mehr wurden hat der vermittler mich angerufen und meinte, was los mit der versicherung sei (wahrscheinlich konnten die den käufer nicht erreichen) und einfach behauptet die hätten den kaufvertrag nicht usw..

habe mich so aufgeregt vor paar wochen an diesen vermittler und jetzt scheint die versicherung davon kenntnis zu haben, dass das objekt verkauft wurde.""

und weiter unten im schreiben stand ich soll doch bitte den erwerber nennen damit die den grundbuchauszug machen können.

alles was ich hier schrieb wusste ich anfangs nichts darüber, habe nie so eine erfahrung gemacht. du musst dir vorstellen ich konnte die zusammenschlüsse erst wirklich verstehen, als mir richtig gedroht wurde und ich mich informieren musste, was zu tun ist (also was ihr gesagt hab).

noch was ein grundbuchauszug kriege ich nicht, die gemeinde meinte als ich mal dort war vor paar wochen, du bist nicht mehr der eigentümer.

Der Käufer zahlt!

Er hat im Kaufvertrag die u.a. Gefahren übernommen.

Soweit eine Bank das Objekt im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung belastet hat, werden die dem Erwerber aufgrund der Kreditvereinbarugnen "ganz schön Dampf unter dem Hintern machen", um die Gefahr des zufälligen Unterganges des Beleihungsobjektes abzuwenden.

Das Gebäude ist einstweilen weiter versichert; daraus resuttiert auch der Anspruch des Versicherers.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NamenSindSchwer  17.09.2018, 10:37
Er hat im Kaufvertrag die u.a. Gefahren übernommen.

Das gilt aber nur im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, nicht im Außenverhältnis gegenüber der Versicherung. Hier ist der Verkäufer weiter zur Prämienzahlung verpflichtet.