Makler setzt mich unter Druck, wie kann ich vorgehen?

6 Antworten

Einen Reservierungsvertrag zu unterschreiben ist in der Branche üblich; es steht dort aber nur drin dass eine Provision fällig wird wenn der Kauf zustande kommt. Kommt der Kauf nicht zustande fallen keinerlei Kosten an.

Zusätzlich sollte dort drin stehen wie hoch der Kaufpreis ist und dieser Reservierungsvertrag muss auch vom Eigentümer unterschrieben sein.

Wenn das alles erfüllt ist dann ist so ein Reservierungsvertrag sogar von Vorteil für Dich. Es kommt (wie bei allen Verträgen) also immer darauf an was drin steht ;-)....also gut durchlesen...

Entgegen der anderen Aussagen ist eine Reservierungsgebühr erstmal nicht üblich und normal. Diese Aussage ist zu allgemein gehalten. Eine Reservierungsgebühr ist nur dann üblich, wenn es sich um ein begehrtes Objekt handelt und der Makler unter Umständen aus mehreren Parteien "aussuchen" kann und dann ist diese Gebühr in erster Linie eine "Sicherheit" für den Käufer und nicht für den Makler. Ihr wollt ja kaufen, was soll dann die Gebühr, der Makler müsste im Normalfall (es gibt Aussnahmen) die Gebühr ja zurück zahlen. Also drängeln würde ich mich da nicht lassen. Klar, der Makler will so evtl. eure wirkliche Kaufabsicht "testen", aber zuerst sollte er euch erst mal alle Unterlagen zur Verfügung stellen, denn erst damit habt ihr einen Überblick über das Objekt und die Legitimität des Anbieters. Müsst ihr finanzieren, will die Bank ohnehin einen Grundbuchauszug. Kein Auszug = kein Finanzierungsangebot.

Die Voraussetzungen klingen schon mal nicht gut. Der Makler sitzt nicht vor Ort, der Eigentümer nicht in Deutschland und der Makler wurde augenscheinlich gar nicht vom Eigentümer beauftragt.

Das muss aber nichts bedeuten...

Der Makler will gerne eine Reservierungsvereinbarung von mir, welche mich schon zu einer Zahlung an den Makler verpflichtet.

Das ist so nicht richtig. Der Provisionsanspruch besteht erst nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie. Anhand der Vereinbarung zahlst Du keinen Cent an den Makler.

Wenn Du das Haus unbedingt kaufen willst, wäre eine solche Reservierungsvereinbarung mit wenig Risiko behaftet.

Diese Vereinbarung kann sogar positiv für dich sein. Eine Reservierungsvereinbarung muss nämlich vom Interessenten und vom Verkäufer unterzeichnet werden.

Im Idealfall würde ich die Vereinbarung auch notariell beurkunden.

Angenommen, der Verkäufer ist gar nicht zum Verkauf berechtigt, kannst Du diesen aufgrund der Reservierungsvereinbarung schadenersatzpflichtig machen.

Zum Thema Grundbuch: Sobald Du eine Reservierungsvereinbarung in der Tasche hast, besteht deinerseits ein berechtigtes Interesse, so dass Du die Auskünfte beim Grundbuchamt selbst einholen kannst.

Burgenmeister  24.03.2018, 06:59

Hallo, eine ganz einfache aber sehr wichtige Frage seit 2014. Haben Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten oder sogar auf das Widerrufsrecht verzichtet? Rechtsverbindlich ist nur ein notarieller Kaufvertrag. Wenn Sie keine Reservierung vornehmen wollen, dann müssen Sie das auch nicht.

ilSignorRossi 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 15:02

Ja, diese exotischen Voraussetzungen müssen ja wirklich nicht schlimm sein, aber der Makler verlangt, dass ich bei dem anberaumten Besichtigungstermin schon die Reservierungsvereinbarung bezahle.

ChristianLE  23.03.2018, 15:11
@ilSignorRossi
aber der Makler verlangt, dass ich bei dem anberaumten Besichtigungstermin schon die Reservierungsvereinbarung bezahle.

Das wären dann im Normalfall 10-15% der Provision.

Diese Reservierungsgebühr wird übrigens mit der Provision verrechnet. Letztendlich ist es nur eine Anzahlung der Provision.

Ansonsten kommt es auf zwei Punkte an:

  • willst Du das Haus unbedingt?
  • Unterzeichnet der Eigentümer ebenso?

Es gibt auch solche Reservierungsvereinbarungen, die beinhalten, dass der Makler lediglich seine Aktivitäten gegenüber anderen einstellt. Kann der Eigentümer ohne Makler an einen Dritten verkaufen, schaust Du in die Röhre (das hab ich in der ersten Antwort vergessen).

Ich würde mir in Ruhe die Reservierungsvereinbarung durchlesen und schauen, welche Sicherheiten Dir diese bringt.

Ich will keinen Teufel an die Wand malen, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass dies eine Masche ist: Du unterzeichnest die Vereinbarung und zahlst, der Eigentümer verkauft aber an einen Dritten.

Sofort und blind unterschreiben/zahlen würde ich hier nicht. Wir reden hier ja nicht von 20 €.

ilSignorRossi 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 15:31
@ChristianLE

Danke ChristianLE

wahrscheinlich ist alles in Ordnung, aber der Makler ist wohl ganz schön gierig und schwer zu bremsen. Es nützt alles nichts.

Ich habe daraus geschlossen, dass ich den Makler ,bevor wir uns beim Haus treffen, um einen aktuellen Grundbuchauszug bitten muß und die Vollmacht das Haus verkaufen zu dürfen und einen Entwurf seiner Reservierungsvereinbarung.

Nur eine Reservierung unterschreiben, wenn der Makler von allen Eigentümern beauftragt wurde. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Sollten die Eigentümer später einen anderen Makler beauftragen und sie kaufen über ihn, müssten Sie sonst beide Makler beauftragen. Grundbuchauszüge anzufordern ist in dieser frühen Phase unüblich. Das passiert erst zeitnah vor dem Kaufvertrag.

Nur der eingetragene im Grundbuch kann mit dir den Verkauf rechtlich durchziehen. Vollnachten können beigebracht werden. Vorher nichts unterschreiben.