Makler betrügt bei Hausverkauf?
Hallo zusammen, mein Mann und ich möchten ein bestimmtes Haus kaufen. Dieses haben wir gemeinsam mit dem vom Eigentümer engagierten Makler und dem Eigentümer bereits mehrmals besichtigt. Vor zwei Wochen haben wir gemeinsam den Preis ausgehandelt und die (mündliche) Bestätigung bekommen, dass er uns das Haus verkaufen wird. Danach sind wir zur Bank, haben uns zur finalen Finanzierungsbestätigung den Grundbuchauszug vom Makler geben lassen. Daraufhin wollten wir alles fix machen. Haben zur weiteren Planung den Makler angerufen. Dieser meinte, dass für alle weiteren Schritte der Eigentümer nun etwas Zeit braucht, denn seine Frau hatte einen schweren Unfall. Zwei Tage später meinte er, das Haus sei nun so gut wie verkauft an jemanden, der mehr geboten hat. Es ist schon reserviert. Wir wollten auch reservieren, hierzu teilte uns ja der Makler zu der Zeit mit, der Eigentümer brauche kurz Zeit wegen dem Unfall...
So weit, so gut. Haben wir Pech gehabt, dachten wir uns. Da wir uns aber mit dem Eigentümer auf Anhieb gut verstanden hatten, haben wir heute mal bei ihm angerufen. Dieser war sehr aufgebracht, wollte uns nämlich das Haus verkaufen, hatte vom Makler mitgeteilt bekommen, dass wir uns nicht mehr melden. Er hätte jemanden, der jetzt sofort (für Kaufpreis 10.000€ mehr) reservieren würde. Da hat er natürlich dann zugesagt, wenn man von uns nichts mehr hört. Aber jetzt will er es natürlich (wie schon die ganze Zeit eigentlich) uns verkaufen, uns hatte er ausgewählt und wir waren zuerst da. Ihm ginge es da nicht um die 10k€
Der Eigentümer setzte sich heute sofort mit dem Makler und dessen Chef in Verbindung, um diesen Betrug aufzuklären (habe seine Email als cc bekommen).
Meine Fragen: - kann der Eigentümer aus diesem Grund aus dem Maklervertrag austreten und uns das Haus privat verkaufen? - Kann die Reservierung für die anderen Interessenten auch durch den Eigentümer rückgängig gemacht werden? (Ich weiß, das ist mit Gebühren verbunden, allerdings entstand der Reservierungsvertrag aufgrund von falscher Tatsachenbehauptung.)
Danke für die Antworten!
8 Antworten
Keine Frage, sehr "ordentlich" geht der Makler hier nicht vor. Einen Betrug euch gegenüber im klassischen Sinne kann ich hier aber nicht feststellen. Als Makler mache ich, auch trotz einer evtl. Reservierung, noch Besichtigungen bis am Tag vor dem Notartermin, falls durch Interessenten Bedarf besteht. Das wissen sie selbst nicht, aber es ist öfters der Fall, dass ein Interessent nicht zum Notartermin erscheint oder nicht unterschreibt, als dass das von Seiten des Verkäufers geschieht. Sich nur auf einen Interessenten zu verlassen, solange der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, wäre fast "fahrlässig". Ich sage den Interessenten natürlich, dass bereits ein Notartermin anberaunt ist. Ob man es Betrug nennen kann, dass der Verkäufer 10.000 € mehr bekommt, ist auch fraglich. Im besonderen muss man wissen, so eine Reservierung ist (im Normalfall) nicht bindend, für keine der beiden Parteien. Auch falls Geld floss, muss dieses unverzüglich zurück bezahlt werden. Es ist lediglich ein psychologisches "Instrument" um Interessenten zu "binden". Es war wohl so, dass er in den ca. 2 Wochen noch Interessenten hatte, diesen gesagt hat, dass es schon eine Zusage gab und diese dann aber mehr geboten haben. Was ihn jetzt die Provision kosten könnte ist der Fakt, dass er den Verkäufer angelogen hat, völlig unabhängig von dem höheren Preis.
Besonders darauf hinweisen möchte ich, dass nicht der Makler (euch) das Haus verkauft, sondern der Eigentümer. Der Makler vermittelt nur und deswegen sind Abmachungen, Regelungen und Zusagen zwischen Makler und Interessent nicht bindend für den Verkäufer. Und da nur der Eigentümer entscheidet, kann der auch ganz einfach an euch verkaufen, ihr habt also wohl gerade noch so rechtzeitig bei ihm angerufen. Glück gehabt.
Das ist eine arglistige Täuschung mit wahrscheinlicher Vorteilsnahme ...den könnt ihr anzeigen
und natürlich brauch der Eigentümer dem Makler keinen Cent zahlen ihr auch nicht
Der Eigentümer kann direkt an euch verkaufen. Das Vertrauensverhältnis zum Makler wurde zerrüttet.
Dazu müsste man den Wortlaut des Maklervertrags kennen.
Bei einem "qualifizierten Alleinauftrag" muss der Verkäufer alle Interessenten an den Makler verweisen, und nur der Makler darf einen Verkauf veranlassen.
Verkauft der Eigentümer die Immobilie dann trotzdem ohne den Makler, macht er sich schadensersatzpflichtig. In Deinem Fall müsste der Makler die Möglichkeit eines höheren Verkaufspreises nachweisen und könnte dann die Differenz zur höheren Provision als Schaden geltend machen.
In Anbetracht des höheren Kaufpreises von 10T Euro wären das bei 6% Provision 600 Euro. Ich würde das Geschäft also einfach durchziehen, ohne viele Fragen zu stellen.
Der Eigentümer kann nicht an euch privat verkaufen, da der Makler bereits für euch tätig war.Solange aber der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, kann der Eigentümer noch frei entscheiden,an wen er verkauft.Wenn der Eigentümer die Sache nicht mit dem Makler gütig klären kann, müsste er wahrscheinlich einen Anwalt einschalten.Sollte aber ein unsauberes Geschäft seitens des Maklers geplant worden sein, könnte der Vertrag evtl. mit Hilfe eines Anwalts für ungültig erklärt werden.
Der Makler könnte damit argumentieren, das er im Sinne des Verkäufers gehandelt hat.
Ich denke das ist eine Einzelfallentscheidung die dir hier nicht wirklich beantwortet werden kann.
Und man muss bedenken das der Makler seine Aufgabe erfüllt hat.
Ne miese Masche ist es auf jeden Fall............
das ist richtig muss aber bewiesen werden..........
Danke für deine Antwort. Ja, er hat seine Sache erfüllt, allerdings hat der Verkäufer doch das Entscheidungsrecht oder? Da darf der Makler uns doch nicht einfach übergehen und demnVerkäufer sagen, wir hätten uns nicht mehr gemeldet?
<nein das darf er nicht, er täuscht seinen Auftraggeber, und somit braucht dieser ihm keinen einzigen Cent zahlen
ich bin da voll auf deiner Seite,
aber wie schon gesagt , das muss ein Gericht klären.
Da müsste man ja auch erst die Verträge sehen und hören was die andere Seite dazu sagt!
ja, das stimmt....
aber der Typ (Makler) kann viel erzählen wenn der Tag lang ist.
Ist halt so eine Beweislast Geschichte.
Und er hat ja auch noch 10.000€ mehr rausgeholt.
Aber 10.000€ auf Basis unlauterer Handlungen, die den Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllen. Demnach kann gemäß den §§313,314 der Dienstleistungsvertrag mit dem Makler widerrufen werden (übrigens kann jeder Vertrag bei arglistiger Täuschung ex tunc angefechtet werden, auch ohne 313 und 314)