gehen die vor unserer Ehe gemachten Schulden meines Mannes im Todes Fall automatisch an mich weiter?
3 Antworten
Wenn sie erben, d.h. das Erbe ihres Mannes nicht ausschlagen, dann erben sie auch alle Schulden. Es gäbe dann aber noch die Möglichkeit der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz um die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.
Schlagen sie das Erbe aus, erben sie die Schulden auch nicht.
Eine Haftung dadurch, das sie verheiratet sind oder waren gibt es nicht. Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft und keine Haftungsgemeinschaft. Etwas anders gilt nur im Rahmen des §1357 für die "Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs" währen der Ehe.
Eine gesamtschulderische also das sie beide haften, kann vertraglich entstehen, z.B. wenn sie gemeinsam einen Kredit aufnehmen. Das gilt dann natürlich nur für diesen Vertrag.
Die Schulden die vor der Ehe, ausschließlich ohne DICH gemacht wurden, gehen bei seinem Tod Nicht automatisch auf dich ueber. Allerdings solltest du dir die Erbregeln genau anschauen und das Erbe ggf. Ausschlagen. Schulden loesen sich nie in Luft auf.
Im Todesfall geht alles Vermögen und alle Schulden des Toten auf den Erben über. Wenn du also Erbe bist (egal ob gesetzlich oder per Testament), dann hast du sowohl Vermögen wie auch Schulden geerbt. Man kann hier als Erbe keine Rosinenpickerei betreiben, also nicht sagen "Ich nehm nur das Vermögen, die Schulden will ich nicht". Entweder ganz oder gar nicht.
Daher sollte man als Erbe sich immer gut informieren, ob der Tote Schulden hatte. Sollte das Vermögen kleiner als die Schulden sein, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, um nicht selbst am Schulden-Fliegenfänger zu hängen.
Lustig. Ein anderer Antwortender (unten, "meisterstroee") hat zwei Links gepostet, die beide zur selben Antwort führen. Merkwürdigerweise inhaltlich deckungsgleich mit meiner Antwort.
Von daher nix für ungut, aber meine Antwort war sowohl inhaltlich korrekt wie auch problembezogen.
Das ist so nicht ganz korrekt und beantwortet die Frage nicht
Ich sehe in der Antwort weder einen sachlichen Fehler, noch einen Hinweis, wieso die Ausgangsfrage nicht beantwortet ist. Man liest problemlos heraus, dass die Antwort ist "Ja, wenn du das Erbe annimmst."
Was genau soll denn falsch sein?
Das ist so nicht ganz korrekt und beantwortet die Frage nicht