Ab wann tritt man automatisch ein Erbe an?

7 Antworten

Wieso heben sie 130,--€ ab, wenn die Rechnung nur 80,--€ ausmacht? Das werden sie dem Nachlassverwalter erklären müssen, an besten nehmen sie Kontoauszug mit Nachweis der Abhebung, die Quittung und Rechnnug und den Rest des Geldes gleich mit zum Nachlassgericht, wenn sie das Erbe ausschlagen, händigen es aus und lassen es sich quittieren. Ansonsten habe sie kein Recht, noch irgendwelche Geschäfte zu tätigen. Wichtig ist auch zu wissen, ob die Bankvollmacht über den Tod hinaus wirksam war, wenn nicht, haben sie jetzt ein echtes Problem,denn dann hätten sie nichts aber auch gar nichts mehr mit dem Konto machen dürfen. Erklären sie das alles schnellstens beim Nachlassgericht und lassen sie die Finger von allem, was ihre Mutter betrifft, incl. der Wohnungseinrichtung. Wenn sie Erinnerungsstücke haben möchten, regeln sie auch das mit dem Nachlassgericht, dem sie die schlüssel der Wohnung übergeben sollten. Alles Gute, mein Beileid und hoffentlich dreht man ihnen wegen der Wohlverhaltesphase daraus keinen Strick.

Es gibt zwar eine Erbschaftsannahme durch konkludentes Handeln, diese ist hier aber nicht erfolgt. Es bleibt dir also noch die Möglichkeit der Ausschlagung.

Gehe sofort zu Deinem Inso.-Verwalter und bespreche mit dem diese wirklich wichtige Frage. Du selbst dürftest nämlich ohne den Inso.-Verwalter garnichts entscheiden.

Lottanita 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 10:37

Also erst mal Dankeschön für die Antwort. habe gerade mit meinem Inso- Verwalter gesprochen. Für die Insolvenz ist nur wichtig, wenn ich ein Erbe angetreten habe. Sobald ich vom Nachlassgericht die Bescheinigung habe, daß ich das Erbe ausgeschlagen, soll ich die zuschicken.

Im Prinzip hat dein Bruder Recht. Du hättest gar nichts unternehmen dürfen. Aber es gibt noch Schlupflöcher. Wir hatten das vor kurzem im ´Bekanntenkreis. Da hat die Tochter die Wohnung ihres Vaters aufgelöst und währenddessen erfahren, dass er verschuldet war. Sie konnte das Erbe trotz Wohnungsauflösung noch ausschlagen. Trotzdem solltest du dich rechtlich beraten lassen.

Lottanita 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 09:54

Dankeschön, für die Antwort. Ich würde so gerne wissen, was ich mit dem abgehobenem Geld machen soll. Zurückzahlen auf das Konto, Arztrechnung bezahlen oder das Geld dem Nachlassverwalter hinlegen. Mein Bruder schlägt das Erbe heute aus. und ich möchte das auch so schnell wie möglich machen.

Dummie42  20.03.2014, 12:24
@Lottanita

Ich würde es wieder auf's Konto zurücküberweisen. Der Arzt wird deshalb nicht verhungern.

sassenach4u  20.03.2014, 14:17
@Lottanita

Die Rechnung auf keinen Fall bezahlen, Geld und Rechnung mitnehmen zum Gericht, dort gegen Quittung abgeben!

sassenach4u  20.03.2014, 14:17
@Lottanita

Die Rechnung auf keinen Fall bezahlen, Geld und Rechnung mitnehmen zum Gericht, dort gegen Quittung abgeben!

jockl  20.03.2014, 09:42

Hallo, hier ist ein Inso.-Verwalter zugange ! ! !

Ich würde das Geld in vollständiger Höhe zurück auf das Konto überweisen.

Auf gar keinen Fall die Arztrechnung bezahlen, denn das ist eine Entscheidung, die der Erbe zu treffen hat! Und eine solche Handlung (eine Entscheidung, die nur ein Erbe treffen darf) könnte dann tatsächlich als Annahme der Erbschaft ausgelegt werden.