Ab wann tritt man automatisch ein Erbe an?
Liebe Community, ich brauche dringend Rat. Meine Mutter ist vorgestern nach langer Krankheit verstorben. Meine Mutter war arm. Sie bekam eine kleine Rente und zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung. Sie hat Schulden durch eine Bürgschaft, die sie schon seit Jahrzehnten in Kleinstbeträgen abzahlt. Am Tag des Todes habe ich eine an sie adressierte Rechnung(80Euro) der Hausärztin gefunden, über die Feststellung des Todes! Da ich für meine Mama immer alles erledigt habe, habe ich auch eine Kontovollmacht. Nun habe ich gestern(einen Tag nach ihrem Tod) mit ihrer EC_Karte und ihrer Pin 130 Euro von ihrem Konto abgehoben um diese Arztrechnung zu bezahlen. Nun hat mein Bruder gesagt, das ich einen Fehler gemacht habe, da ich jetzt das Erbe angenommen habe( wir wollen ausschlagen, wegen der Schulden). Aber ich will das Geld nicht für mich, sondern für diese Rechnung.Was soll ich tun? Das Geld zurück auf das Konto zahlen? Oder in die Wohnung legen, für den Nachlassverwalter? Ich selber bin alleinerziehend und bekomme aufstockend zu meinem Gehalt Sozialleistungen. Ausserdem habe ich ein Insolvenzverfahren, dass im Juni 2014 durchgestanden ist.Ich habe mir in den sechs Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. Bitte helft mir, was soll ich tun?
7 Antworten
Wieso heben sie 130,--€ ab, wenn die Rechnung nur 80,--€ ausmacht? Das werden sie dem Nachlassverwalter erklären müssen, an besten nehmen sie Kontoauszug mit Nachweis der Abhebung, die Quittung und Rechnnug und den Rest des Geldes gleich mit zum Nachlassgericht, wenn sie das Erbe ausschlagen, händigen es aus und lassen es sich quittieren. Ansonsten habe sie kein Recht, noch irgendwelche Geschäfte zu tätigen. Wichtig ist auch zu wissen, ob die Bankvollmacht über den Tod hinaus wirksam war, wenn nicht, haben sie jetzt ein echtes Problem,denn dann hätten sie nichts aber auch gar nichts mehr mit dem Konto machen dürfen. Erklären sie das alles schnellstens beim Nachlassgericht und lassen sie die Finger von allem, was ihre Mutter betrifft, incl. der Wohnungseinrichtung. Wenn sie Erinnerungsstücke haben möchten, regeln sie auch das mit dem Nachlassgericht, dem sie die schlüssel der Wohnung übergeben sollten. Alles Gute, mein Beileid und hoffentlich dreht man ihnen wegen der Wohlverhaltesphase daraus keinen Strick.
Es gibt zwar eine Erbschaftsannahme durch konkludentes Handeln, diese ist hier aber nicht erfolgt. Es bleibt dir also noch die Möglichkeit der Ausschlagung.
Gehe sofort zu Deinem Inso.-Verwalter und bespreche mit dem diese wirklich wichtige Frage. Du selbst dürftest nämlich ohne den Inso.-Verwalter garnichts entscheiden.
Also erst mal Dankeschön für die Antwort. habe gerade mit meinem Inso- Verwalter gesprochen. Für die Insolvenz ist nur wichtig, wenn ich ein Erbe angetreten habe. Sobald ich vom Nachlassgericht die Bescheinigung habe, daß ich das Erbe ausgeschlagen, soll ich die zuschicken.
Im Prinzip hat dein Bruder Recht. Du hättest gar nichts unternehmen dürfen. Aber es gibt noch Schlupflöcher. Wir hatten das vor kurzem im ´Bekanntenkreis. Da hat die Tochter die Wohnung ihres Vaters aufgelöst und währenddessen erfahren, dass er verschuldet war. Sie konnte das Erbe trotz Wohnungsauflösung noch ausschlagen. Trotzdem solltest du dich rechtlich beraten lassen.
Ich würde es wieder auf's Konto zurücküberweisen. Der Arzt wird deshalb nicht verhungern.
Die Rechnung auf keinen Fall bezahlen, Geld und Rechnung mitnehmen zum Gericht, dort gegen Quittung abgeben!
Die Rechnung auf keinen Fall bezahlen, Geld und Rechnung mitnehmen zum Gericht, dort gegen Quittung abgeben!
Hallo, hier ist ein Inso.-Verwalter zugange ! ! !
Ich würde das Geld in vollständiger Höhe zurück auf das Konto überweisen.
Auf gar keinen Fall die Arztrechnung bezahlen, denn das ist eine Entscheidung, die der Erbe zu treffen hat! Und eine solche Handlung (eine Entscheidung, die nur ein Erbe treffen darf) könnte dann tatsächlich als Annahme der Erbschaft ausgelegt werden.
Dankeschön, für die Antwort. Ich würde so gerne wissen, was ich mit dem abgehobenem Geld machen soll. Zurückzahlen auf das Konto, Arztrechnung bezahlen oder das Geld dem Nachlassverwalter hinlegen. Mein Bruder schlägt das Erbe heute aus. und ich möchte das auch so schnell wie möglich machen.