Wer erbt was nach dem Tod der Stiefmutter / Vater?
Mein Vater hat noch einmal geheiratet. Seine Frau brachte zwei Kindermit in die Ehe, welche aber nicht adoptiert sind. Nun starb seine Frau und drei Monate später mein Vater. Beide haben ein Testament gemacht und sich gegenseitig als Erben eingesetzt.. Wenn ein Kind nach dem Tod eines Elternteiles auf sein Erbe besteht, ist es auf den Pflichtteil gesetzt. Nun bin ich der einzige nach dem Tod meines Vaters. Wer erbt nun was?
4 Antworten
Es ist ein gemeinsames Vermögen vorhanden? Das gehört zur Hälfte jedem Ehepartner. Da deine Stiefmutter gestorben ist, ist ihr Anteil an dem vermögen das Erbe. Dieses steht zur Hälfte deinem Vater zu und die andere Hälfte erben die beiden Kinder deiner Stiefmutter. Wenn jetzt dein Vater gestorben ist, und du bist das einzige Kind deines Vaters, bekommst du die Hälfte, die deinem Vater sowieso gehörte und das Erbe, was dein Vater vom Tod seiner Frau bekommen hatte. Die beiden Kinder der Frau bekommen vom Erbe deines Vaters nichts mehr. Wär dein Vater zuerst gestorben, wäre die ganze Sache anders herum ausgegangen. Du hättest praktisch nur die Hälfte des Vermögens deines Vaters bekommen, ihre Kinder dann den Rest.
Soviel ich weiss wird alles unter die direkten erben aufgeteilt also die Kinder und danach fals die erben es ausschlagen kommen Schwestern oder Brüder der verstorbenen.
Da alle Kinder den Pflichtteil nicht gefordert haben, verteilt sich das Ganze so: Nach dem Tod der Frau hätte Ihr Vater 50% des Nachlasses seiner Frau geerbt und die Kinder der Frau die anderen 50%. Nach dem Tod Ihres Vaters eben Sie alles von Ihrem Vater. D.h. sie müssen, wenn noch nicht geschehen, den Kindern ihre 50% des Nachlasses der Mutter zukommen lassen.
du erbst alles was dein vater hinterlassen hat,es sei denn in einem testament sind andere begünstigt