Müssen Eltern beim Tod eines Kindes die Schulden übernehmen?
Andersherum findet man viel,.. aber wie ist es, wenn das Kind vorzeitig stirbt - Müssen dann Eltern/Familie die Schulden eines volljährigen Kindes tilgen? Und falls nicht, was passiert mit den Schulden?
11 Antworten
Wenn die Eltern die Erben sind übernehmen sie auch die Schulden.
Für die Schulden des volljährigen Kindes wären die Eltern nur dann verantwortlich, wenn sie mangels eigenem Nachwuchs des Kindes in der dementsprechenden Erbfolge dann berücksichtigt würden, bzw. laut einem entsprechenden Testament zu ( Allein- ) Erben benannt würden , und dieses Erbe dann auch anträten. ( unter der Voraussetzung, dass die Eltern für die damaligen Schulden zu Lebzeiten des Kindes nicht als Bürgen aufgetreten seien...z.B. bei Krediten )
Schlügen sie das Erbe aus, so hätten die Eltern auch nichts mit den Schulden zu tun. Träte auch ansonsten niemand das Erbe an, so fiele es dem Staat zu. Allgemeine Schulden des Kindes aus vorherigen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern würde der Staat aber nicht übernehmen, und somit gingen die Gläubiger in solch einem Fall dann u.U. leer aus.
aber wie ist es, wenn das Kind vorzeitig stirbt - Müssen dann Eltern/Familie die Schulden eines volljährigen Kindes tilgen?
Ja, ebengleich: Stirbt das Kind ohne Abkömmlinge, sind die Eltern als Erben berufen. Jeder Erbe hat für die Verbindlichkeiten eines Erblassers vollumfänglich, auch allein und selbst aus eigenem Vermögen einzustehen es sei denn, er schlägt das Erbe form- und fristwahrend aus bzw. stellt Antrag auf Nachlassverwaltung, um die Nachlassforderungen auf den Nachlass des Schuldners zu beschränken.
G imager761
probier es aus.
Das gilt genauso umgekehrt. Stirbt ein Kind müssen die Eltern ggf. auch das Erbe ausschlagen.
Gilt dann auch für die anderen Familienangehörigen z.B. Ehepartner und eigene Kinder, die dann auch aussschlagen müssen.
Dann bekommt keiner seine Schulden getilgt, denn der Staat erbt nur Aktiva, keine Passiva- und tilgt die dann auch nicht.
Ihr könnt natürlich auch die Schulden tilgen- das liegt dann bei Euch, was ihr tun möchtet.
Okay, stimmt, danke für die Korrektur. Habe mich hier falsch ausgedrückt.
Stimmt nicht ganz. Erbt der Staat, erbt dieser auch die Schulden, haftet aber grundsätzlich nur mit den Nachlass. Sprich wenn im Nachlass Vermögen und Schulden sind, werden die Schulden mit den Vermögen beglichen.