Schulden des Onkels erben
Vor kurzem (genaues Datum kenne ich nicht) ist der Onkel meines Mannes verstorben.Er wohnte 70 km von uns entfernt und wir hatten keinen Kontakt.Der Onkel war nie verheiratet und ist kinderlos.Er hat noch lebende Geschwister und natürlich Nichten und Neffen.Nur durch Zufall haben wir von seinem Tod erfahren,auch das er wohl drei Tage tot in der Wohnung lag,die dann von Feuerwehr und Polizei aufgebrochen wurde.Meine Frage ist nun:Wer kommt für die Bestattung und den Feuerwehreinsatz auf?Da er wohl nur Schulden hinterlassen hat und auch sonst keine Versicherung o.ä. haben seine Geschwister samt Angehörige angeblich alle das Erbe ausgeschlagen mit der Bemerkung,da wären ja noch Nichten und Neffen in Lübeck.(die Mutter meines Mannes ist auch schon verstorben).Meine Kinderlose Schwägerin ist nun völlig panisch zum Gericht und hat auch ausgeschlagen.Ihr wurde angeblich gesagt,wenn wir nicht sofort ausschlagen, "erben" wir automatisch ohne vorher angeschrieben worden zu sein.Ich weiß von der 6-Wochen Frist,aber ab wann gilt diese?Ab den Todestag?Offiziell wissen wir doch garnichts von seinem Tod.
7 Antworten
Ich würde nicht warten, bis Dich irgendeine offizielle Stelle anschreibt. Geh zum Notar und schlage das Erbe aus. Das musst Du nicht nur für Dich, sondern auch für Deine Kinder machen.
In einem Fall, der mich betraf, waren nur männliche Erben betroffen, d.h. meine Schwestern mussten das Erbe nicht explizit ausschlagen.
Bitte hier nachsehen: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_09.html
Oder in § 1942 BGB
Hoffe, dass das hilft. Viel Glück.
Die Frist beginnt in dem Moment, wo man auf Grund der gesetzlichen Erbfolge "dran ist" und davon auch Kenntnis erlangt hat, d.h. wenn die Person vor einem selbst das Erbe ausgeschlagen hat.
Ich glaube nicht, dass es soweit geht, dass man für Onkel und Tanten nach derem Tod aufkommen muss. Das wäre familiär etwas weit. Normalerweise, wenn nix da ist, kommt die Sozialhilfe dafür auf. Ist jedoch nur meine Meinung. Aber: Sofort das Gericht aufsuchen, den Fall schildern, ansonsten sofort Erbe ausschlagen. Es ist ja sowieso nix da.
Nein ab dem Tag an dem ihr offziell davon in Kenntnis gesetzt werdet , vorher könnt ihr auch nicht wirklich (meines wissens tun)Vielleicht mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen - ob die Person xy da noch wohnt, dann bekommt ihr schon mal das genaue Sterbedatum raus und könnt vielleicht schon mal nen Beratungsgespräch mit nem Anwalt führen denn so ohne weiteres könnt ihr ohne Anschreiben auch nicht "erben" .