Bekommt man in der Ehe automatisch das Wohnrecht auch wenn das Haus auf das Kind des Mannes geschrieben wird?

5 Antworten

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Ein Wohnrecht muß immer explizit vereinbart werden. Ein Wohnrecht ist ferner nicht vererbbar, das heißt, wenn der Wohnberechtigte stribt erlischt es einfach.

auch wenn das Haus auf das Kind des Mannes geschrieben wird?

Die Eintragung eines dinglichen Wohnrechts kann nur mit Zustimmung des Eigenümers erfolgen. Sprich, wenn der Mann das Eigentum aufgibt, kann er danach seiner Frau kein dingliches Wohnrecht mehr einräumen. Der Mann kann der Frau zwar ein privatrechliches Wohnrecht einräumen, dieses würde dann aber nur Ihn und seine Erben belasten.

Es wäre gut festzulegen was passiert, denn sonst gibt es vermutlich Streit, oder Probleme.

Wenn Jemand wieder heiratet und Kinder aus erster Ehe hat, dann bekommt (ohne Testament) die Ehefrau 1/2 des Erbes udn die Kinder die andere Hälfte §§ 1371 + 1931 BGB.

Also müssen die sich einigen, was nicht einfach sein wird.

Besser wäre es zu bestimmen, wie es laufen soll. z. B. das Haus an die Kinder zu vererben, aber ein Wohnrecht für die Frau.

Es ist immer schlecht, die Kinder aus der ersten Ehe sind meist benachteiligt. Man sollte sich überlegen, ob eine Scheidung wirklich nötig ist. Nach kurzer Zeit ist der neue Ehepartner auch demaskiert und zeigt seine Macken.

Die KInder sind immer im Nachteil, sie sind ihrer Ursprungsfamilie beraubt. Da spielt es dann keine Rolle mehr, ob die neue Stief-Mama das Haus, das einmal das Familienheim war, jahrzehntelang blockiert oder nicht. In den meisten Fällen hat eh die erste Ehefrau die Lasten getragen, oft berufstätig die Hausarbeiten gemacht, Verzicht geleistet und die neue kann ernten. Für viele ist das ein Grund zur Bitterkeit. Viel Spaß mit der Neuen!

fyssio 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 11:40

Bitte verzichte auf diese harte Aussagen wenn man die Umstände nicht kennt. Dies ist kein Antwort auf meine Frage gewesen...

MonikaDodo  28.03.2016, 12:31

Was ein Quatsch! Das hilft der Fragestellerin null! Kinder aus 1. Ehe sind außerdem nicht benachteiligt!

Ursusmaritimus  28.03.2016, 10:10

Hast du das Gefühl man hat dir etwas weggenommen?

Ja, das solltet ihr machen!

Gerade bei (heute nicht ungewöhnlichen) Patchworkfamilien ist es besser wenn man ein Testament verfasst in dem der Wille des Erblassers festgelegt ist. Das Wollen der Erben könnte sonst intensive probleme bereiten.

Adlerauge4  28.03.2016, 10:15

Richtig. Im Falle, daß die Kinder ihr Pflichtteil beanspruchen, muß ein Haus meist verkauft, oder durch neue Kredite belastet werden.

das beantwortet auch deine frage: Ein automatisches Wohnrecht gibt es nicht, zum Glück.

Ja... Muss verfügt werden! Haben wie bei gleicher Konstellation auch so gemacht! Ist sehr wichtig!!

MonikaDodo  28.03.2016, 12:33

Die Hälfte des Hauses gehört mir und lebenslanges Nießbrauchrecht inclusive Wohnrecht.