Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus
Hallo liebe Community.
Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.
Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.
Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.
Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.
Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.
Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke
4 Antworten
Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben.
Da werdet ihr euch entscheiden müssen: Entweder schlagt ihr alle form- und fristgrecht aus und habt sämtliche Nachlassgegenstände den nachrückenden Erben oder dem Nachlasspfleger zu überlassen oder eine Strafanzeige zu erwarten oder ihr haftet für die Schulden.
Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg?
Ja. Wenn es euch nur noch um die vernleidenden persönliche, ideellen Gegenstände wir Fotoalben, Briefe usw. ginge, könnt ihr Nachlassverwaltung beantragen und haftet nur in Nachlasshöhe, nicht auch noch mit eigenem Vermögen für Schulden.
Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.
Gleichwohl wäre sie von den Erben bzw. Rechtsnachfolgern **widerrufbar.
Die Bestattung müsst ihr trotzdem bezahlen.
G imager761
Hallo,
- als Geschwister solltet ihr das Erbe auf jeden Fall ausschlagen
- Ich habe einen ähnlichen Fall vor einem Jahr erlebt.
- Nehmt euch einige persönliche Ding um das Andenken zu wahren
- Die Kosten, die für die Beerdigung aufgebracht werden müssen. sind eigentlich schon hoch genug, dass man sich nicht auch noch eventuelle Schulden einhandeln muss.
- Ist zwar alles leicht gesagt, wenn man nicht betroffen ist, doch trotz der Trauer darf man nicht die Realität aus den Augen verlieren.
Nehmt euch einige persönliche Ding um das Andenken zu wahren
Aufforderung zu einer Straftat? Mit Erbausschlagung wäre Nachlassunterschlagung ein Straftatbestand :-O
als Geschwister solltet ihr das Erbe auf jeden Fall ausschlagen
Du hast keine Ahnung. Man kann auch die Haftung auf den Nachlass beschränken (Nachlassverwaltung beantragen) um nicht mit eigenem Vermögen zu haften, aber ideell wertvolle Erinnerungsstücke ohne Verkaufswert behalten zu können.
G imager761
Die Beerdigung ist bezahlt. Es besteht eine Sterbeversicherung über 5000 Euro. Die Beerdigung kostet 4800 Euro. Kann ich die Gegenstände an meine Geschwister verkaufen und damit Schulden zahlen?
Wenn ihr das Erbe nicht ausschlagt, müßt ihr die Schulden zahlen, schlagt ihr es aus, geht alles an den Nachlassverwalte, der dann die Wertsachen veräußert. Wenn die Teile keinen hohen wert haben, könnt ihr sie vielleicht von diesem die Dinge abkaufen.
Kann ich den Nachlass nicht einfach an meine Geschwister verkaufen, mit dem Geld die Schulden reduzieren und dann das Erbe ausschlagen? Die Vollmacht geht ja über den Tod hinaus.
Macht da keinen Fehler, dies könnt ihr unmöglich beweisen und der legitime Erbe macht Nachlassunterschlagung geltend :-O
Oder diese Schenkungen wären rückforderbar bzw. ausgleichspflichig.
Haltete euch an meine vorgeschlagenen Nachlassverwaltung, zahlt aus dem Vermögen und Versicherung Beerdigung und Schulden soweit als möglich und nötig (gewisse Forderungen bestehen mit Tod gar nicht mehr) und habt ein reines Gewissen, Erinnerungsstücke ohne Wert und keine persönichen Schulden aus Gläubigerforderung am Hals :-)
Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben.
Es bleibt nur die Ausschlagung oder die Annahme der Erbschaft und Beschränkung der Haftung auf den Nachlass durch diverse Instrumente, die das Erbrecht zur Verfügung stellt. Denkbar wäre auch gewesen, dass ihr vom vererbten Ausschlagungsrecht eurer Mutter nach eurem Vater Gebrauch gemacht hättet, um den Großteil der Schulden loszuwerden. Allerdings scheint es so, als ob eure Mutter die Erbschaft schon (zumindest konkludent) angenommen hätte.
Durch die transmortale Vollmacht vertrittst du nach dem Tod der Vollmachtgeberin den Erben dieser. Nach neuer Rechtsprechung erlischt die transmortale Vollmacht durch Konfusion, wenn Inhaber der Vollmacht und Erbe identisch sind. Hier bist du aber nur Miterbe, so dass die Vollmacht immer noch Bestand haben dürfte. Rechtsgeschäfte aufgrund dieser, sind also denkbar.
Sie hat die Gegenstände vor Ihrem Tod, bevor sie wusste dass sie Schulden hatte, an ihre Kinder verteilt. Sie hat mir gesagt, wer was bekommen soll...