Werden Schulden vom Erbe abgezogen - wie ist es rechtlich gesehen?

7 Antworten

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Also ich bin kein Anwalt aber ich würde sagen das ihr das verrechnen müsst. Sagen wir mal deinen Tante hatte Werte in höhe von 100.00€ und den schuldschein in höhe von 30.00€ Dann würden dir meiner Meinung nach 50.000€ vom Barvermögen gehöhren und 15.000€ von dem Schuldschein sprich du müsstest 65.000€ bekommen und dein bruder halt noch 35.000€ So würde ich das mit ein bisschen gesundem Menschenverstand sehen. Aber such dir am besten einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 09:13

So habe ich das auch gerechnet, natürlich abzüglich aller Kosten, die infolge ihres Todes entstanden sind. Also müsste ich im Recht sein. Ich werde nochmal mit ihm reden, es im Guten versuchen und wenn es nicht klappt, dann muss ich wohl schwere Geschütze auffahren, was ich gerne vermeiden möchte.

xxonexx  08.11.2012, 09:18
@rhapsodyinblue

Ja die Kosten müssen natührlich vom Erbe abgezogen werden. Das ist eigentlich ein guter Weg es erst ohne Anwalt zu probieren er ist ja immer noch dein Bruder und Anwälte kosten ja auch extra. Aber warte nicht zu lang es kann ja auch passieren dass er relative schnell das ganze Geld ausgibt dann hast du keine Handhabe mehr weil "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen".

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 09:20
@xxonexx

So schlau war ich schon, dass ich das Girokonto meiner Tante noch nicht aufgelöst habe und das ganze Geld noch darauf geparkt ist, einschließlich mein Anteil. Es ist noch nichts ausgezahlt worden. Ich habe mit der Bank gesprochen und ihnen das Testament und die Schuldscheine gezeigt (sie sollten nachschauen, ob ein Zahlungseingang meines Bruders irgendwo fest zu stellen ist) - sie lassen es auch darauf, bis alles geklärt ist. Der Schmuck und die Goldbarren liegen auch sicher verwahrt bei der Bank in einem Schließfach. Danke für deinen Rat.

xxonexx  08.11.2012, 09:27
@rhapsodyinblue

Ja perfekt dann bist du da ja auf der sicheren Seite!

Danke für jeden guten Rat.>

Interessante Konstellation. Da wird wohl kein Weg am Fachanwalt vorbeigehen. Obwohl ich noch nie gehört habe, dass Schuldscheine durch Tod verfallen.

Ihr habt beide die Schulden geerbt !!!, wenn ihr das Erbe nicht binnen 6 Wochen ausschlagt.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 08:56

Ich habe doch keine Schulden bei meiner Tante. Mein Bruder hat sich von der Tante Geld geliehen, ich denke deine Antwort ist nicht richtig. Und meine Tante hatte keine Schulden. Lies die Frage bitte nochmal.

eiermaier  08.11.2012, 09:00
@rhapsodyinblue

Ihre Erben erben die Forderungen der Tante. Ihr beide zur Hälfte. Du könntest von Deinem Bruder verlangen , dass er die Hälfte der Schulden von seinem Erbe abzieht und Dir gibt.?! Anwalt!!!

Zyogen  08.11.2012, 09:05
@eiermaier

So sehe ich das allerdings auch: Das vorhandene Hab und Gut wird geteilt, dazu bekommt jeder von Euch noch einen Schuldschein über 15000 Euro. Dein Bruder kann seinen geerbten Schuldschein zerreißen - und Du Deinen geerbten Schuldschein bei Deinem Bruder eintreiben. Du wirst wohl entweder einen entsprechenden Anwalt konsultieren müssen oder aber mit der Sichtweise Deines Bruders zufrieden sein. Du solltest allerdings abwägen, ob ein gutes Verhältnis zu Deinem Bruder nicht eventuell 15000 Euro wert sein könnte.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 09:08
@Zyogen

Ich habe gar kein Verhältnis zu meinem Bruder! Er war schon immer einer,der versucht hat, sich irgendwie durchzumogeln ohne viel dafür tun zu müssen. Unser Verhältnis beschränkt sich auf das Notwendige. Nicht mal um seine Eltern kümmert er sich - als Mutter sehr schwer krank wurde, hat er sich auch nicht um sie gekümmert. Es ist eine sehr lange Geschichte, diese Leihgabe ist aus der Zeit seiner Scheidung von seiner Frau. Das wird wohl ihr Anteil gewesen sein, den sie von ihm gerichtlich eingefordert hat. Er zahlt auch keinen oder nur sporadisch Unterhalt für seine Söhne und muss demzufolge oft vor Gericht erscheinen. Ein problematischer Mensch ist er, mein Bruder! Die 15.000 Euro möchte ich schon haben, da ich größere Umbauten für meine Eltern vor habe. Meine Mutter ist seit einiger Zeit auf Hilfe und Pflege angewiesen und ich möchte ihr Bad umbauen lassen - seniorengerecht. Das Geld ist also nicht für mich, sondern für meine Eltern (unsere!).

Teresamaria  08.11.2012, 09:09
@Zyogen

Also Zyogen tut mir leid, aber deinen Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen. Auf 15.000 Euro verzichten, nur um ein gutes Verhältnis mit dem Bruder zu haben. Wo ist den da das gute Verhältnis, wenn sie um 15.000 Euro BETROGEN wird. Wenn sie das im Leben immer so macht, dnan gute Nacht.

Zyogen  08.11.2012, 10:09
@rhapsodyinblue

Du brauchst Dich nicht rechtfertigen oder Deine familiären bzw. finanziellen Verhältnisse offenbaren. Es war lediglich ein Hinweis, daß die Erbangelegenheit prinzipiell aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden kann - das heißt keineswegs, daß es in Deinem Fall auch getan werden muß.

Zyogen  08.11.2012, 10:11
@Teresamaria

Es gibt Personen, die auf 15000 Euro verzichten können - ich verlange nicht, daß es tatsächlich jemand tut.

Versuchen wir´s mal mit gesundem Menschenverstand: Das Geld, das deine Tante der Bank "geliehen" sprich auf ihr Konto eingezahlt hat, habt ihr doch auch ausgezahlt bekommen. Die Aussage, das Schuldansprüche mit dem Tod des Gläubigers verfallen würde ja bedeuten, dass die Banken nichts mehr zurückzahlen müssten.

Natürlich bleiben die Ansprüche bestehen, bzw. werden vom Erblasser an die Erben weitergegeben. Wenn ihr zu gleichen Teilen begüstigt seid und ansonsen alles abgewickelt ist, schuldet dein Bruder dir noch 15.000 €.

Die Schulden sind mit dem Tod nicht verfallen. Stell dir mal vor die Tante hat bei der Bank Geld angelegt und jetzt ist sie verstorben. Da müßte die Bank ja auch kein Geld an Euch zahlen. Die Bank ist doch auch Schuldner deiner Tante. Also Ihr habt beide geerbt. Das heißt dein Bruder bekommt vom Resterbe 15.000 Euro weniger ausbezahlt.