Wann spricht man von einem Voraberbe?
Hallo zusammen, Frau und Mann sind verheiratet, haben aber Gütertrennung. Mann hat aus früherer Ehe Kinder. 2008 verschenkte Mann sein Haus und die Wohnung an seine Ehefrau?
Meine Frage, ist das ein Voraberbe?
Freue mich auf Antworten!
3 Antworten
2008 verschenkte Mann sein Haus und die Wohnung an seine Ehefrau? Meine Frage, ist das ein Voraberbe?
Das mag im Einzelfall so sein, sofern der Übergang nicht vielmehr als Folgesache der Scheidung erfolgte (Zugewinnausgleich) und dies als ausgleichspflichtige Zuwendung bestimmt wäre :-)
Da sehe ich aber eher nicht: Voraberbe meint lebzeitige Zuwendungen im Zuge der vorweggenommenen Ernfolge mit ausdrücklicher Verfügung einer Anrechnung auf den Erbteil der Begüstigten i. S. d. § 2050 (3) BGB.
Die dadurch unbegünstigten Kinder hätten aber nur dann einen Ausgleichsanspruch, wenn dies bei Zuwendung ausdrücklich so bestimmt wäre.
Andernfalls und regelmäßig ist hier vielmehr eine unentgeltiche Schenkung zu vermuten, die innerhalb von 10 Jahren eine Pflichtteilsergänzung ergäbe, sofern ihr tatsächliche Erbe einmal niedriger ausfallen würde als der Pflichtteilsanspruch, also Geldanspruch zur halben Erbqiute, an fiktivem Nachlass mit verschenktem Immobilienwert.
Hierbei gilt: "Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe", § 2325 (3) BGB.
G imager761
Von "Voraberbe" - den Begriff gibt es in der Juristensprache eigentlich nicht -
kann man dann sprechen, wenn einem Erbberechtigten vom späteren Erblasser zu Lebzeiten Vermögen unter der Bedingung der Anrechnung auf den späteren Erbteil übertragen worden ist. Der Empfänger erhält dann als späterer (Mit-)Erbe entsprechend weniger.
Vielleicht meinte Ihre Frage aber auch, ob das ein "Vorerbe" sei. Das ist es nicht. Von Vorerbschaft spricht man dann, wenn ein Erblasser bestimmt, dass zunächst A. seinen Nachlass als "Vorerbe" erhalten soll, dass aber später (in der Regel beim Tod des Vorerben) der Nachlass auf einen anderen als "Nacherben" übergehen soll.
Nein, ein Voraberbe gibt es juristisch nicht. In diesem Fall spricht man von einer Schenkung.
Wenn der Schenker innerhalb der 10-Jahres-Frist seit Scheidung von der Beschenkten verstürbe und das Erbe der unbegünstigten Kinder dadurch niedriger wäre als der halbe Pflichtteilsanspruch mit abgeschmolzener Schenkung oder er eine Ausgleichung zu dieser Zuwendung in seinem Erbfall bestimmt hätte, ja.
Beides vermag ich der Fallschilderung jedoch nicht zu entnehmen.
G imager761
Danke für die schnelle Antwort Und wenn die Schenkung 2008 war und über dem Freibetrag lag, wird das dann heute noch berücksichtigt?