Erneute Heirat meines Vaters - Erbt 2. Frau sein Vermögen aus 1. Ehe?
Mein Vater besitzt ein Haus (bzw. 3/4 davon, 1/4 gehört uns Kindern nach dem Tod unserer Mutter). Nun heiratet unser Vater wieder. Wer bekommt bei seinem Tod das Haus welches er aus 1. Ehe mitbrachte ? (Wenn kein Testament vorhanden ist....). Erben das wir Kinder oder seine 2. Ehefrau ?
10 Antworten
Erben das wir Kinder oder seine 2. Ehefrau ?
Sowohl als auch: Nach den Regeln der gesetzl. Erbfolge und im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, bekäme die Witwe die Hälfte des 3/4-Mieteigentumsanteils eures Vater (sowie des übrigen Nachlasses abzgl. etwaiger Verbindlichkeiten und der Bestattungskosten), die andere Hälfte teilen sich seine (auch nachgeborenen oder adoptierten) Kinder.
G imager761
Es kommt darauf an, ob Gütertrennung oder der gesetzliche Güterstand vereinbart wird.
Bei Gütertrennung würde die 2. Frau nicht die Hälfte des Vermögens erben sind anteilig nach Anzahl der Kinder. Also bei einem Kind die Hälfte, bei 2 Kinder ein Drittel.
Nur bei gesstzlichen Güterstand ohne Testament wird so verfahren, wie schion beschrieben. Die Frau die Hälfte und die Kinder die Hälfte.
Sinnvoll wäre in diesem Fall wohl ein Testament zu machen, damit ihr Kinder euerer Elternhaus vererbt bekommen könnt, wenn dem Vater das so recht ist.
Vom gesamten Vermögen Deines Vaters erbt die Ehefrau die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder.
Wenn es sein Haus ist, dann werden bei gesetzlicher Erbfolge die Frau 50% und die Kinder zu gleichen Teilen erben. Das betrifft aber lediglich die 3/4, die ihm gehören, das 1/4 bleibt bei den Kindern.
Würde ich zumindest sagen, da für die 3/4 ja die Gesetzliche Erbfolge des Vaters in Kraft tritt und der Tod der ersten Frau da soweit ich weiß keinen Einfluss hat, außer es sei anders geregelt (beispielsweise mit Vorerben-Nacherben Regelung)
beide
außerdem, warum wird bei euch alles nach gesetz verteilt, macht man keine testamente?
es erbt der, dem er es vermacht
kinder und ehepartner haben pflichtteile
wenn er kein testament macht, erbt die frau 50% des 3/4 hauses und ihr kinder die restlichen 3/8