GBR (umsatzsteuer- und gewerbesteuerbefreit): wie umgehen die Gesellschafter die Einkommenssteuer?

6 Antworten

Es spielt keine Rolle, wie hoch der Bestand auf dem Firmenkonto ist.

Ihr müsst eine Gewinnermittlung erstellen und dann diesen Gewinn in der Erklärung zur Gesonderten und Einheitlichen Feststellung des Gewinns erklären.

Diese Zahlen sind dann die Grundlage für Eure Einkommensteuererklärungen.

Aber bei Euren Kenntnissen des Steuerrechts solltet Ihr dringend einen Steuerberater aufsuchen.

Zur Information: Ein Lohnsteuer- Hilfeverein darf für Euch nicht tätig werden.

DoktorDueruem 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 18:26

Vielen Dank für Ihre Antworten:

Mir ist das Prinzip der Einkomnens-und-Verlustrechnung klar (das Beispiel mit dem Firmenkonto war vllt. unglücklich gewählt).

Wäre es zum Beispiel möglich den Gewinn im Gesellschaftervertrag so zu verteilen, dass mein Freund 100% davon entnehmen kann (schätze das wird im Punkt "Antrag auf gesonderte Feststellung beim Finanzamt" abgehandelt). Da er Student ist und somit keine Einnahmen hat, würde die unter die EK-Freibetragsgrenze fallen und er müsste keine Steuern zahlen. Ich dann somit auch nicht, und wir könnten den Gewinn im nächsten Jahr verwenden, um weiter zu investieren.

Wie teuer wäre ein Steuerberater in diesen Angelegenheiten?

Traveller24  11.12.2015, 17:36
@DoktorDueruem

Bei der GBR ist es egal, wieviel Geld man entnimmt. Das zäht nur bei einer GmbH oder einer AG, da ist die Ausschüttung steuerpflichtig. Bei der GBR ist es so, dass mit der Gewinn des Unternehmens im Jahresabschluss festgestellt wird und der Gewinnanteil ist dann steuerpflichtig, egal ob er entnommen wird oder nicht.

Es gibt gewisse Vergünstigungen, wenn der Gewinn im Unternehmen verbleibt ( Thesaurierungsbegünstigung ) aber ganz prinzipiell ist der am Jahresende durch den Jahresabschluss festgestellte Gewinn beim Gesellschafter steuerpflichtig.

Wieviel Geld auf dem Firmenkonto ist, ist völlig unerheblich.

Ihr müsst eine Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellen (Einnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust).

Die GbR ist eine Personengesellschaft.

Der Gewinn ist als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei den einzelnen Gesellschaftern zu versteuern. Ihr müßt beim Finanzamt einen Antrag auf gesonderte Feststellung stellen; der Gewinn wird, nach den Regelungen Eures Gesellschaftsvertrages auf alle Gesellschafter aufgeteilt und der Gewinnanteil wird bei jedem einzelnen Gesellschafter versteuert.

Entnahmen im Laufe des Jahres, die als Ausgaben erfaßt wurden, sind am Jahresende dem Gewinn wieder hinzuzurechnen = vorweggenommene Gewinnausschüttung.

Wenn Ihr damit nicht klar kommt, solltet Ihr einen Steuerberater konsultieren.

DoktorDueruem 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 18:25

Vielen Dank für Ihre Antworten:

Mir ist das Prinzip der Einkomnens-und-Verlustrechnung klar (das Beispiel mit dem Firmenkonto war vllt. unglücklich gewählt).

Wäre es zum Beispiel möglich den Gewinn im Gesellschaftervertrag so zu verteilen, dass mein Freund 100% davon entnehmen kann (schätze das wird im Punkt "Antrag auf gesonderte Feststellung beim Finanzamt" abgehandelt). Da er Student ist und somit keine Einnahmen hat, würde die unter die EK-Freibetragsgrenze fallen und er müsste keine Steuern zahlen. Ich dann somit auch nicht, und wir könnten den Gewinn im nächsten Jahr verwenden, um weiter zu investieren.

Wie teuer wäre ein Steuerberater in diesen Angelegenheiten?

DerSchopenhauer  10.12.2015, 19:06
@DoktorDueruem

Der § 722 BGB (Verteilung des Gewinns nach Köpfen) ist dispositiv und kann daher beliebig anders gestaltet werden.

Der Verteilung des Gewinns sind bei einer GbR nahezu keine Grenzen gesetzt; es kann auch der gesamte Gewinn an eine Person gehen und alle anderen erhalten keine Gewinnanteile.

Eine Änderung der ursprünglich geplanten Verteilung bzw. die Abänderung der gesetzlichen Regelung sollte schriftlich gemacht werden und alle Gesellschafter müssen dem zustimmen.

Was ein Steuerberater kostet kann so nicht beantwortet werden...

DerSchopenhauer  10.12.2015, 19:10
@DerSchopenhauer

Wenn keine individuelle Gewinnverteilung vereinbart ist, dann greift § 722 BGB und es wird automatisch vom Finanzamt nach Köpfen verteilt.

DerSchopenhauer  10.12.2015, 17:37

"gesonderte Feststellung" heißt richtig:

"gesonderte und einheitliche Feststellung"

Dringend zum Steuerberater gehen, der wird Euch erst einmal was zur Kleinunternehmereigenschaft erzählen. In Eurer Konstellation/Geschäftsidee verdient man u.U. mehr, wenn man Steuern abführt.

Was da für Pflichten dran hängen, dass wird der Steuerberater auch erzählen.

Was sonst noch sich ergibt, dass wird vermutlich das Erstgespräch bringen.

Die Kosten für einen Steuerberater errechnen sich nach Zehnteln und Schwierigkeitsgrad.

Dirk-D. Hansmann  11.12.2015, 06:17

Was der StB für Euch erledigen sollte, dass wird er auch mit Euch persönlich besprechen.

1. Eine GbR, mit wenige auch immer, ist weder Umsatz- noch gewerbesteuerbefreit.

2. Bei Unternehmen die im Vorjahr weniger als 17.400,- Euro Umsatz hatten wird Umsatzsteuer nciht erhoben. Mag für Dich das Gleiche sein, ist es aber nciht.

3. Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmen udn Personengesellschaften erst bei einem Gewerbeertrag von 24.500,- an, Weil das der Freibetrag ist. ist aber auch keine Befreiung.

4. Ihr macht eine Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.

5. Der Gewinn, wird über eine "einheitliche udn gesonderte Feststellung der Einkünfte" auf Euch beide verteilt. Den Betrag müsst ihr versteuern, wenn überhaupt Steuer anfällt.

6. Wie ihr das Geld auf dem Konto verteilt, ist dem Finanzamt völlig egal. Wenn einer alles entnimmt, ist das Geld ebenso verbraucht, als wenn ihr es zu gleichen Teilen auszahlt. Steuerwirkung = keine.