Kann ich als Kellner selbstständig sein?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum zum Geier bist du Kleinunternehmer, wenn deine Auftraggeber allesamt regelbesteuerte Unternehmer sind? Du verschenkst den Vorsteuerabzug. Total behindert, du hattest doch Betriebsausgaben:

Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt

Da du selbständig im Nebenerwerb bist, musst du ohnehin zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann kannst du auch direkt einen Steuerberater bemühen für dich die UStVA zu machen.

Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber

Hungerlohn. Stellst du Fahrtkosten etc. gesondert in Rechnung? 10,- € die Stunde sind weniger, als was der Arbeitgeber zahlen müsste, wenn er dich als Minijobber anmelden würde.

Was deine Frage selber angeht: Die DRV ist das manchmal recht pingelig, wenn es darum geht einzustufen wer selbständig, selbständig mit einem Auftraggeber oder angestellt (scheinselbständig ist).

Es kann sein, dass die DRV an deine Auftraggeber herantritt und auch an dich. In dem Fall solltest du ggf. die Hilfe eines Sozialrechtlers bemühen.

Also zu deiner Frage: Es ist gar nicht so unnormal, dass Kneipen & Co gerne auch Kellner als Gewerbetreibene beauftragen. Aus meiner Sicht kann man in deinem Fall auch eine Scheinselbständigkeit ausschliessen, da du eben selbst bestimmst, ob du einen Auftrag ausführst oder nicht.

Allerdings wird das ganze Arbeitgeberrisiko auf dich abgewälzt. Wie andere hier auch schon schrieben kommst du definitiv schlechter weg als ein Angestellter. Du müsstest deinen Stundenlohn neu kalkulieren. Immerhin gehen davon noch Betriebsausgaben und später noch Einkommensteuer ab. Ich hoffe dein Trinkgeld, was immerhin steuerfre ist, stimmt bei dir.

Wenn Du einen Hauptberuf hast bist Du sogar verpflichtet jeglichen "Nebenjob" bei/von Deinem AG genehmigen zu lassen..... Somit entfällt schon die Frage nach einer nebenberuflichen Selbständigkeit!

kevin1905  16.02.2016, 16:04

Wenn Du einen Hauptberuf hast bist Du sogar verpflichtet jeglichen "Nebenjob" bei/von Deinem AG genehmigen zu lassen

So formuliert nicht korrekt.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zustimmungspflichtig zu einer Nebentätigkeit. Es gibt jedoch Situationen und Umstände, unter denen er die Nebentätigkeit untersagen kann, wenn seine eigenen betrieblichen Interessen gefährdert sind.

Das wären Konkurrenzarbeit, Überschreitung von Höchstarbeitszeiten, übermüdete Mitarbeiter, etc.

Ansonsten sind pauschale Verbote in Arbeitsverträgen durch die Bank unwirksam, da mit Art. 12 GG unvereinbar.

Allerdings verstehe ich nicht ganz, wieso das eine nebenberufliche Selbständigkeit ausschließen würde. Es gibt 7 Einkunftarten, theoretisch kann ein Mensch aus allen 7 Einkommen beziehen.

Nagel mich bitte nicht für meine Antwort fest, nur meines Wissens musst du dich ja dann Selbstständig melden, ggf. musst du durch diese Möglichkeit dich als Kellner zu buchen, ein Gewerbe als Einzelunternehmen anmelden. Normalerweise wäre das dann möglich, jedoch frage ich dich ob das wirklich einen Sinn machen würde? Da die meisten Restaurants o.Ä. Festangestellte oder eben befristete Leute suchen, die aber für mehrere Stunden verfügbar sind und nicht auf Termin.

Ansonsten finde ich diese Idee wirklich sehr sehr interessant *gg*

Du nimmst nur 1,50 € die Stunde mehr und verzichtest dafür auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?