Kann ich als Kellner selbstständig sein?
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe potenzielle Antwortersteller und -erstellerinnen,
ich bin 22 Jahre alt und arbeite hauptberuflich als Verwaltungsfachangestellter (Ausbildung abgeschlossen). Bisher habe ich mein Gehalt durch einen Nebenjob (8,50€/ Stunde) aufgepäppelt, aber das hat mir seit Ende 2015 nicht mehr gereicht und habe beschlossen ein Gewerbe anzumelden. Im Gewerbeschein unter Tätigkeit steht nun "Dienstleistung für div. Veranstaltungen", seitdem kellnere ich in 2-3 Kneipen/ Restaurants, mache den Service auf privaten Veranstaltungen, bei einer Firma wurde ich für eine Messe als Host gebucht und auch mein Chef vom Nebenjob meinte für ihn wäre es leichter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe, somit kann ich auch mehr verdienen (ich promote ihn bzw. stelle Hüpfburgen auf Veranstaltungen auf und betreue diese). Somit entsteht kein Eindruck der Scheinselbstständigkeit, da ich bisher bereits 4 Firmen Rechnungen gestellt habe und auch noch weitere folgen werden.Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt, mir Vorlagen zurecht gelegt für Rechnungen etc. und auch ein kleines Logo entworfen für den Briefkopf.Auch habe ich mich über die Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500€ vom Gewinn) und die Umsatzsteuer (Freibetrag 17.500€ vom Umsatz) schlau gemacht. Kalkuliere so, dass ich nicht an diesen Betrag herankomme, um diese Hürden zu umgehen und weiterhin steuerfrei zu bleiben und die Kleingewerberegelung nutzen zu können. Natürlich wird bald durch die Steuererklärung die Einkommenssteuer fällig, kann nicht absehen wie viel ich da zahlen muss aufgrund der Tätigkeit, aber hoffe ich habe nicht umsonst gearbeitet...^^
So bis hier hin sollte alles save sein - warum ich das jetzt alles geschrieben habe? Ja falls ich doch falsch liegen sollte, hoffe ich, dass ihr mich berichtigt.
Jetzt zu meiner Frage:
Zufällig habe ich im Internet gelesen, dass man als Kellner nicht selbstständig sein kann, da mein Auftraggeber ja ein Weisungsrecht mir gegenüber hat, Dauer und Ort bestimmen kann und eine Abhängigkeit gegenüber diesem besteht, daher deutet alles auf ein Beschäftigungsverhältnis.Aber ich bin ja nicht in die Arbeitsorganisation im jeweiligen Betrieb eingegliedert, wenn ich kann dann arbeite ich dort und wenn ich schon verplant bin, dann sage ich ihm halt ab - kein Problem schon öfters vorgekommen, dann weiß derjenige, dass er mich demnächst früher fragen muss. Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber und arbeite auch nicht für weniger (schon 2 Absagen erteilt), ich habe keinen bezahlten Urlaub und ich habe mich schon auf dem Markt durch Internetinserate auf mich aufmerksam gemacht.Außerdem sind selbstständige Handwerker auch weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber, er kann den Ort bestimmen.Vielleicht sehe ich das aber auch alles etwas zu starr, daher hoffe ich, dass mir jemand mit Ahnung (nicht falsch verstehen aber habe selber gefährliches Halbwissen und will die richtige Antw.) weiterhelfen kann.
Liebe Grüße,
Sebastian
7 Antworten
Warum zum Geier bist du Kleinunternehmer, wenn deine Auftraggeber allesamt regelbesteuerte Unternehmer sind? Du verschenkst den Vorsteuerabzug. Total behindert, du hattest doch Betriebsausgaben:
Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt
Da du selbständig im Nebenerwerb bist, musst du ohnehin zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann kannst du auch direkt einen Steuerberater bemühen für dich die UStVA zu machen.
Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber
Hungerlohn. Stellst du Fahrtkosten etc. gesondert in Rechnung? 10,- € die Stunde sind weniger, als was der Arbeitgeber zahlen müsste, wenn er dich als Minijobber anmelden würde.
Was deine Frage selber angeht: Die DRV ist das manchmal recht pingelig, wenn es darum geht einzustufen wer selbständig, selbständig mit einem Auftraggeber oder angestellt (scheinselbständig ist).
Es kann sein, dass die DRV an deine Auftraggeber herantritt und auch an dich. In dem Fall solltest du ggf. die Hilfe eines Sozialrechtlers bemühen.
Also zu deiner Frage: Es ist gar nicht so unnormal, dass Kneipen & Co gerne auch Kellner als Gewerbetreibene beauftragen. Aus meiner Sicht kann man in deinem Fall auch eine Scheinselbständigkeit ausschliessen, da du eben selbst bestimmst, ob du einen Auftrag ausführst oder nicht.
Allerdings wird das ganze Arbeitgeberrisiko auf dich abgewälzt. Wie andere hier auch schon schrieben kommst du definitiv schlechter weg als ein Angestellter. Du müsstest deinen Stundenlohn neu kalkulieren. Immerhin gehen davon noch Betriebsausgaben und später noch Einkommensteuer ab. Ich hoffe dein Trinkgeld, was immerhin steuerfre ist, stimmt bei dir.
Wenn Du einen Hauptberuf hast bist Du sogar verpflichtet jeglichen "Nebenjob" bei/von Deinem AG genehmigen zu lassen..... Somit entfällt schon die Frage nach einer nebenberuflichen Selbständigkeit!
Wenn Du einen Hauptberuf hast bist Du sogar verpflichtet jeglichen "Nebenjob" bei/von Deinem AG genehmigen zu lassen
So formuliert nicht korrekt.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zustimmungspflichtig zu einer Nebentätigkeit. Es gibt jedoch Situationen und Umstände, unter denen er die Nebentätigkeit untersagen kann, wenn seine eigenen betrieblichen Interessen gefährdert sind.
Das wären Konkurrenzarbeit, Überschreitung von Höchstarbeitszeiten, übermüdete Mitarbeiter, etc.
Ansonsten sind pauschale Verbote in Arbeitsverträgen durch die Bank unwirksam, da mit Art. 12 GG unvereinbar.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, wieso das eine nebenberufliche Selbständigkeit ausschließen würde. Es gibt 7 Einkunftarten, theoretisch kann ein Mensch aus allen 7 Einkommen beziehen.
Nagel mich bitte nicht für meine Antwort fest, nur meines Wissens musst du dich ja dann Selbstständig melden, ggf. musst du durch diese Möglichkeit dich als Kellner zu buchen, ein Gewerbe als Einzelunternehmen anmelden. Normalerweise wäre das dann möglich, jedoch frage ich dich ob das wirklich einen Sinn machen würde? Da die meisten Restaurants o.Ä. Festangestellte oder eben befristete Leute suchen, die aber für mehrere Stunden verfügbar sind und nicht auf Termin.
Ansonsten finde ich diese Idee wirklich sehr sehr interessant *gg*
Du nimmst nur 1,50 € die Stunde mehr und verzichtest dafür auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?