Wie werden die Steuern in einer GbR entrichtet?
Hallo allesamt!
Für ein Projekt in meinem Physiotherapie Studium soll meine Gruppe einen Businessplan für eine Praxisgründung erstellen. Als Rechtsform haben wir die GbR (eigentlich PartG, aber nimmt sich ja im Prinzip nichts?) gewählt - aber da ich von BWL nicht so wahnsinnig viel Ahnung habe, stehe ich jetzt vor ein paar Kopfnüssen.
Jetzt erstmal zu dem, was ich verstehe:
- eine GbR ist eine Personengesellschaft, muss also keine Körperschaftssteuer oder Soli (?) zahlen
- da alle Gesellschafterinnen Freiberuflerinnen sind, entfällt auch keine Gewerbesteuer
- wir müssen natürlich Einkommenssteuer zahlen, die in Abhängigkeit der persönlichen Steuerklasse entrichtet wird
- Wir als Physio müssen bei unseren Leistungen keine Umsatzsteuer zahlen, da wir zu den Heilberufen gehören
So aber da hört mein Verständnis der Materie schon auf. Deshalb meine Fragen:
- Wann wird denn die Einkommenssteuer gezahlt? Wird die pro Quartal vorausgezahlt, wie es bei Gewerbe- und Körperschaftssteuer wäre? Wird die dann für das Unternehmen komplett entrichtet?
- Wie kann die Einkommenssteuer auf Steuerklassen basieren, wenn es doch um ein Unternehmen geht?
- Welche Steuern müssen wir als Unternehmen mit Praxis noch entrichten?
- Ist das, was wir an Steuern zahlen müssen, abhängig von den Leistungen, die wir anbieten? Also wenn wir z.B. eine Heilpraktikerin hätten, wäre die Besteuerung dann anders?
Vielen Dank schon mal fürs Durchlesen und Zeitnehmen!
LG Franzy
5 Antworten
da alle Gesellschafterinnen Freiberuflerinnen sind, entfällt auch keine Gewerbesteuer
wir müssen natürlich Einkommenssteuer zahlen, die in Abhängigkeit der persönlichen Steuerklasse entrichtet wird
Wir als Physio müssen bei unseren Leistungen keine Umsatzsteuer zahlen, da wir zu den Heilberufen gehören
Die Gesellschafterinnen sind nicht automatisch Freiberufler. Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Heilpraktiker sind allerdings normalerweise Freiberufler und unterliegen deshalb nicht der Gewerbesteuer. Sie sind auch von der Umsatzsteuer befreit gem. § 4 Nr.14a UStG. Die Sache ist allerdings nicht zweifelsfrei.
Umsatzsteuer | Gewerbesteuer bei Heilberufen - Wichtige Info
Eine GbR zahlt keine Einkommensteuer. Sie verteilt die Gewinne auf die Gesellschafter, die dafür Einkommsteuer zahlen, tariflich abhängig davon, ob sie in einer Lebensgemeinschaft leben oder verheiratet sind.
Bei einer Personengesellschaft zahlen nur die Gesellschafter Einkommensteuer auf ihren Gewinnanteil und auf die anderen persönlichen steuerpflichtigen Einkünfte, die der einzelne Gesellschafter sonst noch hätte - auf der Ebene der Gesellschaft fallen keine Ertragssteuern an.
Steuerklassen spielen keine Rolle, da Ihr ja keine ArbN seid.
Es wird vom FA eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung von jedem Gesellschafter verlangt - die erste Festsetzung wird nach Eurer Prognose erstellt.
Umsatzsteuer kann für Leistungen anfallen, die nicht umsatzsteuerbefreit sind - das kommt dann auf die Höhe der Umsätze an - für die Umsatzsteuer wäre das Unternehmen betroffen.
Gewerbsteuer fällt nicht an, da Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Vielen Dank für die Antwort !
Bei einer GbR wird der Gewinn gesondert und einheitlich ermittelt, der Anteil der Gesellschafter wird zusammen mit deren anderen Einkünften versteuert.
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fest, basierend auf dem Ergebnis der jeweils letzten Einkommensteuerveranlagung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesonderte_und_einheitliche_Feststellung_von_Besteuerungsgrundlagen
Vielen Dank für Antwort und Links!
- Einmal jährlich mit der ersten Einkommensteuererklärung. Dann quartalsweise Vorauszahlung basierend auf der Einkommensteuerzahlung des Vorjahres
- Das GbR Ergebnis wird auf die Gesellschafter nach Schlüssel X aufgeteilt. Jeder versteuert dann seinen Anteil nach seiner persönlichen Steuerklasse
- Zunächst mal keine
- Heilpraktiker ist auch ein freier Beruf, es dürfen nur keine Gewerbetreibenden mit in die freiberufler GbR, sonst müssen auch die Freiberufler ein Gewerbe anmelden
Ois kloa? ;-)
Ois kloa! Danke :)
- Wann wird denn die Einkommenssteuer gezahlt? Wird die pro Quartal vorausgezahlt, wie es bei Gewerbe- und Körperschaftssteuer wäre? Wird die dann für das Unternehmen komplett entrichtet?
Es gibt im Rahmen der Gewinnermittlung eine sog. gesonderte und einheitliche Feststellung für die Gesellschaft, in der die entsprechenden Gewinnanteile auf alle Gesellschafter aufgeteilt wird. Die Gesellschafter geben dann den jeweiligen Anteil in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung an.
Die VZ kann dann bei jedem Gesellschafter anders ausfallen. Das Finanzamt entscheidet da individuell nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen, ob es Vorauszahlungen festsetzt oder nicht. Die VZ sind dann auch quartalsweise vom Gesellschafter zu zahlen.
- Wie kann die Einkommenssteuer auf Steuerklassen basieren, wenn es doch um ein Unternehmen geht?
Siehe erste Frage
- Welche Steuern müssen wir als Unternehmen mit Praxis noch entrichten?
z.B. Grundsteuer wenn die Praxis im Eigentum der Gesellschaft steht.
- Ist das, was wir an Steuern zahlen müssen, abhängig von den Leistungen, die wir anbieten? Also wenn wir z.B. eine Heilpraktikerin hätten, wäre die Besteuerung dann anders?
Da bin ich mir nicht sicher.
Vielen Dank!