Fällt die Gewerbesteuer an, wenn man als Privatperson drei Wohnungen vermietet und damit 22560€ netto p.a. Mieteinnahmen erwirtschaftet?
Hallo zusammen,
Ich vermiete privat drei Wohnungen und nehme damit 22560€ p.a. ein. Zudem besitze ich noch eine weitere Immobilie, in der ich selbst wohne. Ich habe gehört , dass man ab einer bestimmten Anzahl von Immobilien und/oder Einnahmen von über 20000€ aus Vermietung/Verpachtung als Gewerbetreibender gilt und somit gewerbesteuerpflichtig ist. Stimmt das? kenntsich jemand damit aus? und wie hochwäre die Gewerbesteuer dann (Wohnort Düsseldorf)
6 Antworten
Die normale langfristige Vermietung bewirkt keine gewerbliche Tätigkeit.
Da könenn Sie privat vermieten soviel Sie möchten.
Einfach das Finanzamt fragen....da sitzen Menschen.
Ich habe irgendwo gelesen dass eine Obergrenze von Einnahmen iHv 24500€ bei Privatpersonen existiert . Einnahmen über diesen Betrag wären wohl gewerbesteuerpflichtig
Da haben Sie etwas völlig falsch gelesen!
Vermietung von Wohnung, egal ob 2 oder 20 ist Vermietung und Verpachtung und kein Gewerbebetrieb, und wenn die Einnahmen in die Millionen gehen.
Die Zahl der Immobilien spielt beim Grundstückhandel ein Rolle. Mehr als drei Objekte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und Du bist beim gewerblichen Grundstückshandel, aber mit der Vermietung hat das nichts zu tun.
es fällt keine Gewerbesteuer an, da die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen von Privatpersonen KEIN Gewerbe ist.
die Grenze mit 20.000 € ist MÜLL, wir haben einige Mandanten mit mehreren Mietobjekten, die erheblich über dieser Grenze sind, die Vermietungseinkünfte sind vom Finanzamt als Einkünfte aus Vermietung anerkannt.
Wo die Leute immer was hören...
Sind das Ferienwohnungen?
Da hast du etwas verwechselt von den Begrifflichkeiten. Ab einem gewissen Umfang, den die Vermietung ausmacht, bist du als Unternehmer im Sinne des §14 BGB einzustufen. Und unter dem Umfang sind nicht nur die Einnahmen zu verstehen, sondern zum Teil auch nur der Zeitaufwand, den man für die Verwaltung der Mietobjekte aufbringt. Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen, die nur dann gelten, wenn man als Unternehmer angesehen werden kann.
Als Unternehmer bist du aber noch lange kein Gewerbetreibender. Das ist nochmal was ganz anderes. Vermietung darf man weiterhin als Privatperson machen. Deshalb ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Du zahlst daher auch keine Gewerbesteuer.
Es kann unter gewissen Umständen vorteilhaft werden, wenn man dennoch freiwillig ein Gewerbe für die Vermietung eigener Objekte anmeldet. Und dann wäre auch Gewerbesteuer ab 25000€ Umsatz fällig. Das ist jedoch dann ein anderes Thema.
was hat die Gewerbesteuer mit dem Umsatz zu tun?
byhteway:
JEDER Vermieter ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
Ja, Gewinn natürlich, nur durcheinander gekommen. Und der Freibetrag sind 24500. Also unter 24500 Gewinn zahlt man keine Gewerbesteuer. Aber wie gesagt, gilt für den Fragesteller nicht, da er kaun Gewerbe anmelden braucht.
Ich habe offen gelassen, für welche Gesetze man als Unternehmer gilt. Du findest dazu auch einige Gerichtsentscheidungen über die Einstufung, weil es in manchen Fällen gar nicht so eindeutig ist.
alles klar, dann hoffe ich , dass bei der nächsten Einkommensteuererklärung keine böse Überraschung kommt . Danke