Kann eine GbR Spenden entgegen nehmen?
Ich grüße euch,
zur Vorgeschichte:
In der KiTa werkelt gelegentlich ein Tischlermeister mit den Kindern, toll. Nun ist er etwas in Schieflage geraten.
Wir Eltern wollten etwas spenden, der Tischler (seine GbR) kann aber keine Spendenbelege ausstellen.
Ist es korrekt, dass es dann klassische Einnahmen wäre, die er versteuern müsste?
Also Umsatzsteuer weg und wenn er noch Gewinne macht, dann auch noch Einkommenssteuer?
Vielen Dank
Vera
4 Antworten
Das ist keine Spende (=steuerrechtlicher Begriff) sondern eine Schenkung - bei einer Schenkung bleiben 20.000 € pro Schenker ohne steuerliche Auswirkung.
Es würde sich nur um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme bei dem Schreiner handeln, wenn eine konkrete Gegenleistung erbracht würde oder eine Zuwendung in unmittelbarem Zusammenhang zu seiner Tätigkeit stehen würde.
Wenn er gelegentlich etwas mit den Kindern werkelt, wäre das aber nicht als Gegenleistung zu sehen, wenn man ihm privat "unter die Arme greift." Auch einen unmittelbaren Zusammenhang zu seiner Tätigkeit kann man hier verneinen.
Ich danke dir und gratuliere, toller Namenspatron...
Aber, hat Montiplex hier nicht den richtigen Gedanken?
Es ist dann eben keine Spende, sondern eine Schenkung.
Ja und um eben diversen, mögliche, Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, unsere Überlegungen.
Danke
Zinsloses Darlehen könnte eine Lösung sein.
Danke sehr.
Das hatten wir auch auf dem Schirm, dann kam das Thema:"Drittvergleichbarkeit" auf den Tisch.
Achtung, ich operiere mit Halbwissen :-(
Drittvergleichbarkeit
Spielt keine Rolle, weil es keine Gegenleistung gibt. Schenkungssteuerrechlich werdet ihr ja wohl unter den Freibeträgen bleiben und das Darlehen kann natürlich auch direkt und privat an den oder die Inhaber vergeben werden.
So ist es.
Oh,
das klingt gut. Die Freigrenzen suche ich mir raus, danke sehr.
Dies werden wir überdenken, wenngleich ich eine Rückzahlung....nicht so favorisiere.
Musst du nicht suchen. Die Freibeträge sind 20.000 €/Person und hier käme nur die Höhe der entgangen Zinsen als Schenkung in Betracht.
Eine Spendenbescheinigung kann nur ein gemeinnütziger Verein bzw Organisation ausstellen (nicht mal ein Stammtisch-Verein). Alle anderen können nur Schenkungen entgegennehmen, die dann natürlich als Einkommen gewertet werden
Ich danke dir
Warum sollte das Einkommen sein?
Ohne Gegenleistung wohl kaum....
Eine Schenkung an einem Unternehmer ist eine ganz klassische Einnahme, es ist dabei völlig egal ob es sich um eine Einnahme mit einer Gegenleistung handelt oder nicht. Der § 8 (1) EStG trifft hier keine Unterscheidung, da diese Schenkung ihm definitiv im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zugeflossen ist.
Jup, ein Darlehen wäre denke ich eine gute Alternative.