GbR Einnahmen trotz ALG?
Hey Zusammen!
Ich habe meinen Job verloren, leider.
In dem Bereich bin ihc aber gerade noch selbstständig, verdiene aber eigentlich nichts regelmäßig, hab jetzt allerdings nen kleinen Aufrag bekommen für 50,- (Geht in die Design-Richtung).
Ich würde gerne ne Rechnung schreiben, darf ich aber als alleinige person nicht, da ich nicht als Freiberufler gemeldet bin.
Daher meine Frage:
Ich könnte meine GbR (Kumpel & Ich) nutzen, um damit Rechnungen zu schreiben.
Ich darf mit ALG1 bis zu 165€ / Monat verdienen.
Bezieht sich das in dem Fall auf meine Privatentnahme? Weil sonst könnte ich das Geld ja einfach auf dem Firmenkonto lassen und von dort aus Sachen kaufen, die ich eh benötige.
Weiß da jemand was? Werde natürlich morgen meine Arbeitsamt-Beraterin anrufen, aber dachte ich könnte im Vorfeld schonmal schlau werden!
Liebe Grüße
2 Antworten
Grundsätzlich hat isomatte recht.
Es ist jedoch zu ergänzen, dass der Aufwand und die Kosten der Gründung einer Gbr. in keiner Relation zu den 50 Euro stehen.
Für ein paar Aufträge im Jahr ist der aufwand viel zu groß.
Du solltest Dir überlegen, wie deine zukünftige beruflicher Werdegang aussieht. Wieder Festanstellung oder evtl. Selbstständigkeit?
Idealerweise sucht Du einmal das Gespräch mit einem Gründungsberater. Noch fragen?
Infos z.B. unter: www.thomasboccaccio.de
Es zählt dein Netto, also dein reiner Gewinn und das musst du der Agentur für Arbeit regelmäßig nachweisen, du darfst aber in der Woche nur unter 15 Stunden arbeiten, ob abhängig oder selbstständig Beschäftigt spielt da keine Rolle.
Denn ab 15 oder mehr Stunden in der Woche würdest du nicht mehr als arbeitslos gelten und kein ALG - 1 mehr bekommen.
Hast du dein Nebeneinkommen ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten min. schon 12 Monate, dann kannst du auch im ALG - 1 Bezug dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate weiterhin ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 dazuverdienen, min. aber diese 165 € Netto pro Monat.