Freiwilliger Mietverzicht um "Wohnung erschwinglich zu machen"?
Im Mietvertrag der neuen Wohnung steht, dass der Vermieter freiwillig auf einen Teil der Miete verzichtet. Diese ist somit 3 Euro unter dem qm Preis in der Gegend. Wie wahrscheinlich ist es, dass es bald dazu kommt dass der Mietverzicht aufgehoben wird? Die Wohnung wäre dann 200 Euro teurer. Das wäre zwar kein Halsbruch für uns aber gut wäre das auch nicht gerade. Generell bin ich nicht sicher was es mit diesem Verzicht genau auf sich hat. Kann mir das jemand erklären?
Dort steht auch dass die Miete 3 Euro qm kostet es sind aber 11. Also die Formulierung ist auch einfach falsch.
5 Antworten
Wer das geschrieben hat und dann auch noch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuer angeben will, wird recht schnell ein Problem mit dem Finanzamt bekommen.
Wenn es aber wirklich so gemeint ist, dass statt 14,32 € "nur" 11,01 € je m² verlangt werden, ist das eine ähnliche Klausel wie die, die derzeit überall in Berlin eingeführt wird, dass nämlich die Miete sofort auf den höheren Preis steigen würde, wenn der Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt wird.
Jetzt einen "Rabatt" auf die Grundmiete festzusetzen, der jederzeit wegfallen kann, dürfte auf jeden Fall gegen das Mietrecht verstoßen. So leicht lassen sich entsprechende gesetzliche Regelungen nicht umgehen.
Die Miete darf um maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren erhöht werden. Hier wären es 30 %.
Der Mietpreis muss 1 Jahr fest bleiben bis eine neue Erhöhung verlangt werden kann.
Und dann gibt es noch Sonderkündigungsrecht, Vergleichsmieten, Mietspiegel etc., die ggf. zu beachten sind.
Andererseits könnte man natürlich argumentieren, dass man mit Abschluss eines solchen Vertrags praktisch einer jederzeit möglichen Mieterhöhung schon zugestimmt hat, jedoch glaube ich nicht, dass das rechtlich zu halten wäre.
Danke für die Auszeichnung.
Das ist eine sehr merkwürdige Klausel. Hört sich für mich rechtlich sehr fragwürdig an. Ich würde sagen, das verstößt gegen § 557 Abs. 4 BGB, weil damit die eingeschränkten Mieterhöhungsmöglichkeiten gem. §§ 558-560 BGB des Vermieters umgangen werden würden.
Sollte euer Vermieter den Mietverzicht tatsächlich widerrufen, würde ich mich an den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.
Der Berliner Mieterverein verkündete hier die Ansicht, dass "ein “vorläufiger Mietverzicht” nicht einfach durch einseitige Erklärung des Vermieters entfallen" könne.
Wolle er auf diese Weise die Miete erhöhen, sei diese Erhöhung nicht unbegrenzt möglich, sondern beschränkt "auf die Mieterhöhungsmöglichkeit nach den §§ 558 ff." des BGB.
Anderer Ansicht ist der Autor dieser Website:
Wird in einem Mietvertrag bei preisgebundenem Wohnraum „die jeweils gesetzlich zulässige Miete“ (Kostenmiete) vereinbart, kann der Vermieter eine gleichzeitig vereinbarte teilweise „Mietfreistellung“ (Verzicht auf einen Teil der Kostenmiete) jederzeit einseitig widerrufen, wenn dazu nichts anderes vereinbart wurde.
Weitere Ansichten und Urteile zum Thema sind hier zu finden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das stimmt wohl. Aber das andere von mir genannte Beispiel trifft wohl auch nicht zu, da es da um Modernisierungen ging. Diese Beispiele waren nur die erstgenannten in der Suchmaschine meines Vertrauens. Aber ich habe ja noch einen dritten Link gepostet, der zu weiteren Beispielen führt ;-).
Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.29.09.2020
Gilt das auch wenn dort steht der freiwillige Mietverzicht darf jederzeit aufgehoben werden?
Auf das würde ich mich gar nicht einlassen. Rede konkret mit dem Vermieter, wie er das gemeint hat.
Von freiwilligem Mietverzicht hatte ich noch nie gehört.
Ich nämlich auch nicht. Ich werde morgen mal nachfragen was es damit auf sich hat...
Wenn ihr noch eine Vereinbarung trefft: Lasst es euch schriftlich geben.
Machen wir, danke :)
Nach dieser Klausel im Mietvertrag hält sich der Vermieter ein Türchen offen jederzeit die Grundmiete auf das vereinbarte Niveau anzuheben. Bei einem Kündigungsverzicht gälte wenigstens eine zeitliche Befristung.
Wenn du nun freiwillig diese 11,01€/m² Grundmiete bezahlst, würdest du ja ein Guthaben beim Vermieter anhäufen, denn du bist ja nur zur Bezahlung von 3,31€/m² verpflichtet. Den Vertragstext solltest du schon wörtlich nehmen, wenn der Vermieter mit diesem Trick dich zu einen Mietvertragsabschluss bewegt hat.
Mit Widerruf der Minderung kannst du dann das Guthaben aufrechnen ohne Gefahr zu laufen wegen Mietschulden fristlos gekündigt zu werden.
Also nichts unternehmen und abwarten.......Frohes Fest!
Die Frau die in Vertretung für unsere neue Wohnung verantwortlich ist hat am Telefon gesagt weil die Aussage in der Klausel widersprüchlich ist greift die "Salvatorische Klausel". Also dass es dann gar nicht rechtskräftig ist. Sie war sehr peinlich berührt :D
Die Klausel ist so eindeutig, dass da gar kein Widerspruch zu finden ist. Der VErfasser des Vertrages hat sich ins Knie geschossen und nun soll hier auf deine osten operiert werden. Hast du etwa einen Zusatz über diese 11,01€/m² vereinbart? Mündliche Absprachen gelten bei schriftlichen Verträgen nicht > Nebenabrede!
Es widerspricht sich halt auch mit der angegeben Grundmiete. Die ist nämlich umgerechnet 11 Euro auf den qm. :D
Es widerspricht sich nichts. Eindeutig steht in der Klausel, das zurzeit die Grundmiete von 3,31€ pro m² erhoben wird. Da kann auch die Vertreterin nicht drum herum reden, dass es ein Versehen sei.Aber du kannst es ja versuchen. Der Jurist der Firma kann den Vertragstext auch nicht ändern.
:D!!! Haha danke
Preisbindung ist nur bei geförderten Wohnraum anzutreffen, das träfe hier vermutlich nicht zu >>> über 14€/m² ???