Kann ich den Unterschriebenen Mietvertrag widerrufen?
Hallo zusammen, meine Freundin und ich haben für den 1.5.2018 einen Mietvertrag unterschrieben, jetzt ist es leider so gekommen, dass Sie Ihre Ausbildung in der Probezeit verloren hat.
Der Mietbeginn laut Vertrag ist der 1.4.2018, wir können nach Absprache mit dem Vermieter einen Monat kostenlos die Wohnung beziehen.
Wir können aber jetzt geldlich die Miete nicht bezahlen, können wir in diesem Zeitraum, wo wir die Miete noch nicht angetreten haben, den Vertrag fristlos kündigen?
Heute ist noch der 31.01.2018, eventuell gibt es da eine Sonderregelung?
Liebe grüße Christian und Michelle
16 Antworten
Vertrag ist eigentlich Vertrag...mir ist in dem Fall auch keine Ausnahme bekannt. Sie hätte auch wohl Anspruch auf Hartz und könnte damit einen Teil beisteuern. Ansonsten vielleicht ganz offen mit dem VM reden....das es schwer wird durch die Situation das Geld zu zahlen, dass er ja auch keine Ausfälle will etc. Eventuell einen neuen Mieter finden...
Eine Sonderregelung gibt es nicht.
Ihr könnt aber bis spätestens 3. Februar noch zum 30.4. kündigen, sofern kein Kündigungsverzicht vereinbart ist.
Wenn Euer Mietvertrag tatsächlich erst ab 1.5. läuft, habt Ihr echt nochmal Glück gehabt und müsst nix zahlen.
Bezüglich Eures alten Mietvertrags: einen Rücktritt von der Kündigung gibt es nicht.
Heißer Tip: ruft HEUTE NOCH den alten und den neuen Vermieter an. Erklärt beiden Eure Situation und versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Sofern ihr keinen Kündigungsverzicht vereinbart habt, könnt ihr den Vertrag mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Ein Rücktrittsrecht habt ihr nicht und eine fristlose Kündigung ist auch nicht möglich.
Wenn die Kündigung bis 03.02.2018 beim Vermieter eingeht, habt ihr wirksam zum 30.04.2018 gekündigt. Zumindest wenn in eurem Vertrag nicht vereinbart wurde, dass eine Kündigung erst ab Beginn des Mietverhältnisses möglich ist. (Eine derartige Klausel kommt aber nicht oft in Mietverträgen vor.)
http://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-vor-einzug-kuendigen/
Ein Gespräch mit dem Vermieter kann aber auch Wunder bewirken. Er ist ja an einem zahlenden Mieter interessiert. Also klärt das ganze mit ihm.
Wenn der Vertrag dies nicht hergibt geht das nicht. Die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten ist einzuhalten, wenn kein Kündigungsverzicht wirksam vereinbart wurde.
Hi,
nein, ihr könnt nur fristgerecht kündigen oder einfach mal mit dem Vermieter reden, möglicherweise ist er ja kulant.