Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?
Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?
Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?
Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:
a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:
neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.
3 Antworten
Wenn dort als Basisjahr 2015 verwendet wird (und das rechtlich zulässig ist; sorry, im Mietrecht bin ich nicht so auf dem Laufenden), droht dir nach dem ersten Jahr eine saftige Mieterhöhung.
Denn dann wäre schon die gesamte Inflation seit 2015 mit drin.
Denn der Preis wurde ja 2022, also bei Abschluss des Mietvertrages, seitens des Vermieters festgelegt. Und dieser hat doch bei Preisfestlegung die aktuelle Marktlage, also die Inflation der letzten Jahre, ohnehin schon berücksichtigt.
Index bedeutet ja, dass sich die Miete an den Preisanstieg anpasst. Natürlich immer mit einem zeitlichen Abstand.
Und warum steht dort „Basisjahr 2015“ im Vertrag? Erhöht sich die Indexmiete nach einem Jahr dann anhand der Inflation der letzten 12 Monate oder anhand der Inflation von 2015?
Das bedeutet das 2015 als 100 % gerechnet wird. Die Inflationsraten werden ja in jedem Jahr veröffentlicht.
Also wird bei der ersten Mieterhöhung 2024 nicht nach der Inflation der letzten 12 Monate erhöht, sondern man schaut, wie hoch die Inflation von 2015 bis 2024 war, und erhöht dann um diesen Wert?
Das wäre ja dann nach einem Jahr Miete direkt eine Mieterhöhung um ca. 20%
Eine erste Mieterhöhung ist frühestens nach 15 Monaten möglich. Mehr als 20 % in drei Jahren sind nicht möglich.
Bitte informiere dich, was eine Indexmiete ist. Deine Aussage mit den 20%, 3 Jahren und 15 Monaten trifft dabei nicht zu.
Nein, das heißt nur, dass der Indexstand im Jahr 2015 100 betrug. Wenn er in 2023 zum Beispiel dann auf 120 steht und in 2024 auf 130, wäre eine Mieterhöhung um den Faktor 130/120 fällig.
du solltest immer genau durchlesen, was du unterschreibst .. die Zahl "2015" zB hat allenfalls was mit Merkels Ausspruch, "wir schaffen das", zu tun, aber als Index für einen neu zu erstellenden Mietvertrag ganz ungeeignet, weil es keinen Zusammenhang dafür gibt
Das wäre mein Ruin. Aber dort steht doch zum Stand bei Mietbeginn
Wenn man 2023 eine Wohnung vermietet kann es doch nicht sein das man bei späteren Mieterhöhungen noch "fast 1 Jahrzehnt Inflation vor Mietbeginn" auf den aktuellen Preis draufrechnen will?