Als Mieter einen Tag vor Ende des Mietvertrages ausziehen müssen?

9 Antworten

Das ist eindeutig gesetzlich geregelt. § 546 (1) BGB

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Alles andere kann der Vermieter von Dir nicht verlangen.

In der Praxis bedeutet das, dass die Mietsache, also die Wohnung am ersten Werktag nach dem 31.12. an den Vermieter zurück zu geben ist, also am Montag, den 3.1.2022 ab ca. 8.00 Uhr bis ca. 9.00 Uhr.

Wenn nun der Vermieter darauf besteht, dass evtl. Nachmieter schon am 1. Januar 2022 in die Wohnung einziehen können, bestünde noch die Möglichkeit, dass z. B. vereinbart wird, dass Du die Schlüssel spätestens zu Beginn des Sylvesterfeuerwerks an eine bestimmte andere Person übergibst oder an irgend einer Stelle hinterlegst, die der Vermieter oder die neuen Mieter am 1. Januar erreichen können. Das einfachste wäre z. B. der Briefkasten, der zur Wohnung gehört.

Es kann dann allerdings keine Abnahme stattfinden, bei der evtl. Mängel oder Schäden festgestellt werden, die Du hinterlässt. Man könnte für diesen Zweck ein Treffen am 30.12. vereinbaren, bei dem festgestellt wird, was bis dahin ggf. zu beanstanden wäre und was danach passiert, bis zum 3.1.2022 könnte nur dann noch Dir zugerechnet werden, wenn der Vermieter das eindeutig beweisen kann. Zum Beispiel durch Fotos, die die neuen Mieter unmittelbar beim Einzug machen oder durch andere Spuren, die eindeutig auf Dich als Verursacher hinweisen.

HelpMeForSchool 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 13:05

Danke für die ausführliche Antwort!

da der Vermieter an Silvester nicht arbeitet.

sein Problem, in dem Falle wird die Wohnungsübergabe erst am 2.1. stattfinden müssen.

du hast den vollen Monat die Miete bezahlt

albatros  08.11.2021, 17:39

Das wäre ein Sonntag, richtig 3.1.22.

Selbst wenn es ein Feiertag wäre, wenn dein Mietvertrag bis zum 31.12. läuft dann darfst du auch bis zu diesem Tag die Wohnung noch nutzen.

Wiesel  08.11.2021, 12:43

Und wenn der Vermieter seinen Hobbies statt seiner Arbeit nachgeht ist das sein Problem ;) Er kann Dir also gestatten auch länger dort zu bleiben, bis er wieder verfügbar ist.

Du hast das Recht in der Wohnung zu bleiben, wie du bezahlst! Also bis zum 31.12 null Uhr. Natürlich bist du bis dahin deine Sachen und Möbel mitgenommen haben.

Wenn der Vermieter damit Probleme hat, dann ist das sein eigenes Problem und nicht deins.

Hikker  08.11.2021, 13:09

24 Uhr!

grisu2101  08.11.2021, 13:10
@Hikker

Ja doch 😂

Wenn Du es so vereinbart hast ja, sonst natürlich nicht.

Bei uns sagen die Spielregeln einen Werktag nach Ende bis 12.00 Uhr, also hier dann am Montag.

Ob der Nachfolger so lange im Möbelauto wohnt/schläft oder nicht; darf Dir doch egal sein, oder?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung