Formulierung im Mietvertrag

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Das heißt wenn z.B. deine Mum, Schwester oder sonst irgendein Bekannter von dir etwas in der Wohnung kaputt macht, haftest du dafür!

Das der Mieter auch für Schäden die von z. B. Besuchern verursacht werden dem Vermieter gegenüber haftet.

Mal angenommen Onkel Erwin ist bei Dir zu Besuch und Schmeißt, ob aus versehen oder absichtlich ist irrelevant, die Scheibe der Terrassentür ein, muß nicht Onkel Erwin dem Vermieter den Schaden ersetzen, sondern Du.

johnnymcmuff  06.03.2012, 12:19

Sein/Ihr Onkel heißt bestimmt nicht Erwin :-)

holunder65 
Beitragsersteller
 07.03.2012, 07:19
@johnnymcmuff

doch heißt er.... was fürn Zufall :-D

Wenn Du der Mieter bist und Besuch von Deinem Onkel, sonstigen Verwandten, Freunden und Bekannten - also berechtigten Benutzern der Wohnung - hast, der mal eben das Laminat zerstört, haftest Du gegenüber dem Vermieter und nicht Dein Onkel. So verstehe ich das.